Schon seit Jahren wird DIE LINKE vom Verfassungsschutz beobachtet. Dies geschieht einzig und alleine aus politischen Motiven, um DIE LINKE zu diskreditieren und potentielle Wählerinnen und Wähler zu verunsichern. Der Verfassungsschutz wird seither für parteipolitische Zwecke instrumentalisiert. Deutlich tritt die politische Willkür beim Einsatz der Schlapphüte zu Tage. Nur in fünf Ländern – nicht zufällig alle mit schwarz-gelben Landesregierungen bzw. im Fall von NRW einer erst kürzlich abgewählten schwarz-gelben Regierung - wird DIE LINKE vom Verfassungsschutz beobachtet.
Verfassungsfeindlich ist nicht, wer das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes einfordert, sondern wer es mit Füßen tritt. Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) bringt als Begründung für die Überwachung der LINKEN vor, Teile der Partei strebten eine andere Gesellschaftsordnung an. Im Grundgesetz heißt es: ‚Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden’ (GG, Art. 15)“. Offenbar weiß der Minister nicht, was im Grundgesetz steht.
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