Vorschlag der LAG-Bildung

Zehn Eckpunkte für eine soziale Schulpolitik in Hessen

Vorschlag der LAG-Bildung an den Landesvorstand Hessen zur Entwicklung von Kernpunkten linker Schulpolitik.

Die LAG-Bildung beriet und verabschiedete einen ersten Entwurf am 30. August 2011.

Dieser Entwurf wird nun wieder in den Landesvorstand eingebracht.

 

1. Bildung ist ein Menschenrecht und daher entgeltfrei

Jeder Besuch einer öffentlichen Schule muss unentgeltlich sein.

Damit dies vollumfänglich umgesetzt werden kann, müssen Lehr- und Lernmittel, Unterrichtsgänge, schulische Veranstaltungen (auch außerhalb der Schule), kulturelle Veranstaltungen, Klassenfahrten, Schulspeisung und Schüler_innenbeförderung, Nachmittagsbetreuung (z.B. durch Vereine, Handwerker_innen, Künstler_innen) sowie Hausaufgabenhilfe und spezielle Förderung in Gänze kostenfrei sein. Es dürfen keinerlei Gebühren für den Schulbesuch erhoben werden. Bildung ist keine Ware!

2. Schule darf nicht diskriminieren

Für die Aufnahme in eine Schule dürfen weder Geschlecht, Behinderung, Familienstand, Aufenthaltsstatus, Herkunftsland, Herkunftssprache oder Religionsbekenntnis noch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung der Eltern bestimmend sein. Für die Realisierung des individuellen Anspruchs auf diskriminierungsfreien Zugang zur allgemeinen Schule sind ausreichende Vorkehrungen zu treffen (zum Beispiel: ausreichend Lehrkräfte und Förderangebote, technische Einrichtungen und Hilfen zur Teilhabe bereit stellen).

3. Aufbau eines inklusiven Gemeinschaftsschulsystems

Alle Kinder lernen gemeinsam. Unser Bildungssystem wird inklusiv umgebaut, die Finanzmittel werden deutlich aufgestockt und die Schulen so ausgestattet, dass jedes Kind wohnortnah entsprechend seiner Bedürfnisse gefördert und unterrichtet werden kann. Besonderes Augenmerk ist auf Kinder aus sozial deklassierten Familien zu richten.
Sondereinrichtungen werden aufgelöst. Ihre personellen und sächlichen Ressourcen werden in das Regelsystem überführt. Doch das reicht nicht aus: die fachlichen Ressourcen an den Schulen müssen verbessert erheblich werden:
Die Lehrer_innen werden für den inklusiven Unterricht fortgebildet, die Lehrer_innen-Ausbildung entsprechend verändert. Schulsozialarbeit, schulpsychologische und therapeutische Angebote werden zur Regel an den Schulen. Soziale Förderung, Wahrnehmungstraining, Bewegung und Erziehungshilfe muss fester Bestandteil von Schulbildung sein - ebenso kulturelle Angebote. Die Klassengrößen dürfen 18-20 Kinder nicht überschreiten.

Für die Elternarbeit an Schulen wird man/womenpower eingesetzt (und sie wird nicht von Lehrer/innen nebenbei mit erledigt). In jedem Schulamtsbezirk wird eine unabhängige Elternberatung eingerichtet.

4. Zügige Umwandlung der Schulen in Ganztagsschulen

Kinder brauchen auch schon in den ersten Klassen einen rhythmisierten, von Entspannung, Üben und Bewegung unterbrochenen Unterricht. Sie brauchen Schulaufgaben, deren Anfertigung und Kontrolle nicht der Mithilfe der Eltern bedarf. Kinder unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher sozialer Schichtzugehörigkeit und mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen brauchen Begegnungsmöglichkeiten, in denen ihre sprachliche oder intellektuelle Leistungsfähigkeit keine dominante Rolle spielt.
Deshalb darf die Ganztagsschule nicht Angebotsschule sein, sondern muss für Schüler_innen- und Lehrer_innen einen verlässlichen zeitlichen und organisatorischen Bezugsrahmen bieten.
Dazu gehören qualifiziertes Fachpersonal und adäquate Räumlichkeiten. Und dazu gehört auch die Einbeziehung der Schüler_innen bei der Gestaltung des Unterrichts. Vereine und kulturelle Einrichtungen des Gemeinwesens können bei der Ausgestaltung des Tages eine wichtige Rolle spielen.

5. Schulen werden gut ausgestattet, die Lehrer_innen und pädagogisch/therapeutischen Fachkräfte gut ausgebildet und angemessen bezahlt

Schulen sind barrierefrei umzubauen bzw. neu anzulegen. Die Klassenräume sind lärmgedämmt.
Es gibt ausreichend Kleingruppenräume, Rückzugsmöglichkeiten. Lese- und Spielecken sowie Sportmöglichkeiten. Außerdem stehen Lehrer_innen-Arbeitsplätze und Räume für Teamarbeit zur Verfügung.

In Zukunft muss es eine gemeinsame Grundausbildung der Lehrer_innen aller Stufen und Schulformen geben, die auch psychologische, sonderpädagogische und sozialpädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten umfasst - entsprechend der Anforderungen an inklusive Bildung.
Fort- und Weiterbildungen der bereits ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtend und können kostengünstig in staatlichen Einrichtungen absolviert werden.
Die Bezahlung der Lehrer_innen und der pädagogisch/therapeutischen Fachkräfte ist angemessen zu gestalten. Leih-Lehrkräfte oder pädagogisch/therapeutisch unqualifizierte Hilfskräfte werden nicht beschäftigt.

6. Schulen sind keine Wirtschaftsbetriebe

Schulen sind pädagogische Einrichtungen des Landes und keine Wirtschaftsbetriebe. Für ihre Stellenausstattung mit qualifiziertem Personal ist die Landesregierung zuständig. Eine rechtliche Selbstständigkeit schwächt diese Verantwortung, fördert eine betriebswirtschaftliche Ausrichtung von Schule und ist deshalb abzulehnen. Die Erprobung neuer Modelle erweiterter Selbstverwaltung findet ihre Grenzen, wenn dadurch die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Lehrer_innen, Schüler_innen und Eltern abgebaut werden.Statt Schulen die entgeltliche Betätigung auf einem Bildungsmarkt zu erlauben, soll Bildung entgeltfrei organisiert werden (siehe auch 1.).

7. Schulen werden zu demokratischen Schulen

Demokratische Strukturen und gesellschaftliches Engagement werden an Schulen gefördert.

Oberhalb der Gesamtkonferenz, der Fach- und Fachbereichskonferenzen sowie der Klassenkonferenzen entscheidet ein auf Zeit gewähltes Schulparlament über die Angelegenheiten der Schule. Es wählt auf Zeit die Schulleitung und hat alle Kompetenzen der bisherigen Schulkonferenz. Die Mitwirkungsrechte von Schüler_innen, Eltern und Pädagogen_innen werden gestärkt.

8. Schulzeitverkürzung zurücknehmen

Die verkürzte Mittelstufe hat zu Bildungsabbau und erhöhtem Leistungsdruck bei vielen Schüler_innen geführt, die zudem in diesem Alter die Pubertät durchlaufen und damit weiteren Belastungen ausgesetzt sind. Im Interesse längeren gemeinsamen Lernens wird die verkürzte Mittelstufe zurückgenommen und die dreijährige Oberstufe beibehalten. Höherer Leistungsbereitschaft wird durch Anreicherung des Unterrichtsstoffs entsprochen.

9. Neutralitätsgebot wahren

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die Einwanderer haben ihre Kulturen und Religionen mitgebracht. Jeder Mensch hat in Deutschland grundgesetzlich garantiert das Recht auf freie Religionsausübung. Die Schulen sollen das Neutralitätsgebot wahren, allen Religionen und Weltanschauungen die gleichen Rechte geben und einen Austausch unter den Schülern über ihre unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen organisieren. Insgesamt hat die Schule eine nichtreligiöse, rational begründete, humanistisch-pazifistische Weltsicht zu vermitteln, die sich auf ein Denken frei von Vorurteilen, Dogmen und Tabus stützt und sich an wissenschaftlich begründeter Erkenntnis orientiert.

Schulen sind dem Erhalt des Friedens verpflichtet. Die Bundeswehr erhält keine Erlaubnis, für Nachwuchs oder Militäreinsatze zu werben.

10. Bildung ist staatlich zu organisieren

Die Besitzverhältnisse der Eltern dürfen beim Schulbesuch keine Rolle spielen. Jedes Kind hat das Recht auf optimale Förderung und Beschulung.

Die Verantwortung für diese Aufgabe liegt allein beim Staat.

Das Privatschulwesen ist zurückzudrängen. Reformpädagogische Ansätze müssen ins staatliche Schulwesen übernommen werden.