August 2010
Vorbemerkung: Die Linke geht von einem umfassenden Verständnis von beruflicher Bildung aus. Beruf ist mehr
als die aktuelle Arbeitstätigkeit. Gelernte Berufe unterstützen die soziale Einbindung und Identitätsbildung
des Einzelnen und wirken sich positiv auf die tarifliche Absicherung aus.
1. Die Erfüllung von langfristigen Lebensperspektiven darf nicht von dem Auf und Ab kapitalistischer Konjunkturzyklen
abhängig sein. Deshalb ist eine gesetzliche Verankerung eines Ausbildungsrechts mit auswahlfähigem
Angebot nötig. Nicht ausbildende Betriebe zahlen in einen Fond ein, aus dem ausbildende Firmen, vollschulische
Ausbildung in Berufsschulen und überbetriebliche Institutionen gefördert werden.
2. Eine den jeweiligen Fähigkeiten und Interessen entsprechende berufliche Erstausbildung ist gebührenfrei
zu ermöglichen. Alle Auszubildenden in betrieblicher wie in staatlicher Ausbildung haben das Recht auf eine
Ausbildungsvergütung. Schulgebühren jeder Art sind auszuschließen. Für in Dualer Ausbildung Befindliche
werden bundesweit einheitlich Mindestausbildungsentgelte geregelt.
3. Berufliche Bildung erfordert eine Reform der vorausgehenden Allgemeinbildung, in der Benachteiligungen
ausgeglichen statt verstärkt werden. Polytechnische Bildung, Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung
sollen in der Sekundarstufe I in Kooperation mit den Beruflichen Schulen stattfinden. Alle Jugendliche
erhalten nach zehn Schuljahren einen qualifizierten Schulabschluss, alle Jugendliche erhalten das Recht,
eine vollqualifizierende Berufsausbildung oder einen studienqualifizierenden Bildungsgang zu absolvieren.
4. Das Duale System mit seinen Vorzügen einer praxisnahen Ausbildung muss erhalten, aber reformiert und
durch voll berufsqualifizierende schulische Ausbildungsgänge ergänzt werden.
5.
den Kammern, die v.a. Arbeitgeberinteressen vertreten, einer neutralen Institution übertragen werden.
6. Berufsschulen und ausbildende Betriebe müssen gemeinsam bestehende Benachteiligungen abbauen. Für
Menschen mit Behinderung muss der individuelle Förderbedarf sichergestellt werden. Dazu gehören auch
flexible Übergangsmöglichkeiten von Werkstätten für behinderte Menschen auf den Ersten Arbeitsmarkt.
Für Jugendliche mit Migrationshintergrund müssen ggf. spezifische Förderangebote bereitgestellt, aber
auch ihre besonderen Ressourcen wie Mehrsprachigkeit und interkulturelle Sensibilität anerkannt werden.
Es gilt weiterhin, geschlechtsspezifischen Präferenzen bei der Wahl der Ausbildungsberufe zu überwinden.
Aber auch von Frauen dominierte Ausbildungsberufe müssen mehr Anerkennung finden und der schlechten
Bezahlung in diesem Bereich entgegen gewirkt werden.
7. Absolventen der beruflichen Bildung sollen ohne zusätzliche Hürden Zugang zu einem Hochschulstudium
erhalten. Damit soll die althergebrachte Trennung von beruflicher und allgemeiner Bildung überwunden und
die jahrzehntelange Forderung nach Gleichwertigkeit durchgesetzt werden.
8. Die unübersichtlichen und unabgestimmten Warteschleifen und Ersatzlösungen wie etwa BFS, HBFS, BGJ,
BVJ, FAuB, EIBE, FOS-Form A sowie wie andere berufsvorbereitende Maßnahmen müssen beseitigt werden.
Für diejenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Beratungs-, Orientierungs- und Nachholbedarf
haben, kann die einjährige Produktionsschule ein gutes Angebot sein.
9. Die Weiterbildung ist eine tragende Säule der lebenslangen beruflichen Bildung. An eine berufliche Erstausbildung
muss sich ein umfassendes berufliches Fort- und Weiterbildungssystem anschließen. Für die berufliche
Fort- und Weiterbildung sind in erster Linie die Arbeitgeber zuständig, es bedarf z.B. eines Bundesfreistellungsgesetzes.
Ein Bundesweiterbildungsgesetz müsste Weiterbildung als öffentliche Aufgabe
definieren und einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung sichern. Die ausschließliche Ausrichtung auf berufliche
Verwertbarkeit muss zurückgewiesen werden.
10. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Weiterbildung sind zu verbessern, prekäre Arbeitsverhältnisse
müssen in reguläre umgewandelt werden. Die Volkshochschulen müssen erhalten bleiben und es
muss zu ihrer Drittelfinanzierung (Land, Kommunen und VHS-Gebühren) zurückgekehrt werden.
Die Überwachung der Ausbildungsfähigkeit der Unternehmen wie der Qualität der Ausbildung soll anstatt