Finanzierung der Kinderbetreuung

Kostenausgleich durch die Landesregierung für alle hessichen Kommunen bei der Kinderbetreuung!

Neben der Kürzung des Finanzausgleichs ab 2011 jährlich um 366 Mio. Euro müssen nun alle die Kommunen zusätzlich drauf zahlen, die im Vertrauen auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips durch die Landesregierung bereits frühzeitig die dringend notwendige Erhöhung des Betreuungsschlüssels bei der Kinderbetreuung eingeleitet haben. Diese Kommunen erhalten nun keine Erstattung ihrer Kosten.

Die insgesamt katastrophale finanzielle Lage der hessischen Kommunen, die durch die Steuerpolitik im Bund und die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung in den letzten Jahrzehnten maßgeblich verursacht wurde, darf nicht noch weiter verschärft werden. Die Kommunen handeln dabei konsequent, wenn sie nach ihrem deutlichen Warnsignal auf dem Hessentag in Stadtallendorf nun sowohl die Konnexitätskommission als auch den Hessischen Staatsgerichtshof anrufen. Die Spaltung der Kommunen, die hier durch das Hessische Familienministerium vorgenommen wird, ist nicht hinnehmbar und muss schnellstens korrigiert werden.