Verschlechterung im öffentlichen Dienst

Lehrer müssen bald bis 67 arbeiten

Statt den Öffentlichen Dienst endlich zu modernisieren, an die aktuelle Entwicklung und Rechtssprechung anzupassen, wird die Lebensarbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten verlängert. Nirgendwo muss nun mehr und länger gearbeitet werden als in Hessens Öffentlichem Dienst. Gleichzeitig gibt es nirgendwo weniger Mitspracherechte für Beamtinnen und Beamte. Die Gewerkschaften sind von ihrem rechtlich verbrieften Beteiligungsrecht ausgeschlossen worden. Außerdem hat Volker Bouffier seine Zusage gebrochen, keinesfalls 42-Stundenwoche und 67-Lebensarbeitsjahre gleichzeitig einzuführen. Es is dabei schlicht ignoriert worden, dass heute nur jeder Dritte Beschäftigte das Pensionsalter erreiche.Eine Verlängerung der Arbeitszeit bedeutet aber zwangsweise eine weitere Reduktion von voraussichtlich 4000 Stellen im Öffentlichen Dienst durch Einstellungsstopp.

Generell gilt nach dem Landtagsbeschluss zur Änderung des hessischen Beamtengesetzes: Alle Landesbeamten, die ab 1964 geboren sind, gehen künftig statt mit 65 Jahren mit 67 in den Ruhestand. Aber auch für ältere Beamte verlängert sich die Lebensarbeitszeit: Sie wird für die Jahrgänge 1947 bis 1963 schrittweise angehoben. Polizisten, Justizvollzugsbeamte und Feuerwehrleute gehen allerdings weiterhin fünf Jahre früher in den Ruhestand. Für sie wurde die Pensionsgrenze von 60 auf 62 Jahre angehoben, die grundsätzlich für alle ab Jahrgang 1964 gilt. Bei älteren Beamten der Jahrgänge 1947 bis 1963 werden die Pensionsgrenzen ebenfalls schrittweise angehoben. Allerdings erlaubt das neue Dienstrecht auch flexible Ruhestandsregelungen: So können Beamte auf Antrag und mit entsprechenden Anpassungen bei den Bezügen früher in den Ruhestand gehen. Umgekehrt ist auch eine längere Lebensarbeitszeit möglich - maximal bis zum 70. Lebensjahr.