18.05.2011 Bericht des Petitionsausschusses

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!

Nach § 105 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags lege ich als Vorsitzende des Petitionsausschusses des Hessischen Landtags meinen Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses in der Zeit vom 18. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010 vor. In dieser Zeit sind 2.176 Eingaben an den Petitionsausschuss an den Hessischen Landtag gerichtet worden. 2.240 Eingaben konnten im Berichtszeitraum erledigt werden, darunter nicht wenige Petitionen aus vergangenen Wahlperioden, deren Bearbeitung sich wegen des komplexen Sachverhalts oder einer komplizierten Rechtslage aufwendig und mühevoll über lange Zeit hingezogen hat. Die Suche nach Lösungen im Sinne der Petentinnen und Petenten war leider nicht immer erfolgreich. Dennoch konnten 423 positiv oder teilweise positiv abgeschlossen werden. Dazu kommen noch 639 Eingaben mit dem Abschlussvermerk "neutral". Dieser Abschluss bezieht sich auf Eingaben, die z. B. durch einfache schriftliche Auskunftserteilung oder Abgabe an andere zuständige Stellen erledigt werden konnten. Die Zahl von 423 positiv oder teilweise positiv erledigten Petitionen erscheint zunächst sicherlich gering. Es stellt sich die Frage, woran es liegt. Ich kann diese Frage nicht beantworten. Ich kann aber schon feststellen, dass es vermehrt Kritik an Gesetzen und anderen rechtlichen Regelungen gibt und die Menschen diese Kritik zunehmend artikulieren. Das haben wir z. B. bei den Gesetzen zum Nichtraucherschutz feststellen können, wo neben 53 Einzelpetitionen auch Unterschriftenlisten mit Tausenden Namen eingingen. Auch Gebührensatzungen finden nicht immer die Zustimmung der davon Betroffenen. So liegen dem Petitionsausschuss z. B. 48 Eingaben gegen die geänderte Abfalleinsammlungssatzung des Zweckverbands Abfallwirtschaft des Vogelsbergkreises vor. Die Beratung im Petitionsausschuss ist noch nicht abgeschlossen. Nach wie vor erreichen uns zahlreiche Eingaben mit Beschwerden über die zu lange Dauer von Gerichtsverfahren. In den wenigsten Fällen können wir hier etwas bewirken, da die verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit eine Überprüfung des gerichtlichen Verfahrens durch den Landtag nicht zulässt. Gleichwohl ist bekannt, dass auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die überlange Dauer gerichtlicher Verfahren in Deutschland als strukturelles Problem sieht. Da hier aber die Gesetzgebung des Bundes gefordert ist, können wir nur auf ein baldiges Handeln des Bundes hoffen, das sich dann auch auf die Situation an hessischen Gerichten auswirken wird. Seit einiger Zeit können wir feststellen, dass immer häufiger Menschen über das Internet Mitzeichnerinnen und Mitzeichner für ihr Anliegen und ihre Beschwerde suchen. Gegenwärtig fehlen uns noch die Instrumente, um mit dieser Form der Beteiligung an der politischen Willensbildung adäquat umzugehen. Sowohl das Grundgesetz als auch die Hessische Verfassung sehen das Petitionsrecht als Individualrecht, das aber auch in Gemeinschaft mit anderen ausgeübt werden kann. Während die Einzelpetition in der Regel ein individuelles Problem zum Thema hat, greifen Massenund Sammelpetitionen Themen auf, die bereits Gegenstand öffentlicher Diskussionen sind. Da das vernetzte Agieren - gerade auch, aber nicht nur - für junge Menschen heute selbstverständlich ist, werden wir darauf unbedingt reagieren müssen. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des Petitionsausschusses liegt seit vielen Jahren bei den Petitionen, die das Aufenthaltsrecht zum Gegenstand haben, den sogenannten Ausländerpetitionen. Auch wenn die Zahl der Eingaben seit 1999 deutlich zurückgegangen ist, nimmt die Bearbeitung dieser Petitionen den Ausschuss doch immer wieder zeitlich und inhaltlich am stärksten in Anspruch. Daher liegt auch die Dauer der Bearbeitung und Beratung im Ausschuss bis zur Entscheidungsfindung und Empfehlung an das Plenum deutlich über dem Durchschnitt: Eine Bearbeitungszeit von vier, fünf oder mehr Jahren ist keine Seltenheit. (Holger Bellino (CDU): Das muss aber nicht sein!) Der deutliche Rückgang von 820 Ausländerpetitionen im Jahre 1999/2000 bis auf 271 Petitionen im Jahre 2010 ist auf die zahlreichen positiven Entscheidungen im Rahmen der gesetzlichen Altfallregelungen für ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige, aber auch maßgeblich auf die geänderte Rechtsprechung für afghanische Staatsangehörige zurückzuführen, was in einem Beispielfall auch in unserem Bericht steht. Im Berichtszeitraum erfolgte zudem eine Änderung der Voraussetzungen für die Behandlung eines Falles in der beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport angesiedelten Härtefallkommission. Bei der erstmals im Februar 2006 in Kassel angebotenen Bürgersprechstunde wird den Bürgerinnen und Bürgern in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit gegeben, sich in einem persönlichen Gespräch über die Arbeit des Petitionsausschusses zu informieren und eine Petition einzureichen oder dies zu überlegen. Die zehn angebotenen Bürgersprechstunden fanden, wie auch in der Vergangenheit, wieder großes Interesse. Vorrangig wurden baurechtliche Angelegenheiten, Beschwerden über Jugendämter, Jobcenter sowie die überlange Dauer gerichtlicher Verfahren vorgetragen. Wir haben den Eindruck, dass die Bürgerinnen und Bürger es zu schätzen wissen, dass wir ihnen ein offenes Ohr schenken. Aufgrund der überwiegend positiven Resonanz werden wir auch weiterhin an der Durchführung der Bürgersprechstunden festhalten. Der Petitionsausschuss präsentierte sich sowohl beim Hessentag 2009 in Langenselbold als auch 2010 in Stadtallendorf wieder im Rahmen des Gesamtprojekts der Kanzlei des Hessischen Landtags und stand den Besucherinnen und Besuchern des Hessentags für Informationen, Anregungen und Kritik zur Verfügung. Es wurden zahlreiche Gespräche geführt, in denen uns manche kritische und viele überlegenswerte Anregungen gegeben wurden. Die Präsenz auf dem Hessentag ist uns sehr wichtig, weil sie den Bürgerinnen und Bürgern neben den Bürgersprechstunden Gelegenheit bietet, sich mit ihren Anliegen unmittelbar an die Volksvertretung zu wenden. Die auf dem Hessentag geführten Gespräche spiegeln die Probleme wider, die die Bürgerinnen und Bürger beschäftigen und die uns immer wieder vor Augen halten, welche Erwartungen an uns gestellt werden und welche Verantwortung wir tragen. Dabei spielen Zukunftsängste eine immer größere Rolle. Eines scheint mir bereits vorab festzustehen: Wir Volksvertreterinnen und Volksvertreter müssen nach meiner Auffassung erheblich höhere Anstrengungen unternehmen und Initiativen ergreifen, um dem Ausschuss des Volkes mehr Gehör und Gewicht zu geben. Gestützt wird meine Ansicht durch die wieder durchgeführten Meinungsumfragen, die die Ergebnisse der letzten Jahre bestätigen. Danach nahmen in Langenselbold 990 und in Stadtallendorf 741 Besucherinnen und Besucher an der Umfrage teil. Die Ergebnisse überraschen nach meiner Auffassung nicht. Dass lediglich etwa 10 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits einmal eine Petition eingereicht haben, liegt zum Teil auch darin begründet, dass sich nur rund 20 % der Teilnehmer ausreichend über das Petitionsrecht informiert fühlen. Die Tatsache, dass sich immerhin 93 % bis 94 % für Bürgersprechstunden aussprechen, zeigt ebenfalls den großen Beratungsund Informationsbedarf. Informationsdefizite zur Arbeit des Ausschusses, der deutliche Wunsch nach Bürgersprechstunden, die vom Ausschuss seit einiger Zeit regelmäßig durchgeführt werden, der Wunsch nach Öffentlichkeit der Sitzungen bei Themen von allgemeinem Interesse - dies äußern immerhin 87 % bzw. 83 % - und nicht zuletzt die Möglichkeit, Petitionen auch elektronisch einzureichen, zählten auch bei den Hessentagen wieder zu den Themenschwerpunkten und sollten uns zu weiteren Überlegungen Anlass geben. Am 3. und 4. Februar 2010 haben sich die Obleute der Fraktionen des hessischen Petitionsausschusses in Bremen und Düsseldorf bei den dortigen Petitionsausschüssen über deren Arbeit informiert und Erfahrungen ausgetauscht. Gesprächsthemen, sowohl in Bremen als auch in Düsseldorf, waren der Umgang mit Online-Petitionen und die Öffentlichkeitsarbeit der Petitionsausschüsse sowie die Behandlung von Ausländerpetitionen und die Beschleunigung des Petitionsverfahrens. Nordrhein-Westfalen hat bereits vor einigen Jahren die Möglichkeit eröffnet, Petitionen online einzureichen, und bisher keine negativen Erfahrungen im Hinblick auf einen Missbrauch dieses Instruments gemacht. Der Anteil der online eingereichten Petitionen liegt dort bei ca. 20 %. Die Öffentlichkeitsarbeit hat auch in Bremen und Düsseldorf einen hohen Stellenwert: Regelmäßige Sprechstunden im Landtag und außerhalb sowie intensiver Kontakt mit der Presse gehören bei beiden Petitionsausschüssen zum Selbstverständnis. Anders als in Hessen liegt weder in Bremen noch in Nordrhein-Westfalen ein besonderer Schwerpunkt der Ausschussarbeit in der Befassung mit Ausländerpetitionen. In Bremen ist deren Anteil gering, in Nordrhein-Westfalen lag er zum damaligen Zeitpunkt bei ca. 5 %. Der Petitionsausschuss hat in der Zeit vom 4. bis zum 10. Oktober eine Informationsreise in die Türkei und nach Griechenland durchgeführt. Der Petitionsausschuss konnte vor Ort durch zahlreiche Gespräche mit den deutschen Auslandsvertretungen und den jeweiligen Regierungsvertretern sowie mit Flüchtlingsund Hilfsorganisationen einen unmittelbaren Eindruck sowie einen Einblick in die dortigen Verhältnisse gewinnen. Diese Erkenntnisse werden die Arbeit des Petitionsausschusses künftig beeinflussen und bei der Entscheidungsfindung von Bedeutung sein. Vom 26. bis zum 28. September fand die Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder mit den Bürgerbeauftragten aus der Bundesrepublik Deutschland und dem deutschsprachigen Raum Europas in Schwerin statt. Hauptthemen waren die Anbindung neuer Technologien im Petitionsverfahren und die Form der Kommunikation mit den Petenten, insbesondere in Bezug auf verständliche, adressatenorientierte Sprache - ich denke, da haben wir auch noch einiges nachzuholen. Darüber hinaus wurden zahlreiche Einzelfragen zur Petitionsbearbeitung beraten. Ein Ausblick, meine Damen und Herren: Auch im dritten Jahr der 18. Wahlperiode müssen wir bestrebt sein, den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern, die unsere Hilfe und Unterstützung suchen, zu intensivieren - im persönlichen Kontakt des Ansprechpartners, in Bürgersprechstunden und auf dem Hessentag. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, das Petitionsrecht, das anerkannter Bestandteil demokratischer Grundrechte ist, auch in Anspruch zu nehmen. Wir müssen akzeptieren und uns darauf einstellen, dass die Kommunikation mit dem Landtag nicht mehr nur schriftlich in Briefform, sondern auch vermehrt auf elektronischem Wege erfolgt. Für die kollegiale Zusammenarbeit im Petitionsausschuss bedanke ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen, den Obleuten und meinem Stellvertreter Herrn Reuscher recht herzlich. Mein Dank gilt auch allen anderen, die unsere Arbeit unterstützt und mitgetragen oder erst ermöglicht haben - in vorderster Linie also dem Petitionsbereich unter der Leitung von Frau Bachmann und Herrn Beck, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien sowie Frau Schnier vom Stenografischen Dienst. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall)

18.05.2011 Rede zum Petitionsbericht

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

Ich spreche jetzt als Obfrau der Fraktion DIE LINKE zu Ihnen. Als diese wiederhole ich den Dank an wirklich alle, die zum Erfolg der Arbeit des Petitionsausschusses beigetragen haben und meinen Spagat als einzige Abgeordnete im Petitionsausschuss, als Obfrau der LINKEN sowie als Vorsitzende ausgehalten und mitgestaltet haben. Ich unterstreiche die Bekräftigungen der Vorsitzenden, dem Petitionswesen einen höheren Stellenwert einzuräumen. Das haben auch meine Vorredner immer wieder bekräftigt. Wir müssen in Zukunft mehr in Bürgerrechte und Demokratie investieren und dafür auch dem Petitionsausschuss eine zentrale Funktion zugestehen. Das hessische Petitionsrecht als ein Instrument, mit dem Verwaltungsfehler und Rechtslücken erkannt und abgestellt werden können, muss erstens noch transparenter werden. Zweitens muss es viel offensiver genutzt werden. Drittens sollten wir - da stimme ich Frau Öztürk zu - öfter für eine Berücksichtigung plädieren. (Beifall der Abg. Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)) Menschen in Hessen mit oder ohne deutschen Pass, mit Migrationshintergrund, Ältere, Junge, Behinderte, Frauen und Erwerbslose, sie alle wollen mitreden und mitgestalten. Sie wollen als mündige Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden, vor allem in Zeiten eines zunehmenden Vertrauensverlusts der Bürgerinnen und Bürger in ihre demokratischen Repräsentantinnen und Repräsentanten. Daher müssen wir den Zugang zum Petitionsrecht unter anderem via Internet endlich vereinfachen. (Beifall bei der LINKEN) Das hessische Petitionswesen muss im Zeitalter von Internet und Demokratie den Bedürfnissen und gewachsenen Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger angepasst werden, damit sie es mühelos in Anspruch nehmen können. Noch ist es so, dass der typische Petent männlich, mindestens mittleren Alters und Akademiker ist. Das möchte ich gern ändern, und dazu sollten wir einige Anstrengungen unternehmen. Nehmen Sie Bremen, den Bundestag oder den Freistaat Sachsen als Beispiele. Sie alle verfügen über die hervorragende Möglichkeit, Petitionen online einzureichen oder gar mitzuzeichnen. Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages geht das bereits seit September 2005. Anders als bei klassisch, also per Post, eingereichten Petitionen können dort Online-Petitionen als öffentliche auch in einem Forum diskutiert werden. Sie alle haben wahrscheinlich die Petition der Hebammen im Bundestag gesehen, vielleicht auch mitgezeichnet. Sie ist ein Musterbeispiel dafür, dass die Menschen durch die Modernisierung des Petitionswesens wichtige gesellschaftliche Themen besser auf die politische Bühne bringen können. Es gab 105.000 Mitzeichnerinnen und 750 Forumbeiträge. Durch die Online-Petitionen können viele junge Menschen erreicht werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk - das ist ganz besonders interessant - empfiehlt sogar, ein kinderund jugendgerechtes Petitionsportal einzurichten, das auch die ganz Jungen ermutigt, sich über ihr Petitionsrecht aufklären zu lassen und mit ihren eigenen Anliegen tatsächlich vorstellig zu werden. Sie würden sich so beizeiten mit einem parlamentarischen Kontrollinstrument auseinandersetzen und vertraut machen können. Wir LINKE empfehlen daher ganz dringend, auch in Hessen in einem ersten Schritt die Online-Petitionen einzuführen, dann aber - da schließe ich mich Herrn Roth an - all diese Möglichkeiten wirklich zu eröffnen. Ich möchte drei weitere Vorschläge machen, die meines Erachtens zu einer Stärkung des Petitionsrechts führen können: Erstens. Wir regen die Einführung eines Selbstbefassungsrechts des Petitionsausschusses an. Zweitens. Wir halten es für sinnvoll, dass die gesetzliche Grundlage für ein kommunales Petitionsrecht geschaffen wird. Das ist keine Träumerei von uns, sondern in anderen Bundesländern längst verankert. Drittens. Wir regen öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses an, in denen der Petent, die Petentin, so er oder sie denn will, sein oder ihr Anliegen selbst vortragen und verteidigen kann. Meine Damen und Herren, meine Überzeugung ist: Wir alle müssen künftig in mehr Partizipation und Demokratie investieren und die Bürgerrechte stärken, und der Petitionsausschuss kann seinen Teil dazu beitragen. Machen wir uns auf den Weg, und am besten etwas geschwinder als bisher. - Danke schön. (Beifall bei der LINKEN)