Zum Thema `Recht auf gemeinsamen Unterricht’ und einem entsprechenden Artikel in der heutigen Ausgabe der Frankfurter Rundschau (‚Per Klage ins Klassenzimmer’) erklärt Barbara Cárdenas, bildungs- und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Wir begrüßen es, dass Eltern behinderter Kinder wie auch Eltern solcher Kinder, die dem üblichen ‚normierten’ Unterricht nur mit Mühe folgen können und deshalb einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, den Klageweg beschreiten. Ohne Druck der Betroffenen wird sich auch an dieser Stelle der Landespolitik nichts bewegen.
Schon im März bei der Diskussion des Haushalts haben wir Kultusministerin Henzler aufgefordert, ihre Planungen zur Umsetzung der UN-Konvention, zu der auch Hessen verpflichtet ist, offenzulegen. Bis jetzt ist sie dem nicht nachgekommen. Und das heißt: Die bisherige Praxis in Hessen, die der ratifizierten UN-Konvention eindeutig zuwider läuft, soll offenbar ein weiteres Schuljahr Realität bleiben.“
Als Sofortmaßnahmen halte DIE LINKE es für wichtig, mehrere unabhängige Beratungsstellen in Hessen einzurichten, so Cárdenas. Außerdem müsse der Vorrang der inklusiven Beschulung ins Schulgesetz. Im Gegenzug müsse der Kapazitätsvorbehalt, der Schulen ermöglicht, die Aufnahme der Kinder abzulehnen, gestrichen werden.
Schließlich gelte es, mithilfe der Konjunkturprogramme die Chance zu nutzen, Schulen barrierefrei zu machen.
Cárdenas: „Die CDU-FDP-Regierung in Hessen muss den Weg gehen, den die meisten europäischen Länder längst beschritten haben: Jedes Kind hat das gleiche Recht auf Bildung und darauf, gemeinsam mit allen anderen Kindern in eigenem Tempo zu lernen. Dieses Recht muss leider – wie so viele Menschenrechte – gegen den Widerstand konservativer Kräfte durchgesetzt werden, die am schlechten status quo festhalten wollen.“