27.04.2010 Fragestunde: Anrechnungsstunden-Regelung für Drogenberatung

Ich frage die Landesregierung: Ist es zutreffend, dass sie aktuell plant, die Anrechnungsstunden-Regelung für Frankfurter Lehrkräfte, die in der Drogenberatung für Schülerinnen und Schüler tätig sind, dahin gehend zu ändern, dass diesen die Stunden massiv gekürzt werden?

Präsident Norbert Kartmann: Antwort, Frau Kultusministerin. Dorothea Henzler, Kultusministerin: Frau Abg. Cárdenas, hessenweit stehen insgesamt 618 Anrechnungsstunden zur Verteilung an die Staatlichen Schulämter zwecks Weitergabe an die beauftragten Drogenberatungslehrkräfte zur Verfügung. Auf Wunsch der Staatlichen Schulämter wurde im Rahmen einer Besprechung aller Schulamtsleitungen ein Konsens über ein überarbeitetes Verteilungsverfahren gefunden. Das Staatliche Schulamt der Stadt Frankfurt erhält nach dieser neuen Verteilungsstruktur nunmehr weniger Anrechnungsstunden. Alle übrigen Staatlichen Schulämter erhalten durch die Neuverteilung der Anrechnungsstunden eine den wachsenden Problemen vor Ort im Bereich der Suchtprävention angemessene verbesserte Unterstützung. Es kommt daher insgesamt nicht zu einer Kürzung der zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden für Drogenberatungslehrkräfte, sondern zu einer den aktuellen Gegebenheiten angepassten Neuverteilung, die den schulischen Qualitätsentwicklungsprozess und die suchtpräventive Netzwerkarbeit der Schulen in ländlich geprägten Regionen fördert.

Präsident Norbert Kartmann: Zusatzfrage, Frau Abg. Cárdenas. Barbara Cárdenas (DIE LINKE): Es ist aber richtig, dass sich die Sache für die Frankfurter Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrerinnen und Lehrer für Drogenberatung verschlechtert? Ist das richtig?

Präsident Norbert Kartmann: Frau Kultusministerin. Dorothea Henzler, Kultusministerin: Die Staatlichen Schulämter des Landes Hessen haben sich darauf verständigt, dass die Anrechnungsstunden anders verteilt werden.

Präsident Norbert Kartmann: Zusatzfrage, Herr Abg. Bocklet. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass dies ein einstimmiger Beschluss aller Schulamtsleiter gewesen ist? Haben Sie das eben gesagt? - Das war akustisch nicht zu verstehen.

Präsident Norbert Kartmann: Frau Ministerin. Dorothea Henzler, Kultusministerin: Es war eine einvernehmliche Regelung.

Präsident Norbert Kartmann: Zusatzfrage, Herr Abg. Merz. Gerhard Merz (SPD): Frau Ministerin, wie viele Drogenberatungsfachkräfte gibt es derzeit in Hessen, und nach welchem Schlüssel werden die verteilt?

Präsident Norbert Kartmann: Frau Ministerin. Dorothea Henzler, Kultusministerin: Diese statistischen Daten muss ich Ihnen nachliefern.

Zusatzfrage

Ich frage die Landesregierung: Wie begründen Sie diesen anderen Schlüssel, der in einer Stadt, wo es sehr wichtig ist - ich denke, es ist die wichtigste Stadt überhaupt -, zu Verschlechterungen führt, was Drogenberatung angeht?

Präsident Norbert Kartmann: Frau Ministerin. Dorothea Henzler, Kultusministerin: Frau Abg. Cárdenas, das Verteilungsverfahren wurde auf Wunsch der Staatlichen Schulämter aus folgendem Grund geändert: Das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main konnte in den letzten Jahren über ein wesentlich höheres Stundenkontingent für Drogenberatungslehrkräfte verfügen als alle weiteren Staatlichen Schulämter. In der Stadt Frankfurt am Main steht, ergänzend zu den Drogenberatungslehrkräften, eine Vielzahl externer Unterstützungsangebote in örtlicher Nähe zur Verfügung, z. B. Fachstellen für Suchtprävention, Drogenberatungsstellen, sozialpädiatrische Zentren, Selbsthilfegruppen, kinderund jugendpsychiatrische Beratungsstellen, Schulpsychologischer Dienst, Bezirksjugendämter, Gesundheitsämter und Erziehungsberatungsstellen. Im städtischen Bereich haben sich darüber hinaus Zusammenschlüsse benachbarter Schulen sowie vielfältige Kooperationen und Netzwerke gebildet, die ein flächendeckendes Beratungsangebot gewährleisten. Schulen im ländlichen Raum profitieren nicht von dieser regionalen Vielfalt. Gleichzeitig wird auch im ländlichen Raum die Situation bezüglich des Konsums legaler und illegaler Drogen bei einer zugleich wesentlich geringeren Anzahl externer Unterstützungsangebote schwieriger. Es war daher der Wunsch der Staatlichen Schulämter, die zur Verfügung stehenden Stunden für Schulen transparenter, auf der Grundlage eines einheitlichen Schlüssels sowie unter Berücksichtigung der Regionalfaktoren neu zu verteilen.