Kulturaustausch und Akzeptanz kann laut Cárdenas nur stattfinden, wenn Menschen verschiedener Glaubensrichtungen aufeinander zu gehen. Interreligiöser Dialog müsse auch an den Schulen stattfinden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Wir als LINKE begrüßen es natürlich, wenn Hochschulen zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt wird. Wie dringend dies benötigt wird, wissen wir alle. Und auch die Einrichtung von Islamzentren bewerten wir positiv. Anlässlich der gegenwärtigen Diskussion um den Islamunterricht beziehungsweise die Islamkunde steht die Ausgestaltungsfrage in vielerlei Hinsicht im Raum. Die Goethe-Universität in Frankfurt wird nun im Rahmen eines neuen Lehramtsstudienganges hierfür die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer ausbilden. Zwei weitere Professuren und zusätzliche 4 Millionen Euro stehen in den nächsten Jahren für das Institut zur Verfügung. Nun stellt sich natürlich die Frage, auf welches Ergebnis hingearbeitet werden soll. Im Grunde müssten wir an dieser Stelle doch die Gelegenheit nutzen, darüber zu diskutieren, wie der durch die Verfassung geschützte Religionsunterricht an unseren Schulen tatsächlich aussehen soll. In Hessen ist es bisher nicht möglich, einen bekenntnisunabhängigen gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Glaubensgemeinschaften und auch für Schüler ohne religiöses Bekenntnis, an Stelle oder ergänzend zum getrennten bekenntnisorientierten Unterricht, anzubieten. Dabei wäre doch genau dies wünschenswert. Wir sprechen ständig über unsere Weltoffenheit, manche über Hessen als Musterland der Integration. Wir sprechen über Kulturaustausch und über Akzeptanz. Austausch und Akzeptanz können aber nur stattfinden, wenn Menschen verschiedener Herkunft und Glaubensrichtung auch zusammentreffen und voneinander lernen können. (Beifall bei der LINKEN) Der interreligiöse Dialog muss endlich auch in den Schulen geführt werden können. Herr Mick, ich denke, dass Sie das eigentlich unterstützen müssten. Wir wissen, der Religionsunterricht ist durch Art. 7 unseres Grundgesetzes geschützt, in der Hessischen Verfassung ergänzt durch den Zusatz, er sei von bekenntnisverpflichteten Lehrerinnen und Lehrern durchzuführen. Natürlich muss man, wenn man es mit der Gleichstellung ernst nimmt, auch Islamunterricht an Schulen einführen können, ganz besonders im "Musterland der Integration." Das Zentrum für Islamstudien an der Frankfurt Universität hat nun den spannenden Auftrag, Lehrerinnen und Lehrer für den islamischen Religionsunterricht auszubilden. Das wird nicht immer leicht sein - darauf hat Frau Öztürk eben schon verwiesen -, nicht unbedingt weil Islamstudien so fremdartig und schwer zu verstehen sind, sondern weil zu befürchten ist, dass dieses Vorhaben von vielen Seiten argwöhnisch beobachtet wird und vielleicht auch torpediert werden soll. Es wird auch auf latente und vorsätzlich provozierte Ängste stoßen. Wir sind der Auffassung, dass es in der Regierungserklärung des Innenministers Boris Rhein Aussagen gab, die dazu beitragen, ein generelles Misstrauen gegenüber muslimisch geprägten Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu befördern. Das kritisieren wir aufs Schärfste. (Beifall bei der LINKEN) Interessant ist, dass man erst kurz vor Ablauf der Bewerbungsfristen tätig geworden ist. Wäre die Frist für die Beantragung von Bundesfördergeldern nicht Ende Januar abgelaufen, wäre das Thema Islamzentren vermutlich noch lange nicht durch. So haben Sie gerade noch die Kurve bekommen. Unsere Aufgabe ist es aber, nun zu schauen, wie die wissenschaftliche Ausbildung der zukünftigen Islamlehrerinnen und lehrer ausgestaltet wird. Ein wirkliches Problem dabei ist, dass wir noch keine verbindliche Regelung des Unterrichts oder der Islamkunde haben. Ich möchte zum Schluss vier Punkte noch besonders hervorheben, auf die wir Wert legen. Erstens. Wenn Religionsunterricht, der von bekenntnisverpflichteten Lehrerinnen und Lehrern durchgeführt wird, in der Verfassung verankert ist - das ist bei uns so -, dann muss gewährleistet sein, dass alle Religionen, nicht nur die christlichen, das gleiche Recht und die gleichen Gestaltungsspielräume zugestanden bekommen. Zweitens. Religionsunterricht soll nicht benotet werden und darf nicht versetzungsrelevant sein. Der Glaube eines Menschen ist seine Privatsache. Er darf nicht für Notengebung missbraucht werden. (Beifall bei der LINKEN) Drittens. Der Unterricht von hier ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern muss in deutscher Sprache abgehalten werden. Viertens. Die Landesregierung sollte zeitnah und regelmäßig über die Fortschritte des Zentrums berichten, damit seine Entwicklung vom Parlament beobachtet und begleitet werden kann. - Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN)