Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Ich erteile Frau Abg. Cardenas für den Petitionsausschuss das Wort. Bitte schön. (Zuruf von der Regierungsbank: Das heißt Cárdenas!) Cárdenas, excusezmoi. (Minister Jörg-Uwe Hahn: Er lernt es wohl nicht mehr!) Barbara Cárdenas, Berichterstatterin: Das denke ich auch, aber Lernfähigkeit erkennen wir, wie gesagt, an.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen als Vorsitzende des Petitionsausschusses den Bericht über die Tätigkeit des Petitionsausschusses in der verkürzten 17. Wahlperiode, also zu der Zeit vom 5. April 2008 bis zum 17. Januar 2009 bereits schriftlich vorgelegt. Ich möchte aber noch einmal einige Punkte hervorheben. Ich bekenne mich ausdrücklich zu der großen Bedeutung unseres Ausschusses; denn er hat wie kein anderer mit der direkten Wahrnehmung eines Grundrechts zu tun. In Art. 17 des Grundgesetzes wird das Petitionsrecht garantiert, ebenso wie dieses Recht in der Hessischen Verfassung in Art. 16 im Ersten Hauptteil verankert ist. Ich schätze die Bedeutung des Petitionsrechtes so hoch ein, weil es jeder Person oder gesellschaftlichen Gruppe außerhalb des förmlichen Rechtsschutzes den direkten Zugang zu der Volksvertretung eröffnet und damit einen Weg anbietet, auf dem das Anliegen vorgetragen werden kann, verbunden mit dem Anspruch auf Entgegennahme, sachliche Prüfung und Bescheidung. Das Petitionsrecht ist ein Kommunikationsgrundrecht, mit engen Bezügen zu den Grundrechten der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit. Ob allerdings der Zugang zu diesem Recht immer und für alle gesichert und ausreichend barrierefrei ist, damit werden wir uns auch in Zukunft weiter beschäftigen müssen. Das Petitionsrecht ist aber auch für uns Abgeordnete fraktionsübergreifend von hohem Wert - gibt es uns doch die Möglichkeit, Regelungslücken in Gesetzen und Missstände in der Verwaltung zu erkennen und darauf zu reagieren. Petitionen werden im Hessischen Landtag nach dem sogenannten Berichterstatterprinzip behandelt, d. h. eine Petition wird einer oder einem Abgeordneten vom Petitionsreferat als Berichterstatterin bzw. Berichterstatter zugewiesen. Sie haben im Auftrag des Ausschusses als einem Verfassungsorgan, welches als Anwalt für die Bürgerinnen und Bürger eintritt, den Sachverhalt aufzuklären und dem Ausschuss einen Erledigungsvorschlag zu unterbreiten, wobei allerdings die Beschlussfassung im Ausschuss vom Plenum bestätigt werden muss. In der Realität folgt die Berichterstatterin oder der Berichterstatter vielfach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung oder des zuständigen Ministeriums. Dies enthebt die Berichterstatterin oder den Berichterstatter aber nicht, sich eine eigene Meinung zu dem Sachverhalt gebildet zu haben, um den Beschlussvorschlag unterstützen zu können. Sie oder er muss gegebenenfalls weitere Stellungnahmen von der Landesregierung erbitten, in die die Petition betreffenden behördlichen Akten Einsicht nehmen, Ortsbesichtigungen vornehmen und Petenten in geschlossenen Anstalten und Einrichtungen besuchen. In der Regel ist für die Petentin oder den Petenten nicht ersichtlich, wie viel Zeit und Kraft die Berichterstatterin/der Berichterstatter ihrem/seinem Fall gewidmet hat. (Beifall der Abg. Mürvet Öztürk (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) und Hermann Schaus (DIE LINKE)) Im Rahmen der sechs regulären Sitzungen und einer Sondersitzung einer verkürzten Wahlperiode konnten 677 Eingaben einer Erledigung zugeführt werden. In Bezug auf die anteilsmäßige Zuordnung der Petitionen zu deneinzelnen Ressorts sind kaum signifikante Änderungen erkennbar. Der Anstieg der Zahl der Eingaben, die den Bereich des heutigen Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa betreffen, beruht zum einen auf der Zunahme der Zahl der Petitionen aus dem Justizvollzug; so gab es Kritik an Einzelentscheidungen im Vollzug zum Einkauf, zum Essen und zu Verlegungen. Zum anderen bezieht sich der Anstieg auf Beschwerden über gerichtliche Entscheidungen. Letztere sind allerdings einer parlamentarischen Prüfung nicht zugänglich, weil das Parlament in gerichtliche Verfahren nicht eingreifen oder Entscheidungen der Gerichte nicht nachprüfen, abändern oder gar aufheben kann. Bei den sogenannten Ausländerpetitionen, also den Petitionen, mit denen ein Aufenthaltsrecht begehrt wird, findet sich nun wieder ein leichter Anstieg. Im Bereich Aufenthaltsrecht ist im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum ein Zugang von Petitionen für ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige festzustellen. Dabei beriefen sich nahezu alle Petitionen für afghanische Staatsangehörige auf den vom Landtag beschlossenen Abschiebestopp. Zu allen Zahlen und auch zu Beispielen für Petitionen und ihre Erledigung bitte ich Sie, den Petitionsbericht direkt zur Hand zu nehmen und dort nachzulesen. Erst in der 16. Wahlperiode hatten wir mit der Durchführung von Bürgersprechstunden begonnen. Diese wurden erfolgreich fortgeführt, mit vier Bürgersprechstunden im Hessischen Landtag, bei denen jeweils eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter zur Verfügung stand, und einer Bürgersprechstunde mit mehreren Abgeordneten in der Kreisverwaltung Gießen. Diese persönliche Gesprächsmöglichkeit wurde gerne angenommen. Meines Erachtens sind Bürgersprechstunden auch als ein Garant für die angestrebte Bürgernähe des Ausschusses zu sehen; denn es ist doch etwas anderes, ob die oder der Abgeordnete Akten studiert oder vom Ratsuchenden direkt mit seinem Anliegen konfrontiert werden kann. In einem persönlichen, vertraulichen Gespräch unter sechs Augen - zwei davon gehören eben einer Person des Petitionsreferats - kann die mögliche Petentin oder der Petent sich besser erklären, und es kann gemeinsam nach der besten Lösung, die nicht immer eine Petition sein muss, gesucht werden. Der Ausschuss hat daher auch in der 18. Wahlperiode die Durchführung von Bürgersprechstunden fortgesetzt. Auch die Tatsache, dass sich auf dem Hessentag immerhin 93 % der Befragten für Bürgersprechstunden aussprachen, zeigt, dass hier ein großer Bedarf besteht und dass sich der Ausschuss mit der Durchführung von entsprechenden Sprechstunden, die auch dezentral angeboten werden sollten, auf dem richtigen Weg befindet. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN und der LINKEN sowie des Abg. Alexander Bauer (CDU)) Die Auswertung der dortigen Gespräche und der Umfrage ergab weiterhin, dass sich erstens nur jeder Fünfte ausreichend über das Petitionsrecht informiert fühlt, dass zweitens ein großes Interesse daran besteht, bestimmte, vorher angekündigte Themen öffentlich im Ausschuss zu behandeln, und dass drittens ebenfalls vermehrt nach der Möglichkeit von Onlinepetitionen, die also über das Internet an den Petitionsausschuss übermittelt werden, gefragt wurde. Derzeit sieht die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags noch die Schriftform vor, d. h. die eigenhändige Unterschrift bei der Einreichung einer Petition. Rückblickend denke ich, dass es für uns eine gute Ausschussperiode war, in der im Interesse aller Petenten gearbeitet werden konnte. Abschließend möchte ich mich daher bei allen bedanken, die in den eineinhalb Jahren der letzten Legislaturperiode die gute Arbeit dieses Ausschusses ermöglicht haben. Damit meine ich die Abgeordneten als Mitglieder des Petitionsausschusses, die Obleute der fünf Fraktionen und natürlich ganz besonders den Vorsitzenden Herrn Dr. Andreas Jürgens, der mir ein Vorbild ist, weil er auf der einen Seite als Vorsitzender konziliant und mit allen Seiten kooperativ zusammengearbeitet hat, aber auf der anderen Seite doch auch widerständig war und insistiert hat, wenn es darum ging, dass im Interesse des Petenten noch etwas geklärt werden musste. Das hat mir sehr gut gefallen. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN und der LINKEN sowie des Abg. Alexander Bauer (CDU)) Die Arbeit des Ausschusses wäre nicht möglich gewesen ohne die Mitarbeit vieler Ministerien, denen ich hier ebenfalls danke. Völlig unmöglich wäre sie aber gewesen ohne die kontinuierliche Zuarbeit des Petitionsreferats. Sie haben für uns mehrere Hundert Petitionsakten vorbereitet und vorbearbeitet, was für uns Berichterstatter eine große Arbeitserleichterung ist, und haben damit eigentlich die Hauptlast dieser Arbeit getragen. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN und der LINKEN) Daher sage ich ein ganz herzliches Dankeschön an Frau Bachmann als Bereichsleiterin, Herrn Beck als ihren Stellvertreter sowie Frau Brink und Frau Bicking, Herrn Dingeldein, Frau Krüger, Frau Schalk und Frau Rommelaere. Sie alle haben auch mir in meinem ersten Jahr als Vorsitzende immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Dafür meinen ganz persönlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordnetender SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich hoffe sehr, dass wir alle, Ausschussmitglieder, Obleute, Petitionsreferat und Ministerien, in den kommenden Jahren gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten werden - im Interesse der vielen Petenten, die sich vertrauensvoll an den Petitionsausschuss wenden und erwarten, dass wir unser Bestes tun und als Anwalt ihrer Interessen tätig werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall)
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Als Erstes möchte ich dem Petitionsreferat für den ausgewogenen Bericht danken - sowie der Vorsitzenden, die ihn vorgelegt hat. (Heiterkeit) Als Obfrau der Linksfraktion muss ich allerdings den einen oder anderen Punkt anmerken, der mich nicht zufriedenstellt. Ich möchte über die im Bericht erwähnten Neuerungen sprechen und einige Anmerkungen zum Selbstverständnis des Berichterstatters und des Ausschusses sowie zum Umgang mit Ausländerpetitionen machen. Zu den angekündigten möglichen Neuerungen. Unsere Position ist glasklar: Wir werden alle Neuerungen unterstützen, die den Zugang erleichtern, mehr Barrierefreiheit gewährleisten sowie mehr Partizipation, Diskussion und gemeinsame Wahrnehmung von Interessen fördern. Daher unterstützen wir die Einführung von Onlinepetitionen sowie von öffentlichen Petitionen, die mit unterzeichnet und in Onlineforen diskutiert werden können. Der Bundestag hat diese und weitere Neuerungen bereits eingeführt. Auch Bremen und andere Bundesländer haben kürzlich zum Teil weitreichende Petitionsgesetze durchgesetzt. Wir sollten uns daran ein Beispiel nehmen und die Einführung dieser Neuerungen nicht länger hinauszögern. (Beifall bei der LINKEN) Zum Selbstverständnis des Berichterstatters und des Petitionsausschusses. Der hessische Petitionsausschuss arbeitet nach dem Berichterstatterprinzip. Die konkrete Arbeit eines Berichterstatters hängt auch von seinem Selbstverständnis als Berichterstatter ab: Habe ich lediglich den Sachverhalt aufzuklären, oder bin ich der Anwalt des Petenten? Was bedeutet es eigentlich, wenn wir, wie der Petitionsbericht ausführt, in der Realität vielfach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen, sicherlich im Vertrauen darauf, dass diese immer das Recht achtet? Konrad Adenauer hat aber einmal gesagt: Natürlich achte ich das Recht, aber auch mit dem Recht darf man nicht so pingelig sein. Das bedeutet, das Recht wird ausgelegt. Ermessensspielräume werden unterschiedlich weit definiert und genutzt. Deshalb ist ein Petitionsrecht so wichtig. Dies enthebt den Berichterstatter oder die Berichterstatterin eben nicht von der Pflicht, sich eine eigene Meinung zu dem Sachverhalt zu bilden, um den Beschlussvorschlag unterstützen zu können. In diesem Sinne muss der Berichterstatter - - (Unruhe) - Ich kann mich kaum noch selbst verstehen. Kann man vielleicht ein bisschen leiser sein? Präsident Norbert Kartmann: Frau Cárdenas hat recht. Wenn die übrigen Außengeräusche schwächer werden, werden Ihre Geräusche - relativ gesehen - stärker. Barbara Cárdenas (DIE LINKE): In diesem Sinne muss für mich der Berichterstatter Sachwalter und Anwalt der Interessen des Petenten sein. Das hat auch Herr Reuscher schon betont; dafür bin ich ihm sehr dankbar. Der Petent beklagt sich z. B. über Behördenwillkür. Die Behörde, das Amt und das Ministerium nehmen Stellung, erklären und rechtfertigen das behördliche Vorgehen. Das zuständige Ministerium macht den sogenannten Verfahrensvorschlag, die Beschwerde abzuweisen. "Sachund Rechtslage" heißt das in unserer Petitionsausschusssprache. Es ist nun an uns als Berichterstatter, nicht nur Bericht zu erstatten, sondern den Bericht des Ministeriums z. B. auch zu hinterfragen: herauszufinden, ob die Verwaltung, die Behörde, das Amt und das Ministerium vielleicht auch anders hätten verfahren können. Der Berichterstatter muss herausfinden, ob sie ihre Ermessensspielräume im Interesse des Petenten voll ausgeschöpft haben. Das ist aus vielerlei Gründen, die ich jetzt gar nicht ausführen will, nicht immer einfach. Aber als gewählte Volksvertreter benötigen wir eine kritische Distanz. Schließlich haben wir die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten, nicht die der Behörden. Das entspricht übrigens ziemlich genau dem Selbstverständnis einer linken Parlamentarierin: plebiszitäre Elemente, Annäherung an direkte Demokratie, Möglichkeiten, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger direkt aufzugreifen, Anwalt ihrer Interessen zu sein, gegen Behördenwillkür zu kämpfen, den kleinen David gegen den übermächtigen Goliath zu verteidigen. All das ist linkes Programm pur. (Beifall bei der LINKEN) Ich finde, deshalb bin ich als Vorsitzende des Petitionsausschusses an der richtigen Stelle. Dies bedeutet natürlich auch, unbequem zu sein, und es ist - erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung - nicht immer einfach, wenn man als Einzige der Fraktion in einem Ausschuss ist und zugleich die Funktion der Vorsitzenden erfüllen muss, die für den gesamten Ausschuss spricht. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir zu Beginn einer Legislaturperiode unter den Obleuten zu einer Diskussion über das Selbstverständnis des Petitionsausschusses als Legislativorgan kämen. Einerseits darf er sich nicht in gerichtliche Verfahren einmischen. Andererseits ist er aber kein weiteres Exekutiv oder Judikativorgan, das die Prüfung der Petition auf ihre Übereinstimmung mit der Sachund Rechtslage beschränkt, wie dies § 101 Abs. 1 Nr. 3 und 5 der Landtagsgeschäftsordnung nahelegen. Einerseits ist es die Aufgabe des Petitionsausschusses, gesetzliche Regelungslücken zu erkennen und darauf zu reagieren. Andererseits ist es meines Erachtens auch seine Aufgabe, Erkenntnisse in die Petitionsprüfung einzubeziehen, die nicht justiziabel sind, z. B. humanitäre, gesellschaftlichintegrative und Zweckmäßigkeits sowie Opportunitätsgesichtspunkte. Der Petitionsausschuss wird sich meines Erachtens immer wieder die Frage stellen müssen, ob solche nicht justiziablen Aspekte mit parteipolitischen Voreinstellungen bewertet werden können. Letztlich fände ich es angemessen, darüber nachzudenken, ob das Petitionsverfahren insoweit demokratisiert werden kann, als die Stellungnahmen der Behörden auch den Petenten zur Kenntnis gebracht werden. Das Petitionsverfahren ist zwar kein Rechtsschutzverfahren, aber ein dialektisches Verfahren, an dessen Ende das Legislativorgan Petitionsausschuss nach Rede des Petenten bzw. seines Berichterstatters und nach Gegenrede der Behörden - gegebenenfalls auch weiteren Reden und Gegenreden - entscheidet. Ein Punkt, der mich tief berührt: Wir haben immer wieder Ausländerpetitionen, in denen es um ganz existenzielle Fragen geht: Familien mit kleinen Kindern, die hier geboren sind, sowie alte und kranke Menschen, die sich nicht mehr selbst versorgen können, sollen abgeschoben werden. Rechtsanwälte machen ihre Arbeit nicht vernünftig, sodass sich ihre Petenten unberechtigterweise in Sicherheit wiegen. Eilentscheidungen sollen getroffen werden, und ein gegebenenfalls langjähriger Aufenthalt in Deutschland soll mit einem Federstrich beendet werden. Dies sind Momente, in denen ich an mir und meiner Aufgabe zweifle und ratlos bleibe. Einen solchen Moment gab es übrigens auch in der letzten Sitzung des Petitionsausschusses, als wir über die Petition eines Rom aus dem Kosovo, Vater von zwei kleinen Kindern, entschieden haben. Das sind Momente, in denen ich meine Ohnmacht überwältigend wahrnehme. Ich würde mir wünschen, dass wir uns zukünftig alle zusammen den Einzelfall anschauen, die humanitären Belange in den Vordergrund stellen und jeden nur möglichen Ermessensspielraum im Interesse des Betroffenen ausnutzen. (Beifall bei der LINKEN - Zuruf von der CDU: Der ist illegal eingereist! Was soll denn das? - Gegenruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE): Den kann man nicht einfach abschieben! Kein Mensch ist illegal! - Zuruf von der CDU: Er hätte einen Härtefallantrag stellen müssen!) Ich wünsche mir zum Abschluss, dass wir - damit meine ich das Petitionsreferat, den Ausschuss und seine Vorsitzende - in Zukunft noch besser zusammenarbeiten, im Interesse der Menschen in Hessen, die mit ihren oftmals existenziellen Anliegen zu uns kommen, weil sie glauben, dass sie nirgendwo anders mehr Unterstützung erhalten können. - Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN)