Eckpunktepapier zur frühkindlichen Bildung

August 2010

1. Bildung ist ein Menschenrecht, Bildungsinstitutionen – und dazu gehören auch

Kinderbetreuungseinrichtungen als erste außerfamiliäre Bildungsinstitutionen - sind daher

kostenfrei zu besuchen.

2. Kinderbetreuung, -erziehung und -bildung soll in einer öffentlichen oder frei-gemeinnützigen

Trägerlandschaft stattfinden, eine öffentliche Förderung von Einrichtungen mit

Gewinnabsicht ist nicht möglich.

3. Kindertageseinrichtungen (incl. Tagespflegeeinrichtungen) sind in ausreichendem Maße

fußläufig anzubieten. Die Räumlichkeiten und Spielmöglichkeiten draußen und drinnen sind

ausreichend groß, gut ausgestattet und lärmgedämmt.

4. Kindertageseinrichtungen haben altersgemischte, kleine Gruppen mit durchgängig 2

Fachkräften, sodass individuelle Förderung möglich ist.

5. Kindertageseinrichtungen bieten flexible Öffnungszeiten an. Dies ermöglicht auch

alleinerziehenden Müttern oder Vätern, bei ungünstig liegenden Arbeitszeiten nicht auf

Berufstätigkeit verzichten zu müssen. Die Möglichkeit eines ganztägigen Besuchs darf nicht

von der Berufstätigkeit eines oder beider Elternteile abhängig gemacht werden. Es gibt

weitere Notwendigkeiten wie die Förderung der Zweitsprache Deutsch. Auch bestimmte

familiäre Konstellationen können für einen ganztägigen Besuch der Bildungsstätte sprechen.

6. Krippen und Kindertagesstätten bieten unter ökologischen Gesichtspunkten eine ausgewogene

Ernährung an. Die Kinder lernen den Umgang mit der Umwelt und mit ihrer Gesundheit.

7. Krippen und Kindergärten sind inklusiv zu führen. Die Vorschuleinrichtungen an Förderschulen

sind aufzulösen, die vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen werden voll in die

Regeleinrichtungen überführt.

8. Erzieher_innen werden zukünftig auf Hochschulniveau ausgebildet und entsprechend bezahlt

(dadurch können auch alleinerziehende Erzieher_innen eine Familie ernähren). Die Ausbildung

und Einstellung von Mitarbeiter_innen mit Migrationshintergrund und von Männern wird

gefördert.

9. In den Einrichtungen der Frühkindlichen Bildung arbeiten verschiedene Professionen wie

Erzieher_innen, Kinderpfleger_innen, Sozialpädagog_innen im Team zusammen. Die

Institutionen der Frühkindlichen Bildung arbeiten mit der Familie eng zusammen. Als erste

Ansprechpersonen für Eltern leisten sie Rat in Fragen der Erziehungshilfe. Kindertagesstätten

arbeiten mit den Grundschulen zusammen und bereiten gemeinsam auf den Übergang in die

Schule vor.

10. Krippe und Kita als Arbeitsplatz: Es muss ausreichend Vorbereitungszeit in geeigneten

Räumlichkeiten für Elterngespräche, Beobachtung und Dokumentation von Bildungsprozessen,

Teamarbeit etc. gegeben sein.