Ich frage die Landesregierung:
Ist es zutreffend, dass das Kultusministerium entgegen seiner
permanenten Absichtsbekundungen, die „Eigenverantwortlichkeit“
von Schulen zu steigern, den Antrag der Kerschensteinerschule
auf einen Schulversuch, der von Ortsbeirat,
Schulgemeinde und Bildungsdezernat unterstützt
wurde, abgelehnt hat, wie dies der „Frankfurter Rundschau“
vom 24. April 2009 zu entnehmen war?
Präsident Norbert Kartmann:
Frau Kultusministerin Henzler.
Dorothea Henzler, Kultusministerin:
Frau Abg. Cárdenas, mit Erlass vom 1. April 2009 wurde
der Antrag der Kerschensteinerschule, Grund- und
Hauptschule in Frankfurt, auf Umwandlung der Schule in
eine Kompetenzschule abgelehnt. Dies geschah aber nicht
entgegen der von mir ausdrücklich unterstützten Entwicklung
der Schulen zu mehr Eigenverantwortlichkeit
hin, sondern weil sich die Kerschensteinerschule in ihrem
Konzept außerhalb des hessischen Schulrechts bewegt.
Sie hat ihr Konzept bereits rechtswidrig seit Beginn des
Schuljahres 2008/2009 eigenmächtig umgesetzt. Als Beispiele
sind hier nur die Aufhebung der Stundentafel, der
Wegfall von Klassenarbeiten, Lernkontrollen und Notengebung
zu nennen.
Der Antrag der Schule war am 09.01.2009 im Kultusministerium
eingegangen. Im Vorfeld war die Schulleiterin
in mehreren Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern
des Staatlichen Schulamtes wie auch des Kultusministeriums
darauf hingewiesen worden, dass der Antrag in
der vorliegenden Form, soweit er erhebliche inhaltliche
und organisatorische Änderungen in den Jahrgangsstufen
5 bis 7 vorsieht, nicht genehmigungsfähig ist. Ihr wurde
eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen unterbreitet, die
sie aber nicht aufgegriffen hat.
Im Übrigen wurde die Schulleiterin darauf hingewiesen,
dass viele ihrer Vorstellungen in Teilen bereits jetzt möglich
und zulässig sind. Ergänzend merke ich an, dass seitens
des Schulträgers zum Antrag der Schule kein zustimmendes
oder unterstützendes Votum vorliegt.