17. November 2011

Hessisches Schulgesetz ist ein Inklusions-Verhinderungsgesetz

LINKE teilt Kritik an der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention

Nach der heftigen Kritik der GEW an den Vorgaben des hessischen Kultusministeriums zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention und den Plänen von verzweifelten Eltern in Hanau eine Privatschule zu gründen, sieht DIE LINKE dringenden Korrekturbedarf in der hessischen Bildungspolitik. In einer Pressemitteilung der LINKEN teilen die bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Barbara Cárdenas und der Hanauer Fraktionsvorsitzende Jochen Dohn die Befürchtungen. 

„Die Gewerkschaft sowie die Personalräte und Vertrauensleute aus den Schulen des Main-Kinzig-Kreises haben Recht. Das neue hessische Schulgesetz und nun die Verordnung der Kultusministerin Henzler (FDP) bedeutet die Verhinderung von Inklusion und werden zu einer Verschlechterung der Situation für Schülerinnen und Schüler sowie zu einer steigenden Mehrbelastung der Lehrkräfte führen“. Deshalb fordert Cárdenas die Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) an die UN-Behindertenkonvention anzupassen und nicht hinter die Standards des Gemeinsamen Unterrichtes zurückzufallen. 

So sieht die VOSB einige Verschlechterungen vor. Die Klassenhöchstgrenze für den Gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern wird aufgehoben. Zudem wird die Zahl der Förderstunden zusammengestrichen, je nach Fall beträgt diese nicht mehr mindestens 5 bis maximal 10 Lehrerstunden pro Kind, sondern nur noch 4 Stunden. Dies wird dadurch verstärkt, dass es keine Begrenzung der Kinder mit festgestelltem Förderbedarf pro Klasse mehr geben wird.  

Für Jochen Dohn ist die gewollte Verhinderung von Inklusion in den Schulen ein Affront gegen die gute Arbeit in den kommunalen Kindertagesstätten. „Von dem Ziel, behinderte Kinder flächendeckend in alle Kitas zu integrieren, damit es selbstverständlich ist, dass alle Kinder, auch mit geistigen oder körperlichen Handicaps, gemeinsam untergebracht werden, ist das Land jahrzehnteweit entfernt.“ 

Deswegen können die beiden LINKEN-Politiker den Unmut und die Verärgerung, gerade auch von betroffenen Eltern, verstehen. Wenn die einzige Möglichkeit darin besteht, ihr Kind in eine Förderschule zu geben oder eine Privatschule zu gründen, weil die Regelschule einen inklusiven Unterricht aus finanziellen, personellen sowie baulichen Gründen nicht anbieten kann, ist dies für ein reiches Land wie Hessen, eine Schande.