Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte kurz etwas zum Hintergrund unserer Großen Anfrage erläutern. Wir alle wissen, welche menschlichen Tragödien sich bei manch einer Abschiebung abspielen. Wir wissen auch, dass Abschiebungen möglicherweise rechtens sind, dennoch nicht gerecht sein müssen. Wir wissen, dass seit der faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl 1993 ein Asylbewerber geradezu vom Himmel fallen muss, um eine Chance auf Aufnahme zu haben. Auch das Zuwanderungsgesetz 2005 ist von Flüchtlingsabwehr und Integrationsverhinderung geprägt. DIE LINKE dagegen fordert, wieder ein grundlegendes Asylrecht im Grundgesetz herzustellen. Ebenso fordern wir, dass die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention uneingeschränkt gelten und die UN-Kinderrechtskonvention vollständig umgesetzt wird. (Beifall bei der LINKEN) Vor genau diesem Hintergrund stellt DIE LINKE im Bundestag und in den Länderparlamenten jedes Jahr Anfragen nach den aktuellen Zahlen und Verfahren zur Abschiebung. Diese fallen in dieser Antwort zu Hessen recht dürftig aus, weil immer wieder auf Bundesdaten verwiesen werden muss. Ich möchte Ihnen ein paar Zahlen aus der Beantwortung unserer Großen Anfrage nennen. Aus ihnen geht hervor, dass 2008 auf dem Land oder Luftweg 8.394 Menschen aus Deutschland abgeschoben wurden. Der leichte Rückgang der Zahl der Abschiebungen gegenüber 2007 ist ein Ergebnis der gesamteuropäischen Abschottungspolitik. Die Abschiebungen auf dem Luftweg fanden 2008 in großem Umfang nach Griechenland und in das Kosovo statt: 116 nach Griechenland, 274 in das Kosovo. Auf die Abschiebepraxis in diese beiden Länder möchte ich gleich eingehen, da seitens des Innenministeriums in der Antwort unser Vorwurf einer inhumanen Abschiebepraxis zurückgewiesen wird. Ich frage Sie: Wie human ist es, kranke Menschen abzuschieben, die die notwendigen Medikamente nicht werden bezahlen können? Die Landesregierung konnte sich im Unterschied zur Regierung in Rheinland-Pfalz bisher noch nicht einmal zu einem Erlass durchringen, der den Betroffenen die Auszahlung eines einmaligen Handgeldes für Verpflegung und Fahrtticket gewährt. 64 Personen wurden von hessischen Ausländerbehörden in Begleitung von medizinischem Personal abgeschoben. Das heißt, diese Menschen waren krank. Aber es lag eine Flugtauglichkeitsbescheinigung vor, in der eventuell die dringend benötigten Medikamente erwähnt wurden. Ein Abschiebehindernis seien Erkrankungen jedoch nicht, denn sie könnten auch im Herkunftsland behandelt werden - so schildert es der zweite Jahresbericht der Abschiebebeobachtung des Evangelischen Regionalverbandes am Flughafen Frankfurt. Dazu ist zu sagen: Falls es die nötigen Medikamente dort überhaupt gibt, sind sie teuer und auch von den Abgeschobenen nicht zu bezahlen, schon gar nicht als Dauermedikation. Es kommt auch zur Abschiebung von Menschen mit posttraumatischem Belastungssyndrom. Oft bricht die Krankheit erst aus, wenn der Druck einer Abschiebung und die Angst vor der Begegnung mit dem Ort und möglicherweise mit den Tätern einer Menschenrechtsverletzung akut werden. Therapien gibt es im Kosovo für viele Krankheiten überhaupt nicht, schon gar nicht für Roma. Dennoch wird abgeschoben. Das meinen wir, wenn wir von inhumaner Abschiebepraxis sprechen. (Beifall bei der LINKEN) Über das Verbot der Abschiebung steht in § 60 des Aufenthaltsgesetzes: "Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem für diesen Ausländer die konkrete Gefahr besteht, der Folter ... unterworfen zu werden." - Diesem Grundsatz müssen wir im Umgang mit Flüchtlingen gerecht werden. Die Bundesländer haben dabei die Entscheidung, ob sie in Folterstaaten wie Togo oder Iran abschieben. Im Januar-Plenum - Sie erinnern sich - unterstützten wir von der LINKEN den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einem Abschiebestopp für Iran. Auch andere Bundesländer, wie Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hamburg, sprachen sich dafür aus, auf Abschiebungen in den Iran zu verzichten. Leider verfügte der hessische Innenminister keine Aussetzung der Abschiebung von Flüchtlingen in den Iran aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen. Genau das ist unserer Erachtens Ausdruck einer inhumanen Abschiebungspraxis. (Beifall bei der LINKEN) Ich komme zu den Abschiebungen auf dem Luftweg nach Griechenland im Jahr 2008. Sowohl Flüchtlingsverbände als auch DIE LINKE lehnen Abschiebungen nach Griechenland nach der Dublin-IIVerordnung ab, da dort zurzeit kein faires Asylverfahren gewährleistet werden kann. Einstweilen verhindern auch bundesweit zahlreiche verwaltungsgerichtliche Entscheidungen den Vollzug von Rückführungen dorthin, z. B. die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main, das im Juli 2009 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtete, ein Asylverfahren für einen aus Griechenland kommenden iranischen Asylbewerber durchzuführen. Gegen Griechenland-Rückführungen kann man also klagen - vorausgesetzt, die Betroffenen sind anwaltlich gut vertreten und müssen nicht mit gegebenenfalls nächtlicher unangekündigter Abschiebung rechnen. Ein Abschiebestopp nach Griechenland wäre konsequent, wird aber weiterhin vom Innenministerium verweigert. Das nennen wir eine inhumane Abschiebungspraxis. (Beifall bei der LINKEN) Schleswig-Holsteins Justizministerium hat im Februar einen Erlass zu Griechenland herausgegeben. Darin steht, dass den von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen Betroffenen der geplante Rückschiebungstermin künftig mindestens sieben Tage vorher anzuzeigen ist. Dieses Verfahren soll ausdrücklich dazu dienen, dass Betroffene bzw. ihre Anwälte rechtzeitig Rechtsschutz bei Verwaltungsgerichten in Schleswig-Holstein beantragen können. Ich halte das zwar nicht für eine Lösung des Problems, aber es ist zumindest ein erster Schritt. Ich möchte noch auf die Abschiebung in den Kosovo eingehen, mit dem die Bundesrepublik ein Rückübernahmeabkommen geschlossen hat. Im Kosovo werden die Menschenrechte fundamental verletzt, zumindest für kosovarische Staatsangehörige, die zur Volksgruppe der Roma oder zu anderen Minderheiten gehören. Für sie liegen die Duldungsvoraussetzungen nun nicht mehr vor, und sie können abgeschoben werden. Roma-Familien, die trotz langjährigen Aufenthalts nicht unter die Bleiberechtsregelung fallen, gibt es viele. In Deutschland leben ca. 23.000 Menschen seit zehn Jahren und länger hier. In Hessen lebten im letzten Jahr 283 ausreisepflichtige Roma. 97 davon waren unter 18 Jahre alt. Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl und Amnesty International sind einhellig der Meinung, dass die Menschenrechtslage im Kosovo für die Roma-Minderheit nach wie vor äußerst problematisch ist. Auch die soziale Situation ist insgesamt gesehen erbärmlich. Die meisten leben von weniger als 1 US-Dollar pro Tag, also in purer Armut. Vom sozialen Sicherungssystem und vom Gesundheitssystem sind die Roma ebenfalls ausgeschlossen. Selbst wenn sie sich registrieren lassen könnten, könnten sie sich die Medikamente nicht leisten. Das untermauert auch die Rechtsberaterkonferenz der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitet. Ich zitiere aus ihrer Resolution vom Mai 2009: Auch nach der Unabhängigkeit des Kosovo gibt es dort für Rückkehrer aus der Volksgruppe der Roma keine soziale Infrastruktur, die ein Überleben unter menschenwürdigen Bedingungen sicherstellen könnte. Ein Arbeitsmarkt, der ein Erwerbseinkommen ermöglichen würde, existiert nicht. Humanitäre Mindeststandards hinsichtlich Wohnen, Bildung und Gesundheitsversorgung sind für die jetzt noch im Kosovo lebende Roma-Bevölkerung durchweg nicht gesichert. Die Rechtsberaterkonferenz sieht es als ein zwingendes Gebot der Humanität an, den aus dem Kosovo in der Vergangenheit in die Bundesrepublik geflüchteten Roma einen sicheren Aufenthalt zu geben. Diese Forderung folgt nicht zuletzt aus der besonderen geschichtlichen Verantwortung Deutschlands gegenüber der Volksgruppe der Roma. Bundesregierung und Landesregierungen werden aufgefordert, den Betroffenen statt Deportationsdrohungen Aufenthaltserlaubnisse zu gewähren. DIE LINKE findet es jedenfalls nicht zumutbar, Menschen in ein Land zu schicken, in dem der Minderheitenschutz weiterhin nur auf dem Papier steht. (Beifall bei der LINKEN) DIE LINKE findet es nicht zumutbar, Menschen in Armut und Rechtlosigkeit abzuschieben. Sie findet es nicht zumutbar, Kinder abzuschieben, die zehn Jahre und länger in Deutschland gelebt haben und das Kosovo nur aus Erzählungen kennen. Auch am zweiten Jahrestag der Unabhängigkeit des Kosovo am 17. Februar hat UNICEF auf die extrem schwierige Lebenssituation und die mangelnde Integration von Roma-Kindern in dem noch immer vom Bürgerkrieg gezeichneten Land aufmerksam gemacht. Wir fordern die Landesregierung auch angesichts der Ergebnisse der Großen Anfrage daher auf: Stoppen Sie Abschiebungen in Not und Elend. Sorgen Sie in der Innenministerkonferenz für eine dauerhafte Perspektive für die hier lebenden Roma-Flüchtlinge. Helfen Sie, ein Asylrecht zu schaffen, das Menschen Schutz vor einer Abschiebung in Länder gewährt, die die Menschenrechte verletzen. (Beifall bei der LINKEN) Leisten Sie einen Beitrag zur dauerhaften Stabilisierung des Kosovo. Dann werden die Antworten auf unsere jährliche Große Anfrage im Jahre 2011 vielleicht anders ausfallen. Ich würde es mir wünschen. (Beifall bei der LINKEN)