Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und
Herren! DIE LINKE unterstützt die Intention der Anträge
von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die unseres
Erachtens aber beide noch Schwachstellen haben.
Auf den Antrag der CDU und der FDP gehe ich am
Schluss noch kurz ein.
Beide Anträge, der Antrag der SPD und der Antrag der
GRÜNEN, betonen die Bedeutung einer auf inklusive
Bildung zugeschnittenen Lehreraus-, Lehrerfort- und
Lehrerweiterbildung. Das schätzen wir ähnlich ein. Aus
eigener fachlicher Erfahrung halte ich es weiterhin für
sinnvoll, dass in den bereits arbeitenden GU-Klassen die
Tandems von Regel- und Sonderpädagogen auch gemeinsam
fortgebildet und kontinuierlich supervisorisch begleitet
werden. Nur so können sich über die Zeit gemeinsames
Wissen, gemeinsame Routinen und vertrauensvolle
Zusammenarbeit entwickeln.
(Beifall bei der LINKEN)
Am SPD-Antrag gefällt uns, dass Sie den Willen der Eltern
von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
endlich zur obersten Maxime bildungspolitischer Planung
machen wollen. Wir wollen im Unterschied zu
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aber mittelfristig kein zusätzliches
Personal mehr für den GU, sondern die Förderschulen
sollen kleiner werden. Die Diagnose- und Förderzentren
sollen keine eigenen Schüler mehr aufnehmen,
sondern ihre Lehrerinnen und Lehrer immer mehr
an den Regelschulen auch im GU zur Verfügung stellen.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Was machen wir mit
den Räumen und den Gebäuden?)
– Dafür gibt es durchaus schon Vorschläge. – Ähnlich sehen
wir auch die Sache mit den Modellversuchen. Die
SPD will in Modellversuchen Förder- und Regelschulen
zu inklusiv arbeitenden Schulen zusammenführen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift den Vorschlag des
Landkreistages auf, im gesamten Gebiet einzelner Schulträger
die inklusive Beschulung umzusetzen, und kommt
damit unseren Vorstellungen von einer flächendeckenden
Einführung inklusiver Beschulung sicherlich am nächsten.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Na also!)
Aber Sie verzichten im Antrag auf die Forderung der Umsetzung
des individuellen Rechtsanspruchs auf inklusive
Beschulung, der unseres Erachtens aus der Ratifizierung
der UN-Konvention resultiert.
(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))
Herr Wagner, das hätte zur Konsequenz, dass sich unser
Land demnächst in Kreise mit inklusiv arbeitenden Systemen
und solche mit traditionell exklusiv arbeitenden Systemen
aufsplitten würde. Es käme womöglich zu einem
Tourismus von Familien, die dorthin ziehen, wo inklusiv beschult
wird. Das wäre fatal. Deshalb muss es beides geben:
schon jetzt das Recht auf einen wohnortnahen gemeinsamen
Unterricht und die Zusammenführung von Förderund
Regelschulen zu inklusiv arbeitenden Schulen.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sozialistische Einheitsschule!)
– Herr Irmer, es wird langweilig.
(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))
Damit würden sich beide Maßnahmen ergänzen und immer
mehr verschränken und überlappen können – wenn
es denn politisch so gewollt wäre, was wir alle bezweifeln.
(Zuruf des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE) –
Gegenruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))
Zu den beiden Anträgen muss ich noch drei Punkte anmerken.
Erstens zum Thema Modellprojekte. Viele in diesem
Haus, ich glaube, auch Frau Henzler, waren in den letzten
Jahren – Herr Irmer, seien Sie doch bitte ein bisschen stiller;
hören Sie mir doch einmal zu – besorgt über die Ausweitung
der Projektitis, wie ich es immer nenne, also die
ausufernde Praxis, schöne Hochglanzmodellprojekte auszuloben,
am besten mit fremden Geldern, wie solchen der
EU, die dann aber gegebenenfalls trotz guter Evaluationsergebnisse
nicht in eine Regelförderung überführt
werden.
Aber in puncto integrative Beschulung gibt es bereits
über Jahrzehnte auch in Hessen gute Erfahrungen. Diese
Erfahrungen gilt es auszuwerten und für Projekte, wie sie
in den beiden Anträgen beschrieben sind, zu nutzen.Warum
sollten sich Schulen oder Landkreise nicht sofort gemeinsam
auf den Weg machen und in einem Organisationsentwicklungsprozess
ihre Arbeit vor Ort immer inklusiver
gestalten? Dafür braucht man kein Modellprojekt,
nur einen gemeinsamen politischen Willen, eine gute
fachliche Begleitung und entsprechende Rahmenbedingungen,
damit es zu überdauernder Praxis werden kann.
(Beifall bei der LINKEN)
Damit komme ich zum zweiten Punkt. Nur wenn der Kapazitätsvorbehalt
im Hessischen Schulgesetz fällt, kann es
tatsächlich zu einem Paradigmenwechsel kommen. Die
Behindertenorganisationen und auch wir befürchten, dass
mit Tricks und einer Uminterpretation der klaren UNForderung
alles so bleiben soll, wie es ist. Das zeigt auch
der Antrag von CDU und FDP.
Das Kind hat aber aus unserer Sicht einen Rechtsanspruch
auf inklusive Beschulung, und der Schulträger
muss diesen wohnortnah realisieren. Dieser Anspruch
muss einklagbar sein. Der Kapazitätsvorbehalt muss fallen,
ohne Wenn und Aber.
(Beifall bei der LINKEN)
Drittens. Die Anträge sind weiterhin ergänzungsbedürftig.
Wenn wir von inklusiver Beschulung reden, haben wir
meistens die Grundschulen vor Augen, also die Schulform,
die bereits am inklusivsten arbeitet, indem sie nicht
nur zukünftige Hauptschüler, Realschüler und Gymnasiasten
gemein beschult, sondern oft auch viele Kinder im
GU hat. Die Anschlussfähigkeit an die Sekundarstufenschule
ist für Kinder mit Beeinträchtigungen dagegen bisher
nicht gegeben. Frau Henzler, bitte sorgen Sie dafür,
dass die gemeinsame Beschulung und der GU endlich
hochwachsen.Auch in den Kitas fehlt es noch an GU-Plätzen
und qualifizierter Förderung. Eine besonders wichtige
Arbeit leisten die Vorklassen an den Grundschulen für
Kinder mit Beeinträchtigungen. Meist leiden sie jedoch
unter einer veralteten Ausstattung, mangelnder Anerkennung
ihrer Arbeit sowie Problemen bei den Übergängen
in reguläre Klassen.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Die Ausstattung ist Sache
der Schulträger!)
Wir werden im Ausschuss entsprechende Änderungen
einbringen.
Noch kurz zu dem Antrag von CDU und FDP. Mit der Ratifizierung
der UN-Konvention, insbesondere Art. 24, haben
wir uns verpflichtet, „Menschen mit Behinderungen
nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem“
auszuschließen. Dies verträgt sich aus
rechtlichen und politischen Gründen nicht mit Ihrer Absicht,
Frau Kultusministerin Henzler, eigene Sonderklassen
in Regelschulen einzurichten. Es verträgt sich nicht
damit, das „differenzierte sonderpädagogische Fördersystem“
weiterzuentwickeln, wie Sie in Ihrem Antrag sagen,
und es verträgt sich unseres Erachtens nicht mit dem Ausbau
der Diagnose- und Förderzentren, da diese weiter nur
einen geringen Anteil ihres Personalbudgets für GU in
den Regelschulen verwenden.
Wir begrüßen den Schulversuch in Mühlheim ebenso wie
den Hauptschulabschluss für Schülerinnen und Schüler
an Schulen für Lernhilfe und Erziehungshilfe. Aber eines
versichere ich Ihnen: Auch mit diesen Einzelmaßnähmchen
werden Sie sich nicht um die längst überfällige
Schulstrukturreform herummogeln können.
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Präsident Norbert Kartmann:
Frau Kollegin, Ihre Redezeit geht zu Ende.
Barbara Cárdenas (DIE LINKE):
Ich bin sofort zu Ende. – Allerdings sind das möglicherweise
verlorene Jahre für viele Kinder und ihre Eltern.
Wir wissen, dass Ihre Koalition mit Zähnen und Klauen
das gegliederte Schulsystem verteidigt und natürlich die
Ausstrahlungskraft fürchtet, die eine zunehmende Inklusion
von Kindern mit Beeinträchtigungen auf das gesamte
Schulsystem haben wird. Denn dadurch wird bewiesen,
dass eine Schule für alle machbar und auch für alle gut ist.
– Ich freue mich sehr auf die Diskussion und danke Ihnen
für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten
der SPD)