12.05.2009 Fragestunde: Kerschensteinerschule

Ich frage die Landesregierung:

Ist es zutreffend, dass das Kultusministerium entgegen seiner

permanenten Absichtsbekundungen, die „Eigenverantwortlichkeit“

von Schulen zu steigern, den Antrag der Kerschensteinerschule

auf einen Schulversuch, der von Ortsbeirat,

Schulgemeinde und Bildungsdezernat unterstützt

wurde, abgelehnt hat, wie dies der „Frankfurter Rundschau“

vom 24. April 2009 zu entnehmen war?

Präsident Norbert Kartmann:

Frau Kultusministerin Henzler.

Dorothea Henzler, Kultusministerin:

Frau Abg. Cárdenas, mit Erlass vom 1. April 2009 wurde

der Antrag der Kerschensteinerschule, Grund- und

Hauptschule in Frankfurt, auf Umwandlung der Schule in

eine Kompetenzschule abgelehnt. Dies geschah aber nicht

entgegen der von mir ausdrücklich unterstützten Entwicklung

der Schulen zu mehr Eigenverantwortlichkeit

hin, sondern weil sich die Kerschensteinerschule in ihrem

Konzept außerhalb des hessischen Schulrechts bewegt.

Sie hat ihr Konzept bereits rechtswidrig seit Beginn des

Schuljahres 2008/2009 eigenmächtig umgesetzt. Als Beispiele

sind hier nur die Aufhebung der Stundentafel, der

Wegfall von Klassenarbeiten, Lernkontrollen und Notengebung

zu nennen.

Der Antrag der Schule war am 09.01.2009 im Kultusministerium

eingegangen. Im Vorfeld war die Schulleiterin

in mehreren Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern

des Staatlichen Schulamtes wie auch des Kultusministeriums

darauf hingewiesen worden, dass der Antrag in

der vorliegenden Form, soweit er erhebliche inhaltliche

und organisatorische Änderungen in den Jahrgangsstufen

5 bis 7 vorsieht, nicht genehmigungsfähig ist. Ihr wurde

eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen unterbreitet, die

sie aber nicht aufgegriffen hat.

Im Übrigen wurde die Schulleiterin darauf hingewiesen,

dass viele ihrer Vorstellungen in Teilen bereits jetzt möglich

und zulässig sind. Ergänzend merke ich an, dass seitens

des Schulträgers zum Antrag der Schule kein zustimmendes

oder unterstützendes Votum vorliegt.