9. Dezember 2009

Novellierung des einst erfolgreichen Gesetzes zur Härtefallkommission steht für ein konservatives Roll-back

DIE LINKE fordert eine Härtefallkommission, die diesen Namen auch verdient

Zur zweiten Lesung des Änderungsantrags der CDU/FDP zum Härtefallkommissionsgesetz erklärt Barbara Cárdenas, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt zu einem konservativen Roll-back. Denn er führt eine fehlende Lebensunterhaltssicherung als Ausschlussgrund für eine positive Berücksichtigung als Härtefall an. Mit anderen Worten: wer finanziell nicht auf eigenen Beinen steht, kann in Hessen kein Härtefall sein.

Was ein Härtefall ist, regelt das Leben und muss individuell geprüft werden. Menschen abzuschieben, darunter alte Frauen, Kranke und Traumatisierte, die zwar von einem besonders harten Schicksal betroffen sind, jedoch ihren Lebensunterhalt nicht sichern können, ist kein Zeichen von Humanität und erfolgreicher Integration. Es ist ein Hohn auf die Menschenwürde.“

DIE LINKE fordert die schwarz-gelbe Regierungskoalitin auf, die Einführung eines Härtefallfonds zu beschließen, der die eventuellen Kosten von Härtefällen übernimmt, anstatt Bundesrecht auszuhebeln.