Barbara Cárdenas (Linke): "Wir müssen schnell handeln"

Auch die Linke begrüße den Gesetzentwurf, sagt Cárdenas, sehe aber noch Änderungsbedarf. Die Zeit sei reif für das neue Gesetz. Cárdenas bemängelt nur, dass es so lange gedauert habe.

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01.02.2011 Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes

Meine Damen und Herren, Herr Präsident!

Die Mängel des aktuell geltenden Lehrerbildungsgesetzes betreffen sowohl die pädagogische Ausbildung als auch die Zweite Staatsprüfung. Vorrangig geht es um Arbeitszeiten, die die geltenden Arbeitszeitregelungen verletzen, den hohen Prüfungsdruck - man spricht von Prüfungsmarathon -, unzureichende Ausbildungsinhalte und schließlich eine hyperbürokratische Verwaltung in den Studienseminaren, vor allem im Amt für Lehrerbildung. Insofern gilt: Die Zeit ist überreif für diese Gesetzesnovelle. In der zweiten Phase der Lehrerausbildung gibt es überhaupt kein Verständnis mehr dafür, dass das Gesetzgebungsverfahren derart schleppend vorangeht. Sogar der immer wieder verschobene Termin der Inkraftsetzung des zu novellierenden Gesetzes zum 1. August 2011 mit dem neuen Einstellungstermin 1. November 2011 für den pädagogischen Vorbereitungsdienst ist inzwischen infrage gestellt, wenn wir als Parlament nicht umgehend handeln. Das heißt also, wir müssen schnell handeln und entsprechende Passi verabschieden und umsetzen, dürfen dennoch grundlegende Reformbedingungen für eine zukunftsfähige Lehrerausbildung, wie sie etwa durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention unbedingt erforderlich sind, nicht aus den Augen verlieren. (Beifall bei der LINKEN) Das heißt, DIE LINKE begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf, (Wolfgang Greilich (FDP): Donnerwetter!) sieht jedoch noch Änderungsbedarf. Schwachpunkte, die den pädagogischen Vorbereitungsdienst betreffen, sind die folgenden fünf. Erstens. Fehlende grundlegende Aussagen zur Arbeitszeit der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, der hauptamtlichen Ausbilderinnen und Ausbilder sowie der Mentorinnen und Mentoren. Zweitens. Fehlen einer Lehrkraft des Vertrauens oder einer Mentorin bzw. eines Mentors im Prüfungsausschuss mit qualifiziertem Rechtsstatus. Drittens. Unzureichender Bezug der mündlichen Prüfung zur Schulpraxis und zur Schulentwicklung. Viertens. Zu hohe Gewichtung der Leistungen in der Prüfung mit 40 % gegenüber der Bewertung des Ausbildungsstandes einschließlich der pädagogischen Facharbeit mit lediglich 60 %. Fünftens. Weitere Verwendung des sachlich und fachlich nicht mehr zutreffenden Begriffs "Modul". (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben die GEW-Stellungnahme auch alle bekommen!) Darüber hinaus fehlt im Regierungsentwurf eine Aussage zur Reduzierung des eigenverantworteten Unterrichts für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, der in der Umsetzungsverordnung zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz geregelt wird. Nach unserer Auffassung, die mit jener der GEW übereinstimmt, sollte der Umfang in den ersten beiden Semestern höchstens zehn und im dritten Semester, im Prüfungssemester, acht Wochenstunden betragen. Aus pädagogischen und fachlichen Gründen dürfen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst vor allem im ersten Semester keinesfalls mehr als zehn Wochenstunden unterrichten, da die Einführungsphase um die Hälfte reduziert wird und aufgrund der Ferien in der Regel lediglich acht Wochen lang dauert. Fehlende Unterrichtserfahrung bei relativ hoher Unterrichtsverpflichtung zu Beginn der pädagogischen Ausbildung führt erfahrungsgemäß zu erheblichen Problemen und Konflikten im Unterrichtsalltag und damit zu zusätzlichen Koordinationsund Konfliktgesprächen. Die Begrenzung auf höchstens zehn Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterrichts wird folglich mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer deutlichen Verminderung weiterer Probleme und Konflikte führen. Ebenso fehlt bisher eine verbindliche Zusage der Regierung, dass aufgrund der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes die eingesparte Vergütung für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in Höhe von 8,7 Millionen Euro für Mentorenentlastung genutzt wird. Dies muss in der sogenannten Pflichtstundenverordnung festgelegt werden. Wir erwarten daher - dabei sind wir nicht die Einzigen - eine Zusicherung, dass der eigenverantwortete Unterricht der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst gesenkt wird und den Schulen im Umfang der eingesparten Vergütung Anrechnungsstunden für Mentorentätigkeit gewährt werden. So viel bisher. Alles Weitere können wir gern im Ausschuss besprechen. Eines möchte ich aber noch ganz generell zum vorliegenden Entwurf anmerken. Nach dieser kleinen Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes gehört nun aber zügig die gesamte hessische Lehrerausbildung auf den Prüfstand. Warum Sie das nicht gleich miterledigt haben, ist uns schleierhaft. Grundlegende Rahmenbedingungen wie die Dauer und Organisation des Studiums, die Dauer und Gestaltung eines Praktikums während des Studiums sowie die weitere Ausgestaltung der Ausbildung bzw. eines Berufseinstiegs nach Beendigung des Studiums sind prinzipiell zu entscheiden. Ebenso schulden Sie den Menschen in Hessen aber auch grundlegende inhaltliche Reformen in der Lehrerausbildung. An erster Stelle zu nennen sind ein gemeinsames Grundstudium aller Lehrerinnen und Lehrer, eine Orientierung der Ausbildung an Stufen anstatt an Schulformen, eine Unterfütterung der Lehrerausbildung vor allem im Grundstudium mit sonderund sozialpädagogischen Anteilen und schließlich eine Befähigung zur Arbeit mit heterogenen Gruppen, zum projektorientierten Arbeiten, zur Diagnostik in individuellen Lernausgangslagen und zur Didaktik der individuellen Förderung. (Beifall bei der LINKEN) All das muss jetzt schnellstens in die Lehrerausbildung und damit auch in das Gesetz wie auch in die Verwaltungsvorschriften aufgenommen werden. Schließlich ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen gültiges Recht. Wir benötigen also zeitnah nach dieser Novelle eine große Lehrerausbildungsreform. - Ich bedanke mich. (Beifall bei der LINKEN)