Präsident Norbert Kartmann: Wir kommen zu Frage 465. Herr Abg. Merz. Gerhard Merz (SPD): Ich frage die Landesregierung: In wie vielen Fällen wurde seit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung ein Förderausschuss nach § 54 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz eingerichtet? Präsident Norbert Kartmann: Frau Kultusministerin. Dorothea Henzler, Kultusministerin: Herr Abg. Merz, eine präzise Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da die für die Beantwortung dieser Fragestellung nötige umfangreiche Einzelerhebung an den Schulen binnen des Beantwortungszeitraums nicht möglich war. Im Schuljahr 2010/2011 wurden hessenweit 213 Anträge auf gemeinsamen Unterricht abgelehnt. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Fällen in der Regel ein Förderausschuss eingerichtet wurde. Präsident Norbert Kartmann: Zusatzfrage, Herr Kollege Wagner. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, können Sie bestätigen, dass die Zahl der abgelehnten Anträge auf GU weiter gestiegen ist, und wie finden Sie das mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar? Präsident Norbert Kartmann: Frau Staatsministerin Henzler. Dorothea Henzler, Kultusministerin: Herr Abg. Wagner, wir haben im Schuljahr 2009/2010 50 zusätzliche Stellen in den gemeinsamen Unterricht gegeben. Die Entwicklung der Zahl der Ablehnungen in den letzten Jahren müsste ich Ihnen schriftlich nachreichen. Ich glaube aber, das habe ich Ihnen im Rahmen der Antwort auf einen Berichtsantrag schon einmal dargestellt. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die ist gestiegen!) Präsident Norbert Kartmann: Die Frage ist beantwortet. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, sie ist nicht beantwortet!) - Entschuldigen Sie, formal ist sie beantwortet; es sei denn, die Frau Ministerin möchte dazu noch etwas sagen. Herr Merz, bitte. Gerhard Merz (SPD): Frau Ministerin, wenn es so ist, wie Sie in der Antwort auf die erste Frage gesagt haben: Meinen Sie nicht, dass eine genauere Evaluation der Tätigkeit der Förderausschüsse vor dem Hintergrund der beabsichtigten Neuregelung der Zusammensetzung und insbesondere vor dem Hintergrund der wünschenswerten zusätzlichen Inklusion von behinderten Schülerinnen und Schülern bzw. von Kindern mit besonderem Förderbedarf wünschenswert wäre? Präsident Norbert Kartmann: Frau Kultusministerin Henzler. Dorothea Henzler, Kultusministerin: Herr Abg. Merz, die Förderausschüsse werden nach der Änderung des Hessischen Schulgesetzes anders zusammengesetzt, und sie werden auch eine andere Aufgabe bekommen. Von daher gesehen, sehe ich keinen Grund, im Nachhinein genau zu eruieren, was die Förderausschüsse bisher getan haben und welche Erfolge sie hatten. Präsident Norbert Kartmann: Zusatzfrage, Frau Cárdenas.
Barbara Cárdenas (DIE LINKE): Welche Möglichkeiten haben die Förderausschüsse, den Kindern die nach der UN-Konvention zugesicherten angemessenen Vorkehrungen tatsächlich zu gewähren, wenn GU abgelehnt worden ist?
Präsident Norbert Kartmann: Frau Staatsministerin Henzler. Dorothea Henzler, Kultusministerin: Die Ablehnung erfolgt auch nach dem jetzt geltenden Schulgesetz durch das Staatliche Schulamt letztendlich dann, wenn die sächlichen, räumlichen und personellen Gegebenheiten nicht gegeben sind.