10.12.2009 Zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Kurz noch eine Anmerkung zu Herrn Mick. Ich denke, wir sind uns darin einig, dass die UN-Konvention, beispielsweise die inklusive Bildung, noch in anderen Gesetzen umgesetzt werden muss, wie im Schulgesetz und im Hessischen Lehrerbildungsgesetz. Wir haben aber auch gedacht, dass es gut wäre, wenn es im Behinderten-Gleichstellungsgesetz als dem übergeordneten, allgemeineren Gesetz enthalten wäre, damit mehr oder weniger eine Aufforderung an die anderen, spezielleren Gesetze ergehen kann, dass das entsprechend hineingenommen wird. Das war unser Hintergrund, und von daher kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass dies bei Ihnen strittig war. Ich freue mich natürlich, dass es wenigstens strittig war, aber vielleicht kann Sie doch noch überzeugen, was ich jetzt noch einmal zu dem Thema sage. Das neue Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz muss vor dem Hintergrund der ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesehen und ergänzt werden. Diese UN-Konvention fordert die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Teilbereichen als Menschenrecht. Das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz, sowohl in seiner bisherigen Fassung als auch mit den heute zur Abstimmung stehenden Änderungsanträgen, zielten primär allerdings auf Barrierefreiheit. Eine umfassende Integration und Partizipation von Menschen mit Behinderungen in diesem Sinne sind jedoch mehr und zielen auf mehr als Barrierefreiheit. (Beifall bei der LINKEN) Die Teilhabe am Arbeitsleben ist bei dieser Partizipation im umfassenden Sinne einer der zentralen und wichtigsten Bereiche - auch und gerade für die soziale Stellung einer Person. So ist die zweite oder dritte Frage beim Kennenlernen bekanntlich die nach der beruflichen Tätigkeit. Die Berufstätigkeit schafft weiterhin die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Einzelnen. Sie eröffnet den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten und weiterführender Qualifikation. Schließlich bietet sie Gelegenheit zu wichtigen sozialen Kontakten. Sie bietet eine wichtige Gelegenheit, soziale Kontakte zu anderen Menschen herzustellen, und spielt damit auch bei der individuellen Persönlichkeitsentwicklung eine außerordentlich wichtige Rolle. Die Mütter und Väter der Hessischen Verfassung waren sich dieser Bedeutung der Arbeit für die individuelle Entwicklung sehr genau bewusst. Sie haben deshalb in Art. 28 Abs. 2 der Hessischen Verfassung das individuelle Recht auf Arbeit entsprechend den individuellen Fähigkeiten festgeschrieben. Dieses Recht auf Arbeit ist überdies auch in Art. 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben. Unser Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor diesem Hintergrund drei Punkte vor. Erstens sind Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen, die in Beschäftigung sind, auch in Beschäftigung zu halten, sowie Menschen mit Behinderungen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, in Beschäftigung zu bringen, sofern sie das wünschen. (Beifall bei der LINKEN) Zweitens zielt unser Änderungsantrag auf die inklusive Erziehung und Bildung. Wir wollen - und sind seit der Ratifizierung der UN-Konvention dazu auch verpflichtet - Separation abbauen und vermeiden - auch deshalb, weil wir Phänomene der Ausschließung von Menschen mit Behinderungen aus der Gesellschaft und von der Arbeit von vornherein verhindern wollen. Drittens sieht unser Änderungsantrag vor, diese ergriffenen Maßnahmen regelmäßig zu evaluieren, also daraufhin zu untersuchen, ob sie geeignet sind, den Zielen, die in der UN-Konvention sowie in der Hessischen Verfassung formuliert sind, zu entsprechen, und auf der Basis dieser Untersuchungsergebnisse Verbesserungsvorschläge zu machen. Man kann diese drei Punkte auf einen Nenner bringen: einen Prozess in Gang setzen, der Integration und umfassende Teilhabe ermöglicht und Tendenzen der Ausschließung reduziert. (Beifall bei der LINKEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, darauf hat auch Frau Müller eben hingewiesen: Heute vor genau 61 Jahren, am 10. Dezember 1948, hat die Generalversammlung der UN die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angenommen und damit das Recht auf Arbeit anerkannt. Wem die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formulierten Ziele Richtschnur und Orientierung im politischen Handeln sind, der kann unserem Änderungsantrag nur zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN)