Ich frage die Landesregierung: Wann ist mit der Vorlage des Aktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, hier vor allem Art. 24, auf Landesebene zu rechnen?
Präsident Norbert Kartmann: Herr Minister Banzer, Sie haben das Wort. Jürgen Banzer, Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit: Frau Abgeordnete, zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, einen nationalen Aktionsplan zu entwickeln. Dabei ist die Einbeziehung der Länder und der Interessenvertretung der behinderten Menschen sicherzustellen. In einem solchen Aktionsplan sollen kurz,mittel und langfristige Ziele zur Umsetzung des Übereinkommens und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe, der Selbstbestimmung und der Gleichstellung behinderter Menschen formuliert werden. In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP für diese Legislaturperiode hat die Bundesregierung bekräftigt, einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzungdes Übereinkommens zu erstellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bereits angekündigt, die Länder eng in die weiteren Beratungen zur Erstellung eines nationalen Aktionsplans einzubeziehen. Sobald der Aktionsplan des Bundes vorliegt, wird das Land seine eigenen Schlussfolgerungen zur Umsetzung ziehen und einen eigenen Aktionsplan erarbeiten.
Präsident Norbert Kartmann: Frau Abg. Cárdenas stellt eine Zusatzfrage. Barbara Cárdenas (DIE LINKE): Gibt es einen Zeitplan? Wann also soll der nationale Aktionsplan vorgelegt werden? Ist es nicht möglich, in den Ländern Vorarbeiten zu machen?
Jürgen Banzer, Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit: Frau Abgeordnete, ein solcher Zeitplan ist nur dann sinnvoll, wenn man den zugrunde liegenden Zeitplan des Bundes kennt. Aus dem Bundesministerium war ein solcher Zeitplan bisher nicht zu erhalten. Wie Sie wissen, hat es inzwischen einen Ministerwechsel gegeben. Dass der neue Minister in den 20 Tagen, die er im Amt ist, einen solchen Zeitplan naturgemäß noch nicht hat erstellen lassen, liegt auf der Hand. Ich bitte deshalb, sich wenigstens noch einige Wochen zu gedulden. Denn dann können dazu Terminpläne entwickelt werden.
Präsident Norbert Kartmann: Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Jürgens. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, die UNOKonvention betrifft auch einige Regelungsbereiche, die ausschließlich die Zuständigkeit der Länder berühren, insbesondere im Bildungsbereich. Halten Sie es für denkbar oder sinnvoll, dass ein Aktionsplan auf Bundesebene auch das aufnimmt, was in der ausschließlichen Kompetenz der Länder liegt?
Präsident Norbert Kartmann: Herr Minister Banzer. Jürgen Banzer, Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit: Herr Abgeordneter, zur Umsetzung von Art. 24 der Behindertenrechtskonvention ist bereits eine AdhocGruppe im Schulausschuss der KMK eingesetzt, um die Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung von 1994 fortzuschreiben. Diese Empfehlungen werden voraussichtlich im Frühjahr 2010 abgestimmt. Wir müssen auf dieses Ergebnis warten. Darauf aufbauend wird ein entsprechender Aktionsplan in Hessen erstellt werden.