DER FALL STAUDINGER

1. Neubau von Block 6 des Kraftwerkes Staudinger – Aktuell Raumordnungsverfahren (ROV)

Das von E.ON geplante neue Kohlegroßkraftwerk am Standort Großkrotzenburg widerspricht dem Grundsatz der Raumordnung und Landesplanung: „Großkraftwerke sollen nur erweitert oder an einem neuen Standort errichtet werden, wenn sich aus dieser Maßnahme in der Gesamtbetrachtung ökologische Vorteile ergeben."
Die ökologische Bilanz des Kohlegroßkraftwerkes ist negativ. Doppelt so viele Brennstoffe wie bisher müssten mit erheblichen Verkehrsbelastungen und mehr Staubentwicklung beim Entladen antransportiert werden. Der Kaltlufttransport würde durch eine neue Wärmeinsel blockiert. Es würden deutlich mehr Abfälle anfallen und mit einer Belastung für die Umwelt abtransportiert werden müssen. Die Immissionsmenge von krebserzeugende Stäuben und Schwermetallen sowie Stickoxiden und Schwefeldioxid würde merklich ansteigen. Die weltweite Klimaerwärmung würde durch den Ausstoß erheblich größerer Mengen an klimaschädlichen Gasen (CO2, Lachgas) beschleunigt und dadurch das Leben und die Gesundheit tausender von Menschen gefährdet werden. Für die Anwohner in Nachbarschaft des Kraftwerkes würde die Schadstoffbelastung erheblich ansteigen. Der Lebensraum des Mains würde durch warme Abwässer geschädigt werden.

Gegen den Neubau klagen die Gemeinde Hainburg und zwei Privatpersonen. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herr Möller-Meinecke, betreut ebenfalls die Arbeitsgemeinschaft gegen Block 6 der Stadt Hanau und der Gemeinde Alzenau. Die Landesregierung in Hessen hat das ROV eingeleitet. Dabei wäre anzunehmen, dass unabhängige Gutachter und Sachverständige bestellt werden. Dem ist leider nicht so. Der Betreiber des Kraftwerks E.ON wurde beauftragt, diese zu bestellen und zu bezahlen. Solche E.ON-Gutachten führen zu vielerlei Mängeln. Um nur einige zu nennen: Falsche Festlegung der Standorte und Anzahl der Messpunkte, falsche Festlegung welche Schadstoffe gemessen werden, keine Windmessungen, keine Windkanal-Tests, keine Berücksichtigung des Volllastbetriebs, keine Mittelwerte, keine genauen Vor-Ort-Messungen, keine Berücksichtigung der Inversionswetterlagen, Flurwinde und Hanglagen im Spessart, keine Bewertung der Zusatzbelastungen, keine Nullvariante und nicht einmal eine echte Standortprüfung.

Von einer Zunahme des Schiffs-, Zug- und Straßenverkehrs ganz zu schweigen. Dass fallende Immobilienpreise – bis hin zum Verzicht auf Kauf – die Bürger im Umfeld des Monsterkraftwerks hinnehmen müssen, ist nicht akzeptabel.
 

2. Energiekonzerne enteignen und vergesellschaften

Mit Beschluss des Gründungsparteitages der Partei DIE LINKE am 16. Juni 2007, einen Gesetzentwurf vorzubereiten und im Bundestag einzubringen, wird eine Rückführung der Energiekonzerne in öffentliches Eigentum gefordert.

Nur eine demokratisch wirksame Kontrolle kann die monopolhaftige Struktur der vier großen Konzerne E.ON, RWE, Vattenfall Europe und EnBW brechen. Dieses Oligopol bestimmt die Art der Energieerzeugung und ist im Sinne einer höchstmöglichen Rendite für die hohen Energiepreise verantwortlich. Damit die im Kyoto-Protokoll vereinbarten Klimaschutzziele erreicht werden können, muss die bestehende Monopolstruktur aufgebrochen und Rekommunalisiert werden. Vertreter von Kommunen und Kreisen, von Umwelt- und Verbraucherverbänden müssen dabei ebenso in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden wie die Vertreter der Beschäftigen. (Mit dem Neubau von Block 6 werden Arbeitskräfte abgebaut!)
 

3. Strom- und Gasnetze in die öffentliche Hand

Wettbewerb durch konkurrierende Netze sind weder ökonomisch noch technisch sinnvoll. Auch eine vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung kann den Charakter der Netze als natürliches Monopol nicht auflösen. Es bedarf einer direkten gesellschaftlichen Kontrolle der Netze, um preislichen Missbrauch zu verhindern und eine zukunftsgerechte Ausrichtung der Energieversorgung sicherzustellen. Die Kontrolle der Netzinfrastruktur ist somit Aufgabe des Bundes. Mit Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 21. September 2006 wird die Bundesregierung aufgefordert die deutschen Gas- und Stromnetze in das Eigentum der öffentlichen Hand mit Zuständigkeit des Bundes zu überführen. Dieses ist zu erreichen mit der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit im Sinne des Artikels 14 Abs. 3 des Grundgesetzes oder mittels einer Sozialisierung nach Artikel 15.  

Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Artikel 15
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend. 

Unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten ist zu bestimmen, dass eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes wegen des nicht funktionsfähigen Marktes für die Netzinfrastruktur nicht erforderlich ist. Zur Kontrolle wird ein Verbraucherschutzverband nach dem Modell „Consumer Watchdogs" bestimmt. Dieses Modell, welches aus dem Mutterland der Demokratie stammt, hat sich dort bewährt mit einem funktionierenden Wettbewerb!

Ebenso sind Netzzugangsregeln festzulegen, die Klimaschutz, Energieeffizienz, Dezentralisierung und erneuerbare Energien wirksam fördern, so Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und die Linksfraktion.

Nur eine vollständige Trennung von Netzbetreibern und Energieerzeugern wird den Missbrauch der Netzinfrastruktur durch Konzerninteressen verhindern. Andere Mittel, wie etwa die Regulierung, reichen nicht aus, um einen Missbrauch durch privatwirtschaftliche Interessen zu verhindern. Über Jahre hinweg hat E.ON überhöhte Netzgebühren eingenommen und notwendige Investitionen unterlassen. Damit hat gerade E.ON die gesetzlichen Verpflichtungen die mit dem Netzbetrieb verbunden sind nicht in ausreichendem Maße erfüllt. Dieser Missbrauch rechtfertigt eine Vergesellschaftung ohne Entschädigung!

4. Zukünftige Energieversorgung muss sozial und ökologisch gestaltet werden

Die aktuellen Entwicklungen auf dem Energiemarkt bedrohen angesichts der bestehenden Infrastruktur die Stabilität der Volkswirtschaft der Bundesrepublik. Die hohen Kosten für Energie entziehen der Allgemeinheit dringend benötigte Mittel für den Ausbau einer sozialen und ökologischen Energieversorgung. <//span>

Die starke Nachfrage an Erdöl birgt hohe Risiken für eine Lieferstabilität. Hinzu kommen extreme Wetterverhältnisse, Wirbelstürme, Kältewinter und vor allem Spekulationen an der Börse. Eine Bindung an den Gaspreis ist nicht gerechtfertigt!

Die Stromerzeugungsunternehmen bekommen die Zertifikate der Emissionsrechte kostenlos von der Bundesregierung zugeteilt und wälzen die Zertifikatskosten auf die Strompreise ab. So werden Extraprofite in Millardenhöhe (windfall profits) erzielt.

Die Bevorteilung bei der Übertragung von Emissionsrechten von alten auf neue Kraftwerke muss aufgehoben werden. Erst 2013 wird RWE aufgrund höherer Preise für diese Zertifikate auf die Planung von Kohlekraftwerken in Westeuropa verzichten.

Die staatliche Aufsicht der Strom- und Gastarife wurde mit der Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2006 abgeschafft. In der Folge gab es in immer kürzeren Abständen Strompreiserhöhungen, deren ökonomische Notwendigkeit nicht mehr nachzuvollziehen ist.

Immer mehr Menschen in Deutschland können sich eine angemessene Nutzung von Energie nicht mehr leisten, während die Energiekonzerne Rekordprofite einstreichen. Daher ist eine Sockelversorgung mit Strom kostenfrei zu stellen, so dass Stromverbräuche unterhalb des Durchschnittsverbrauchs deutlich kostengünstiger sind und so Anreize für einen sparsamen Umgang mit Energie schaffen. Stromsozialtarife sollen einkommensschwachen Haushalten sofort helfen. Grundsätzlich muss es auch eine Versorgungspflicht und damit ein Verbot von Stromsperren geben. Es ist Aufgabe des Staates, für alle Bürgerinnen und Bürger einen allgemeinen, diskriminierungsfreien, verlässlichen und bezahlbaren Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge sicherzustellen.  

5. Abwrackprämie für Staudinger

Die profitorientierten Unternehmen sind unfähig die anstehenden Aufgaben zu lösen. Dem Bürger wird Angst gemacht, indem von Stromlücken gesprochen wird, obwohl es genügend Alternativen zu Block 6 gibt. Lieber wird weiter investiert in Kohlekraftwerke und den Aktionären höchste Renditen für die kommenden Jahrzehnte versprochen. Obwohl sich die Lagerstätten langsam erschöpfen muss durch politisches Umdenken das Übel an der Wurzel gepackt werden. Widerstand, auch von Seiten der Bürgerinitiativen, ist dringend notwendig. (Sowohl im Parlament als auch außerparlamentarisch!) Das eingeleitete Raumordnungsverfahren ist eine Farce! Hat unsere hessische Landesregierung doch längst darüber entschieden, die Baugenehmigung für Block 6 vorab zu erteilen.