26. Januar 2012

Keine Überprüfung der Privatschulbeiträge: Landesregierung fördert soziale Auslese im Bildungswesen

CDU und FDP haben heute im Kulturpolitischen Ausschuss einen Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag abgelehnt, in dem die Fraktion fordert, die Schulbeiträge an hessischen Privatschulen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Dazu erklärt Barbara Cárdenas, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das Sonderungsverbot des Grundgesetzes fordert, dass Schülerinnen und Schüler unabhängig vom finanziellen Hintergrund der Eltern eine Beschulung an den Schulen ihrer Wahl ermöglicht werden muss – insbesondere auch an Privatschulen. Deshalb hat unsere Fraktion beantragt, die Landesregierung solle die Einhaltung dieses Sonderungsverbotes regelmäßig überprüfen und dem Landtag Bericht erstatten.“ 

Tatsache sei, dass sich unter den Privatschulen in Hessen beispielsweise Grundschulen befänden, die monatlich 800 Euro Schulgeld fordern. Dies könne sich die große Mehrheit der Eltern eindeutig nicht leisten. Vor diesem Hintergrund sei das Verhalten von Schwarz-Gelb skandalös. 

Hinweis: 

Wie albern sich die Vertreter von CDU und FDP immer wieder verhalten, zeigt folgesendes Beispiel: Der Abgeordnete Günter Schork (CDU) erklärte letztes Jahr öffentlich, er würde auch dann gegen einen Antrag der LINKEN stimmen, wenn darin stünde, dass sein Name Schork sei!