Kostenlose Beförderung

Generelle Übernahme der Beförderungskosten bis zum Ende der Schulausbildung

In Anlehnung an die Forderungen des Landeselternbeirates (LEB) sowie die Positionen der GEW Hessen wird sich DIE LINKE im Rahmen der anstehenden Novelle des Hessischen Schulgesetzes für die Umsetzung der Gesetzesänderungen im Bereich Schülerbeförderung stark machen. Das grundlegende Problem bei den Beförderungskosten für alle hessischen Schülerinnen und Schüler lautet: Die Kosten werden nur bis zur 10. Klasse und in G8-Bildungsgängen nur bis zum Abschluss der 9. Klasse übernommen.

Wir wollen die Übernahme der Beförderungskosten für alle Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Schulausbildung, also bis zum Erwerb des Hauptschul-, Realschulabschlusses oder Abiturs. Außerdem die volle Übernahme der Fahrtkosten bis zur gestatteten und nicht nur nächstgelegenen Schule. Ferner die Übernahme der Beförderungskosten bei Gesundheitsgefahren oder bei Behinderungen von Schülerinnen und Schülern unabhängig von der Entfernung zur Schule und ein Festschreiben von Mindeststandards an die Schülerbeförderung wie gesonderte Ausbildung der Fahrer und Bezahlung nach Tarif.