10. Dezember 2009

Auch Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Integration in Arbeit!

Der Hessische Landtag behandelt heute die Novellierung des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HessBGG). Dazu erklärt die bildungs- und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag, Barbara Cárdenas: 

„Nach wie vor bleiben der Erhalt und die Herstellung gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderung eine wichtige Herausforderung.

Dabei geht es um mehr als technische und infrastrukturelle Barrierefreiheit. DIE LINKE. setzt sich als einzige Fraktion für die Aufnahme inklusiver Bildung sowie das individuelle Recht auf Integration in Arbeit in das Gesetz ein.“ 

Hierzu biete nicht nur die Hessische Verfassung mit dem in Art. 28 festgeschriebenen Recht auf Arbeit entsprechend der individuellen Fähigkeiten eine gute Grundlage, so Cárdenas. Auch die genau heute vor 61 Jahren von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte schreibe in Art. 23 das Recht auf Arbeit fest.