August 2010
1. Bildung ist ein Menschenrecht, Bildungsinstitutionen – und dazu gehören auch
Kinderbetreuungseinrichtungen als erste außerfamiliäre Bildungsinstitutionen - sind daher
kostenfrei zu besuchen.
2. Kinderbetreuung, -erziehung und -bildung soll in einer öffentlichen oder frei-gemeinnützigen
Trägerlandschaft stattfinden, eine öffentliche Förderung von Einrichtungen mit
Gewinnabsicht ist nicht möglich.
3. Kindertageseinrichtungen (incl. Tagespflegeeinrichtungen) sind in ausreichendem Maße
fußläufig anzubieten. Die Räumlichkeiten und Spielmöglichkeiten draußen und drinnen sind
ausreichend groß, gut ausgestattet und lärmgedämmt.
4. Kindertageseinrichtungen haben altersgemischte, kleine Gruppen mit durchgängig 2
Fachkräften, sodass individuelle Förderung möglich ist.
5. Kindertageseinrichtungen bieten flexible Öffnungszeiten an. Dies ermöglicht auch
alleinerziehenden Müttern oder Vätern, bei ungünstig liegenden Arbeitszeiten nicht auf
Berufstätigkeit verzichten zu müssen. Die Möglichkeit eines ganztägigen Besuchs darf nicht
von der Berufstätigkeit eines oder beider Elternteile abhängig gemacht werden. Es gibt
weitere Notwendigkeiten wie die Förderung der Zweitsprache Deutsch. Auch bestimmte
familiäre Konstellationen können für einen ganztägigen Besuch der Bildungsstätte sprechen.
6. Krippen und Kindertagesstätten bieten unter ökologischen Gesichtspunkten eine ausgewogene
Ernährung an. Die Kinder lernen den Umgang mit der Umwelt und mit ihrer Gesundheit.
7. Krippen und Kindergärten sind inklusiv zu führen. Die Vorschuleinrichtungen an Förderschulen
sind aufzulösen, die vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen werden voll in die
Regeleinrichtungen überführt.
8. Erzieher_innen werden zukünftig auf Hochschulniveau ausgebildet und entsprechend bezahlt
(dadurch können auch alleinerziehende Erzieher_innen eine Familie ernähren). Die Ausbildung
und Einstellung von Mitarbeiter_innen mit Migrationshintergrund und von Männern wird
gefördert.
9. In den Einrichtungen der Frühkindlichen Bildung arbeiten verschiedene Professionen wie
Erzieher_innen, Kinderpfleger_innen, Sozialpädagog_innen im Team zusammen. Die
Institutionen der Frühkindlichen Bildung arbeiten mit der Familie eng zusammen. Als erste
Ansprechpersonen für Eltern leisten sie Rat in Fragen der Erziehungshilfe. Kindertagesstätten
arbeiten mit den Grundschulen zusammen und bereiten gemeinsam auf den Übergang in die
Schule vor.
10. Krippe und Kita als Arbeitsplatz: Es muss ausreichend Vorbereitungszeit in geeigneten
Räumlichkeiten für Elterngespräche, Beobachtung und Dokumentation von Bildungsprozessen,
Teamarbeit etc. gegeben sein.