Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!
Nur kurz unsere Position zu den beiden Gesetzentwürfen. Es
ist schon viel Richtiges von SPD und GRÜNEN gesagt
worden, was ich nicht wiederholen muss.
Zur Änderung des Schulgesetzes. Die Änderungen haben
doch gravierende Auswirkungen, und es tun sich verschiedene
Fragen auf. Es geht z.B. um die Änderung von Wahlpflichtunterricht
in Wahlunterricht im gymnasialen Bildungsgang.
Das bedeutet wieder einmal: G 8 heißt Bildungsabbau
und Verschärfung der Selektion.
(Zurufe von der CDU und der FDP: Oh!)
Denn es ist klar, dass angesichts der Anforderungen von
G 8 nur die fittesten und sprachbegabtesten Schülerinnen
und Schüler, die zudem über ausreichende Unterstützung
im Elternhaus verfügen, freiwillig eine dritte Fremdsprache
wählen werden. Es geht darum, warum nicht in allen
Bildungsgängen statt nur im gymnasialen Bildungsgang
Eltern mitentscheiden dürfen über Art, Umfang und
Schwerpunkte des Wahlunterrichts in der Mittelstufe. Das
ist anscheinend nicht bedacht worden.
Es geht in § 129 Nr. 11 darum, dass wir uns nicht vorstellen
können, dass die Schulkonferenz ohne Abstimmung
mit der Gesamtkonferenz über die Verteilung des Unterrichts
im Rahmen der Kontingentstundentafeln entscheidet.
Es geht vor allem auch darum – das ist hier schon öfter
angeklungen –, dass Sie mit der Forderung nach mindestens
Dreizügigkeit die Gründung vieler IGSen vor allem
in ländlichen Regionen verhindern werden. Die in der
letzten Legislaturperiode durchgeführte Änderung wurde
von den Schulen begrüßt.Wir erkennen keine Beschwerden.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir vermuten also, dass, ausgehend von Ihrem Menschenbild,
nur noch in einer generellen Dreigliedrigkeit gedacht
wird. Die Auslassungen von Herrn Wagner und Frau Habermann
zur Selbstständigkeit und zur Missachtung des
Elternwillens können wir nur unterstützen. – So weit zum
Schulgesetz.
(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))
Kurz zum Lehrerbildungsgesetz. Im Gesetzentwurf ist,
wenn auch gezwungenermaßen, das Bemühen abzulesen,
als Antwort auf die selbst verschuldete, weil nicht rechtzeitig
angegangene, Mangelsituation vor allem in bestimmten
Fächern auf den Lehrermarkt zu gehen
(Beifall der Abg. Heike Habermann (SPD))
und eben nicht wieder eine kurzschlussartige, den Lehrerberuf
diskreditierende Lösung anzubieten wie die in der
letzten Legislaturperiode zu Recht verworfene UG-plus-
Idee. Das in einer Rechtsverordnung näher ausgestaltete
Verfahren muss daher genau angeschaut werden. Es
scheint aber auch noch Fragen zur Ermittlung der Gesamtnote
zu geben. Ich denke, das wird im Kulturpolitischen
Ausschuss intensiv diskutiert werden müssen. – Ich
danke Ihnen und erwarte die nächste Diskussion.
(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Heike Habermann
(SPD))