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25. Februar 2010

Gegen weitere soziale Spaltung im Bildungswesen!

DIE LINKE fordert Landesregierung zur Sicherstellung des verfassungsgemäß für Privatschulen geltenden Sonderungsverbotes auf 

Zur heutigen Anhörung zur Situation der Privatschulen in Hessen, in der von diesen einhellig eine weitere Erhöhung der staatlichen Finanzierung gefordert wurde, erklärt Barbara Cárdenas, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag: 

„Bundesweit ist derzeit von einer verfassungsrechtlich als unbedenklich einzustufenden Schulgeld-Obergrenze von rund 102 Euro auszugehen. Ab da verstößt das Schulgeld gegen das Sonderungsverbot des Grundgesetzes. Dies ergibt sich aus der Hochrechnung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1994. Das jedoch hat für die Hessische Landesregierung offensichtlich keine Relevanz. So haben in der heutigen Anhörung mehrere Schulen und Schulträger erklärt, nach der Zulassung seitens des Kultusministeriums niemals in Bezug auf ihre Wirtschaftspläne, die Schulgeldhöhe etc. kontrolliert oder auch nur befragt worden zu sein.“

Zeitgleich vertrete die Landesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion> DIE LINKE (Drucksache 18/230) die Rechtsauffassung, es sei generell‚ kein Geldbetrag als Obergrenze’ für Schulgeld auszumachen. Dies sei ein verfassungsrechtlicher, vor allem aber sozialpolitischer Skandal.

„Wir halten es für fatal, wachsende Teile des für staatliche Schulen vorgesehenen Haushaltsbudgets in die Subventionierung von Privatschulen fließen zu lassen. Eine weitere Erhöhung der finanziellen Zuweisungen für Privatschulen, die immer wieder auf Kosten der Mittel, des Angebotes und der Qualität staatlicher Schulen geht, lehnen wir daher entschieden ab“, so Cárdenas abschließend.  

Anmerkung: In der Anlage übersenden wir Ihnen ein Sachverständigengutachten zur Anhörung sowie einen relevanten Auszug aus einem der Verfassungsgerichtsurteile zum Thema.