13. Oktober 2011

Resozialisierung von Strafgefangenen muss während der Haft beginnen

Anlässlich der heutigen Unterzeichnung einer Vereinbarung zur "Integration von Strafgefangenen" durch Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) und Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) erklärt Barbara Cárdenas, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Minister Hahn und Grüttner lassen sich für eine Vereinbarung feiern, die bereits gesetzliche Verpflichtung im Strafvollzugsgesetz § 16 Absatz 1 ist. Die Landesregierung hätte sich längst um deren Umsetzung kümmern müssen.

Der gesetzliche Auftrag der Resozialisierung muss von Beginn der Inhaftierung an ausgefüllt werden. Nicht, wie mit dieser Vereinbarung, erst nach der Entlassung.

Wir fordern eine Vollzugsplanung, die das Resozialisierungsziel ernst nimmt und systematisch auf eine vorzeitige Entlassung hin arbeitet. Dazu müssen verstärkt Vollzugslockerungen und der offene Vollzug eingesetzt werden.“

Alternativen zur Haft wie zum Beispiel Mediation, Täter-Opfer-Ausgleich und alternative Bewährungsmodelle seien zudem weitere Möglichkeiten im Rahmen zur Resozialisierung. Deren Umsetzung sei bisher jedoch weitgehend bloßes Wunschdenken geblieben.

Hinweis:

Hessisches Strafvollzugsgesetz, § 16 Absatz 1: Entlassungsvorbereitung

Die Anstalt arbeitet frühzeitig, spätestens sechs Monate vor dem voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt, darauf hin, dass die Gefangenen über eine geeignete Unterbringung und eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle verfügen sowie bei Bedarf in nachsorgende Maßnahmen vermittelt werden. Hierbei arbeitet sie mit Dritten insbesondere der Bewährungshilfe, den Führungsaufsichtsstellen und der freien Straffälligenhilfe zum Zwecke der sozialen und beruflichen Eingliederung der Gefangenen zusammen. Die Bewährungshilfe ist zu einer solchen Zusammenarbeit schon während des Vollzugs verpflichtet, um einen bestmöglichen Übergang der Betreuung zu gewährleisten.