Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren!
Es ist eine wesentliche innenpolitische Forderung
der LINKEN, das Flüchtlingsrecht im Sinne des Gebotes
der Nichtzurückweisung – –
(Unruhe)
– Willi, sei doch bitte auch einmal ruhig.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der LINKEN
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es ist eine wesentliche innenpolitische Forderung der
LINKEN, dass das Recht der Flüchtlinge im Sinne der
Nichtzurückweisung nach der Genfer Flüchtlingskonvention
und der Europäischen Menschenrechtskonvention
umgesetzt wird. Deshalb ist es auch in unserem Interesse,
über vernünftige Zuwanderung und Integration im Sinne
einer sozial gerechten und ökonomischen demografischen
Entwicklung in Hessen nachzudenken.
Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU und der FDP
zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes will genau
das Gegenteil erreichen. Er will im Wesentlichen
wiederherstellen, was es schon einmal gab. Das gab es
allerdings unter der Alleinherrschaft der CDU. Dass Sie,
die Mitglieder der FDP, sich dazu hergeben, ist meines Erachtens
ein Armutszeugnis.
Das wird ein weiterer Schritt im gesamten Rollback sein,
mit dem Sie das ungeschehen machen wollen, was sich seit
2008 hoffnungsvoll abzeichnete, nämlich ein Öffnung des
Landtags hin zu mehr Bürgernähe, zu mehr offener Diskussion
im eigenen Hause und zu mehr Abgabe der Verantwortung
an die Institutionen der Bürgergesellschaft,
die Sie, meine Damen und Herren der FDP, hochzuhalten
immer vorgeben.
Ihr Entwurf berücksichtigt mit keinem Wort die einwandfrei
funktionierende Arbeit der seit November 2008 arbeitenden
Härtefallkommission. Noch nicht einmal der
erste Tätigkeitsbericht der Kommission soll abgewartet
werden.
Dabei wird in der in dieser Zusammensetzung im letzten
Jahr eingesetzten Kommission konstruktiv und blockfrei
zusammengearbeitet. Dialog und nicht Blockade zwischen
staatlichen und nicht staatlichen Stellen bewirkte
bisher eine erhöhte Akzeptanz rechtsstaatlicher Entscheidungen.
Aufgrund der von den Fraktionen der CDU und der FDP
verfolgten Änderung der Zusammensetzung der Härtefallkommission
mit fünf zusätzlichen Abgeordneten ergäbe
sich mit 23 Mitgliedern die größte Kommission in
Deutschland. Die jetzige Zusammensetzung der unabhängig
arbeitenden Härtefallkommission zeichnet sich
gerade durch ein ausbalanciertes Maß an Menschen aus
verschiedenen Organisationen aus, die sich in ihrer Arbeit
mit dem Schicksal der Migrantinnen und Migranten beschäftigen
und deshalb die notwendige Fachkompetenz
und auch das erforderliche Basiswissen hinsichtlich der
komplizierten aufenthaltsrechtlichen Regelungen mitbringen.
(Beifall der Abg. Willi van Ooyen und Dr. Ulrich
Wilken (DIE LINKE))
Nach Einschätzung vieler aus der Härtefallkommission
besteht nach drei erfolgreichen Sitzungen kein Reformbedarf.
Man ist dort durchaus in der Lage, positive wie negative
Aspekte der Antragstellung abzuwägen.
(Beifall des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE))
Würde man jetzt zusätzlich Parlamentarier aufnehmen,
würde das zu einer Verquickung der Exekutive und der
Legislative führen. Das hätte Konsequenzen hinsichtlich
der Arbeitsfähigkeit des Gremiums.
Die Ausdehnung des Quorums auf zwei Drittel der Mitglieder
ist abzulehnen. Damit würde sich die Landesregierung
eine Sperrminorität sichern und würde die Experten
entmündigen. Das hat Herr Kollege Merz zu Recht
kritisiert.
Herr Bouffier, wovor haben Sie eigentlich Angst? – Er ist
nicht da.
(Zurufe: Doch! – Frank Lortz (CDU): Na, na, na! –
Minister Volker Bouffier: Ich sitze die ganze Zeit
hier!)
– Entschuldigung. – Herr Bouffier, wovor haben Sie eigentlich
Angst? Das letzte Wort haben doch sowieso Sie.
Die von der CDU und der FDP anvisierte Wiederaufnahme
der Ausschlussgründe widerspricht unseres Erachtens
der Intention des Bundesgesetzgebers. Demzufolge
ist zu prüfen, ob individuelle und humanitäre Gründe für
den weiteren Verbleib in Deutschland sprechen. Eine solche
Checkliste zu entwickeln, mit deren Hilfe schematisch
über die Härtefalleingabe entschieden werden kann, verbietet
sich unseres Erachtens allein schon wegen der Vielgestaltigkeit
der Lebenssachverhalte, die den Eingaben
zugrunde liegen.
Humanitäre oder persönliche Gründe können sich aus einer
ungünstigen Konstellation oder Entwicklung des persönlichen
Schicksals ergeben. Das kann nicht unter anderen
Vorschriften subsumiert werden, weil das von den
dort erfassten Sachverhalten abweicht. Das kann durch
eine ungewöhnlich lange Aufenthaltsdauer ohne gesicherten
Status verstärkt werden.Auch kann das auf einem ungünstigen
Zusammenwirken persönlicher und wirtschaftlicher
Faktoren beruhen, die trotz langen Aufenthalts eine
Inanspruchnahme der unseres Erachtens dringend zu verlängernden
Altfallregelung unmöglich gemacht haben.
Humanitäre und persönliche Gründe sind aber immer nur
verschiedene Aspekte, die im Wege einer Gesamtschau aller
für und gegen die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung
sprechenden Gründe ermittelt und berücksichtigt
werden müssen.
Die meisten Bundesländer mit Härtefallkommissionen
haben keine Checkliste oder Punktekataloge, nach denen
persönliche Härte festgestellt werden soll. Lediglich
Schleswig-Holstein hat Verfahrensgrundsätze für das Vorliegen
persönlicher oder humanitärer Gründe entwickelt.
Dabei geht es um Extrakriterien, wie z. B. schwerste gesundheitliche
Problematiken, die im Herkunftsland nicht
adäquat behandelt werden können, das Kindeswohl oder
die Trennung von engen Verwandten.
Nach Durchsicht der Tätigkeitsberichte der Länder wissen
wir, dass bei den Entscheidungen überwiegend die
Frage im Mittelpunkt stand, ob es zu einer erfolgreichen
Integration und Sozialisation kommen kann. Als Gründe
wurden Ausbildung der Kinder, lange Aufenthaltszeit,
Sprachkenntnisse, längerfristiges ehrenamtliches Engagement,
familiäre Bindung zu bleibeberechtigten Ausländern
sowie Unzumutbarkeit der Rückkehr wegen fehlender
Bindung zum Herkunftsland, besondere persönliche
Umstände wie besonders schwere Erkrankung oder Behinderung,
oder Opfer eines fremdenfeindlichen Überfalls
geworden zu sein, angeführt.
Die Härtefallkommission von Baden-Württemberg führt
in ihrem Tätigkeitsbericht vom September 2005 sogar aus,
dass sie – ich zitiere – „im Zerreißen von langjährig gewachsenen
und vielfach auch erarbeiteten beruflichen
und sozialen Beziehungen eine besondere persönliche
Härte nicht nur für die Antragsteller, sondern auch für
ihre Arbeitskollegen,Verwandte,Freunde und Nachbarn“
sieht. Diese Sicht persönlicher Härte können wir nur
unterstützen.
(Beifall bei der LINKEN)
Ziel der Härtefallregelung des § 23a des Aufenthaltsgesetzes
ist es, Einzelfallgerechtigkeit herbeizuführen. Nur
im Einzelfall kann oder sollte eine Anordnung davon abhängig
gemacht werden, dass der Lebensunterhalt gesichert
ist oder eine Verpflichtungserklärung abgegeben
wurde. Es gibt immer wieder alleinstehende, alte oder
kranke Menschen, die nicht in Lage sind, für ihren Unterhalt
selbst zu sorgen, die aber nicht abgeschoben werden
können. Die NGOs schlagen hierzu vor, die Kommunen
nicht mit den Kosten für den Lebensunterhalt zu belasten,
sondern für diese Härtefälle einen vom Land zu finanzierenden
Härtefallfonds einzusetzen.
(Beifall bei der LINKEN)
Eine gute Alternative dazu könnte auch die Veränderung
des Landesaufnahmegesetzes sein. So führte Rheinland-
Pfalz eine Regelung ein, der zufolge das Land den zuständigen
Kommunen für eine bestimmte Zeit, nämlich drei
Jahre, Erstattungsleistungen für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
analog der Regelung des Landesaufnahmegesetzes
zahlt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was spricht dagegen, das
Hessische Landesaufnahmegesetz entsprechend anzupassen
und Härtefälle einfach mit in das Gesetz aufzunehmen?
(Beifall bei der LINKEN)
Wir möchten folgendes Vorgehen vorschlagen und hoffen
auf nachdenkliche und nachdenkende Kolleginnen und
Kollegen in der CDU und der FDP. Lassen Sie uns den
ersten Bericht der derzeitigen Härtefallkommission abwarten.
Machen wir diesen zur Grundlage einer erneuten
Anhörung, die vielleicht ebenfalls das mögliche Verhältnis
von Petitionsausschuss und Härtefallkommission betrachten
sollte, ob es gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten
in der Kommunikation gäbe.
In die gleiche Richtung zielt auch der Dringliche Berichtsantrag
der SPD, den wir hiermit unterstützen. In einer
Härtefallkommission, wie sie jetzt im vorliegenden
Gesetzentwurf konzipiert ist, würden wir LINKE nicht
einmal dann mitarbeiten wollen, wenn wir durch die neue
Regierung nicht – wie jetzt wieder einmal geschehen –
ausgegrenzt würden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN)