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18.06.2009 Änderung der Härtefallkommission

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren!

Es ist eine wesentliche innenpolitische Forderung

der LINKEN, das Flüchtlingsrecht im Sinne des Gebotes

der Nichtzurückweisung – –

(Unruhe)

– Willi, sei doch bitte auch einmal ruhig.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der LINKEN

und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es ist eine wesentliche innenpolitische Forderung der

LINKEN, dass das Recht der Flüchtlinge im Sinne der

Nichtzurückweisung nach der Genfer Flüchtlingskonvention

und der Europäischen Menschenrechtskonvention

umgesetzt wird. Deshalb ist es auch in unserem Interesse,

über vernünftige Zuwanderung und Integration im Sinne

einer sozial gerechten und ökonomischen demografischen

Entwicklung in Hessen nachzudenken.

Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU und der FDP

zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes will genau

das Gegenteil erreichen. Er will im Wesentlichen

wiederherstellen, was es schon einmal gab. Das gab es

allerdings unter der Alleinherrschaft der CDU. Dass Sie,

die Mitglieder der FDP, sich dazu hergeben, ist meines Erachtens

ein Armutszeugnis.

Das wird ein weiterer Schritt im gesamten Rollback sein,

mit dem Sie das ungeschehen machen wollen, was sich seit

2008 hoffnungsvoll abzeichnete, nämlich ein Öffnung des

Landtags hin zu mehr Bürgernähe, zu mehr offener Diskussion

im eigenen Hause und zu mehr Abgabe der Verantwortung

an die Institutionen der Bürgergesellschaft,

die Sie, meine Damen und Herren der FDP, hochzuhalten

immer vorgeben.

Ihr Entwurf berücksichtigt mit keinem Wort die einwandfrei

funktionierende Arbeit der seit November 2008 arbeitenden

Härtefallkommission. Noch nicht einmal der

erste Tätigkeitsbericht der Kommission soll abgewartet

werden.

Dabei wird in der in dieser Zusammensetzung im letzten

Jahr eingesetzten Kommission konstruktiv und blockfrei

zusammengearbeitet. Dialog und nicht Blockade zwischen

staatlichen und nicht staatlichen Stellen bewirkte

bisher eine erhöhte Akzeptanz rechtsstaatlicher Entscheidungen.

Aufgrund der von den Fraktionen der CDU und der FDP

verfolgten Änderung der Zusammensetzung der Härtefallkommission

mit fünf zusätzlichen Abgeordneten ergäbe

sich mit 23 Mitgliedern die größte Kommission in

Deutschland. Die jetzige Zusammensetzung der unabhängig

arbeitenden Härtefallkommission zeichnet sich

gerade durch ein ausbalanciertes Maß an Menschen aus

verschiedenen Organisationen aus, die sich in ihrer Arbeit

mit dem Schicksal der Migrantinnen und Migranten beschäftigen

und deshalb die notwendige Fachkompetenz

und auch das erforderliche Basiswissen hinsichtlich der

komplizierten aufenthaltsrechtlichen Regelungen mitbringen.

(Beifall der Abg. Willi van Ooyen und Dr. Ulrich

Wilken (DIE LINKE))

Nach Einschätzung vieler aus der Härtefallkommission

besteht nach drei erfolgreichen Sitzungen kein Reformbedarf.

Man ist dort durchaus in der Lage, positive wie negative

Aspekte der Antragstellung abzuwägen.

(Beifall des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Würde man jetzt zusätzlich Parlamentarier aufnehmen,

würde das zu einer Verquickung der Exekutive und der

Legislative führen. Das hätte Konsequenzen hinsichtlich

der Arbeitsfähigkeit des Gremiums.

Die Ausdehnung des Quorums auf zwei Drittel der Mitglieder

ist abzulehnen. Damit würde sich die Landesregierung

eine Sperrminorität sichern und würde die Experten

entmündigen. Das hat Herr Kollege Merz zu Recht

kritisiert.

Herr Bouffier, wovor haben Sie eigentlich Angst? – Er ist

nicht da.

(Zurufe: Doch! – Frank Lortz (CDU): Na, na, na! –

Minister Volker Bouffier: Ich sitze die ganze Zeit

hier!)

– Entschuldigung. – Herr Bouffier, wovor haben Sie eigentlich

Angst? Das letzte Wort haben doch sowieso Sie.

Die von der CDU und der FDP anvisierte Wiederaufnahme

der Ausschlussgründe widerspricht unseres Erachtens

der Intention des Bundesgesetzgebers. Demzufolge

ist zu prüfen, ob individuelle und humanitäre Gründe für

den weiteren Verbleib in Deutschland sprechen. Eine solche

Checkliste zu entwickeln, mit deren Hilfe schematisch

über die Härtefalleingabe entschieden werden kann, verbietet

sich unseres Erachtens allein schon wegen der Vielgestaltigkeit

der Lebenssachverhalte, die den Eingaben

zugrunde liegen.

Humanitäre oder persönliche Gründe können sich aus einer

ungünstigen Konstellation oder Entwicklung des persönlichen

Schicksals ergeben. Das kann nicht unter anderen

Vorschriften subsumiert werden, weil das von den

dort erfassten Sachverhalten abweicht. Das kann durch

eine ungewöhnlich lange Aufenthaltsdauer ohne gesicherten

Status verstärkt werden.Auch kann das auf einem ungünstigen

Zusammenwirken persönlicher und wirtschaftlicher

Faktoren beruhen, die trotz langen Aufenthalts eine

Inanspruchnahme der unseres Erachtens dringend zu verlängernden

Altfallregelung unmöglich gemacht haben.

Humanitäre und persönliche Gründe sind aber immer nur

verschiedene Aspekte, die im Wege einer Gesamtschau aller

für und gegen die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung

sprechenden Gründe ermittelt und berücksichtigt

werden müssen.

Die meisten Bundesländer mit Härtefallkommissionen

haben keine Checkliste oder Punktekataloge, nach denen

persönliche Härte festgestellt werden soll. Lediglich

Schleswig-Holstein hat Verfahrensgrundsätze für das Vorliegen

persönlicher oder humanitärer Gründe entwickelt.

Dabei geht es um Extrakriterien, wie z. B. schwerste gesundheitliche

Problematiken, die im Herkunftsland nicht

adäquat behandelt werden können, das Kindeswohl oder

die Trennung von engen Verwandten.

Nach Durchsicht der Tätigkeitsberichte der Länder wissen

wir, dass bei den Entscheidungen überwiegend die

Frage im Mittelpunkt stand, ob es zu einer erfolgreichen

Integration und Sozialisation kommen kann. Als Gründe

wurden Ausbildung der Kinder, lange Aufenthaltszeit,

Sprachkenntnisse, längerfristiges ehrenamtliches Engagement,

familiäre Bindung zu bleibeberechtigten Ausländern

sowie Unzumutbarkeit der Rückkehr wegen fehlender

Bindung zum Herkunftsland, besondere persönliche

Umstände wie besonders schwere Erkrankung oder Behinderung,

oder Opfer eines fremdenfeindlichen Überfalls

geworden zu sein, angeführt.

Die Härtefallkommission von Baden-Württemberg führt

in ihrem Tätigkeitsbericht vom September 2005 sogar aus,

dass sie – ich zitiere – „im Zerreißen von langjährig gewachsenen

und vielfach auch erarbeiteten beruflichen

und sozialen Beziehungen eine besondere persönliche

Härte nicht nur für die Antragsteller, sondern auch für

ihre Arbeitskollegen,Verwandte,Freunde und Nachbarn“

sieht. Diese Sicht persönlicher Härte können wir nur

unterstützen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ziel der Härtefallregelung des § 23a des Aufenthaltsgesetzes

ist es, Einzelfallgerechtigkeit herbeizuführen. Nur

im Einzelfall kann oder sollte eine Anordnung davon abhängig

gemacht werden, dass der Lebensunterhalt gesichert

ist oder eine Verpflichtungserklärung abgegeben

wurde. Es gibt immer wieder alleinstehende, alte oder

kranke Menschen, die nicht in Lage sind, für ihren Unterhalt

selbst zu sorgen, die aber nicht abgeschoben werden

können. Die NGOs schlagen hierzu vor, die Kommunen

nicht mit den Kosten für den Lebensunterhalt zu belasten,

sondern für diese Härtefälle einen vom Land zu finanzierenden

Härtefallfonds einzusetzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Eine gute Alternative dazu könnte auch die Veränderung

des Landesaufnahmegesetzes sein. So führte Rheinland-

Pfalz eine Regelung ein, der zufolge das Land den zuständigen

Kommunen für eine bestimmte Zeit, nämlich drei

Jahre, Erstattungsleistungen für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis

analog der Regelung des Landesaufnahmegesetzes

zahlt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was spricht dagegen, das

Hessische Landesaufnahmegesetz entsprechend anzupassen

und Härtefälle einfach mit in das Gesetz aufzunehmen?

(Beifall bei der LINKEN)

Wir möchten folgendes Vorgehen vorschlagen und hoffen

auf nachdenkliche und nachdenkende Kolleginnen und

Kollegen in der CDU und der FDP. Lassen Sie uns den

ersten Bericht der derzeitigen Härtefallkommission abwarten.

Machen wir diesen zur Grundlage einer erneuten

Anhörung, die vielleicht ebenfalls das mögliche Verhältnis

von Petitionsausschuss und Härtefallkommission betrachten

sollte, ob es gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten

in der Kommunikation gäbe.

In die gleiche Richtung zielt auch der Dringliche Berichtsantrag

der SPD, den wir hiermit unterstützen. In einer

Härtefallkommission, wie sie jetzt im vorliegenden

Gesetzentwurf konzipiert ist, würden wir LINKE nicht

einmal dann mitarbeiten wollen, wenn wir durch die neue

Regierung nicht – wie jetzt wieder einmal geschehen –

ausgegrenzt würden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)