31.03.2009 Rede zur Inklusion und UN-Konvention

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und

Herren! DIE LINKE unterstützt die Intention der Anträge

von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die unseres

Erachtens aber beide noch Schwachstellen haben.

Auf den Antrag der CDU und der FDP gehe ich am

Schluss noch kurz ein.

Beide Anträge, der Antrag der SPD und der Antrag der

GRÜNEN, betonen die Bedeutung einer auf inklusive

Bildung zugeschnittenen Lehreraus-, Lehrerfort- und

Lehrerweiterbildung. Das schätzen wir ähnlich ein. Aus

eigener fachlicher Erfahrung halte ich es weiterhin für

sinnvoll, dass in den bereits arbeitenden GU-Klassen die

Tandems von Regel- und Sonderpädagogen auch gemeinsam

fortgebildet und kontinuierlich supervisorisch begleitet

werden. Nur so können sich über die Zeit gemeinsames

Wissen, gemeinsame Routinen und vertrauensvolle

Zusammenarbeit entwickeln.

(Beifall bei der LINKEN)

Am SPD-Antrag gefällt uns, dass Sie den Willen der Eltern

von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

endlich zur obersten Maxime bildungspolitischer Planung

machen wollen. Wir wollen im Unterschied zu

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aber mittelfristig kein zusätzliches

Personal mehr für den GU, sondern die Förderschulen

sollen kleiner werden. Die Diagnose- und Förderzentren

sollen keine eigenen Schüler mehr aufnehmen,

sondern ihre Lehrerinnen und Lehrer immer mehr

an den Regelschulen auch im GU zur Verfügung stellen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Was machen wir mit

den Räumen und den Gebäuden?)

– Dafür gibt es durchaus schon Vorschläge. – Ähnlich sehen

wir auch die Sache mit den Modellversuchen. Die

SPD will in Modellversuchen Förder- und Regelschulen

zu inklusiv arbeitenden Schulen zusammenführen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift den Vorschlag des

Landkreistages auf, im gesamten Gebiet einzelner Schulträger

die inklusive Beschulung umzusetzen, und kommt

damit unseren Vorstellungen von einer flächendeckenden

Einführung inklusiver Beschulung sicherlich am nächsten.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN): Na also!)

Aber Sie verzichten im Antrag auf die Forderung der Umsetzung

des individuellen Rechtsanspruchs auf inklusive

Beschulung, der unseres Erachtens aus der Ratifizierung

der UN-Konvention resultiert.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Herr Wagner, das hätte zur Konsequenz, dass sich unser

Land demnächst in Kreise mit inklusiv arbeitenden Systemen

und solche mit traditionell exklusiv arbeitenden Systemen

aufsplitten würde. Es käme womöglich zu einem

Tourismus von Familien, die dorthin ziehen, wo inklusiv beschult

wird. Das wäre fatal. Deshalb muss es beides geben:

schon jetzt das Recht auf einen wohnortnahen gemeinsamen

Unterricht und die Zusammenführung von Förderund

Regelschulen zu inklusiv arbeitenden Schulen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sozialistische Einheitsschule!)

– Herr Irmer, es wird langweilig.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Damit würden sich beide Maßnahmen ergänzen und immer

mehr verschränken und überlappen können – wenn

es denn politisch so gewollt wäre, was wir alle bezweifeln.

(Zuruf des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE) –

Gegenruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Zu den beiden Anträgen muss ich noch drei Punkte anmerken.

Erstens zum Thema Modellprojekte. Viele in diesem

Haus, ich glaube, auch Frau Henzler, waren in den letzten

Jahren – Herr Irmer, seien Sie doch bitte ein bisschen stiller;

hören Sie mir doch einmal zu – besorgt über die Ausweitung

der Projektitis, wie ich es immer nenne, also die

ausufernde Praxis, schöne Hochglanzmodellprojekte auszuloben,

am besten mit fremden Geldern, wie solchen der

EU, die dann aber gegebenenfalls trotz guter Evaluationsergebnisse

nicht in eine Regelförderung überführt

werden.

Aber in puncto integrative Beschulung gibt es bereits

über Jahrzehnte auch in Hessen gute Erfahrungen. Diese

Erfahrungen gilt es auszuwerten und für Projekte, wie sie

in den beiden Anträgen beschrieben sind, zu nutzen.Warum

sollten sich Schulen oder Landkreise nicht sofort gemeinsam

auf den Weg machen und in einem Organisationsentwicklungsprozess

ihre Arbeit vor Ort immer inklusiver

gestalten? Dafür braucht man kein Modellprojekt,

nur einen gemeinsamen politischen Willen, eine gute

fachliche Begleitung und entsprechende Rahmenbedingungen,

damit es zu überdauernder Praxis werden kann.

(Beifall bei der LINKEN)

Damit komme ich zum zweiten Punkt. Nur wenn der Kapazitätsvorbehalt

im Hessischen Schulgesetz fällt, kann es

tatsächlich zu einem Paradigmenwechsel kommen. Die

Behindertenorganisationen und auch wir befürchten, dass

mit Tricks und einer Uminterpretation der klaren UNForderung

alles so bleiben soll, wie es ist. Das zeigt auch

der Antrag von CDU und FDP.

Das Kind hat aber aus unserer Sicht einen Rechtsanspruch

auf inklusive Beschulung, und der Schulträger

muss diesen wohnortnah realisieren. Dieser Anspruch

muss einklagbar sein. Der Kapazitätsvorbehalt muss fallen,

ohne Wenn und Aber.

(Beifall bei der LINKEN)

Drittens. Die Anträge sind weiterhin ergänzungsbedürftig.

Wenn wir von inklusiver Beschulung reden, haben wir

meistens die Grundschulen vor Augen, also die Schulform,

die bereits am inklusivsten arbeitet, indem sie nicht

nur zukünftige Hauptschüler, Realschüler und Gymnasiasten

gemein beschult, sondern oft auch viele Kinder im

GU hat. Die Anschlussfähigkeit an die Sekundarstufenschule

ist für Kinder mit Beeinträchtigungen dagegen bisher

nicht gegeben. Frau Henzler, bitte sorgen Sie dafür,

dass die gemeinsame Beschulung und der GU endlich

hochwachsen.Auch in den Kitas fehlt es noch an GU-Plätzen

und qualifizierter Förderung. Eine besonders wichtige

Arbeit leisten die Vorklassen an den Grundschulen für

Kinder mit Beeinträchtigungen. Meist leiden sie jedoch

unter einer veralteten Ausstattung, mangelnder Anerkennung

ihrer Arbeit sowie Problemen bei den Übergängen

in reguläre Klassen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Die Ausstattung ist Sache

der Schulträger!)

Wir werden im Ausschuss entsprechende Änderungen

einbringen.

Noch kurz zu dem Antrag von CDU und FDP. Mit der Ratifizierung

der UN-Konvention, insbesondere Art. 24, haben

wir uns verpflichtet, „Menschen mit Behinderungen

nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem“

auszuschließen. Dies verträgt sich aus

rechtlichen und politischen Gründen nicht mit Ihrer Absicht,

Frau Kultusministerin Henzler, eigene Sonderklassen

in Regelschulen einzurichten. Es verträgt sich nicht

damit, das „differenzierte sonderpädagogische Fördersystem“

weiterzuentwickeln, wie Sie in Ihrem Antrag sagen,

und es verträgt sich unseres Erachtens nicht mit dem Ausbau

der Diagnose- und Förderzentren, da diese weiter nur

einen geringen Anteil ihres Personalbudgets für GU in

den Regelschulen verwenden.

Wir begrüßen den Schulversuch in Mühlheim ebenso wie

den Hauptschulabschluss für Schülerinnen und Schüler

an Schulen für Lernhilfe und Erziehungshilfe. Aber eines

versichere ich Ihnen: Auch mit diesen Einzelmaßnähmchen

werden Sie sich nicht um die längst überfällige

Schulstrukturreform herummogeln können.

<//font><//font>

Präsident Norbert Kartmann:

Frau Kollegin, Ihre Redezeit geht zu Ende.

Barbara Cárdenas (DIE LINKE):

Ich bin sofort zu Ende. – Allerdings sind das möglicherweise

verlorene Jahre für viele Kinder und ihre Eltern.

Wir wissen, dass Ihre Koalition mit Zähnen und Klauen

das gegliederte Schulsystem verteidigt und natürlich die

Ausstrahlungskraft fürchtet, die eine zunehmende Inklusion

von Kindern mit Beeinträchtigungen auf das gesamte

Schulsystem haben wird. Denn dadurch wird bewiesen,

dass eine Schule für alle machbar und auch für alle gut ist.

– Ich freue mich sehr auf die Diskussion und danke Ihnen

für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten

der SPD)