12.05.2009 Erste Lesung Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!

Nur kurz unsere Position zu den beiden Gesetzentwürfen. Es

ist schon viel Richtiges von SPD und GRÜNEN gesagt

worden, was ich nicht wiederholen muss.

Zur Änderung des Schulgesetzes. Die Änderungen haben

doch gravierende Auswirkungen, und es tun sich verschiedene

Fragen auf. Es geht z.B. um die Änderung von Wahlpflichtunterricht

in Wahlunterricht im gymnasialen Bildungsgang.

Das bedeutet wieder einmal: G 8 heißt Bildungsabbau

und Verschärfung der Selektion.

(Zurufe von der CDU und der FDP: Oh!)

Denn es ist klar, dass angesichts der Anforderungen von

G 8 nur die fittesten und sprachbegabtesten Schülerinnen

und Schüler, die zudem über ausreichende Unterstützung

im Elternhaus verfügen, freiwillig eine dritte Fremdsprache

wählen werden. Es geht darum, warum nicht in allen

Bildungsgängen statt nur im gymnasialen Bildungsgang

Eltern mitentscheiden dürfen über Art, Umfang und

Schwerpunkte des Wahlunterrichts in der Mittelstufe. Das

ist anscheinend nicht bedacht worden.

Es geht in § 129 Nr. 11 darum, dass wir uns nicht vorstellen

können, dass die Schulkonferenz ohne Abstimmung

mit der Gesamtkonferenz über die Verteilung des Unterrichts

im Rahmen der Kontingentstundentafeln entscheidet.

Es geht vor allem auch darum – das ist hier schon öfter

angeklungen –, dass Sie mit der Forderung nach mindestens

Dreizügigkeit die Gründung vieler IGSen vor allem

in ländlichen Regionen verhindern werden. Die in der

letzten Legislaturperiode durchgeführte Änderung wurde

von den Schulen begrüßt.Wir erkennen keine Beschwerden.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir vermuten also, dass, ausgehend von Ihrem Menschenbild,

nur noch in einer generellen Dreigliedrigkeit gedacht

wird. Die Auslassungen von Herrn Wagner und Frau Habermann

zur Selbstständigkeit und zur Missachtung des

Elternwillens können wir nur unterstützen. – So weit zum

Schulgesetz.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Kurz zum Lehrerbildungsgesetz. Im Gesetzentwurf ist,

wenn auch gezwungenermaßen, das Bemühen abzulesen,

als Antwort auf die selbst verschuldete, weil nicht rechtzeitig

angegangene, Mangelsituation vor allem in bestimmten

Fächern auf den Lehrermarkt zu gehen

(Beifall der Abg. Heike Habermann (SPD))

und eben nicht wieder eine kurzschlussartige, den Lehrerberuf

diskreditierende Lösung anzubieten wie die in der

letzten Legislaturperiode zu Recht verworfene UG-plus-

Idee. Das in einer Rechtsverordnung näher ausgestaltete

Verfahren muss daher genau angeschaut werden. Es

scheint aber auch noch Fragen zur Ermittlung der Gesamtnote

zu geben. Ich denke, das wird im Kulturpolitischen

Ausschuss intensiv diskutiert werden müssen. – Ich

danke Ihnen und erwarte die nächste Diskussion.

(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Heike Habermann

(SPD))