09.12.2009 Zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!

Als Erstes freue ich mich, dass Schüler aus meiner Besuchergruppe unsere Diskussion dem Weihnachtsmarkt vorgezogen haben. Ich freue mich sehr, dass sie da sind. Jetzt aber zurück zu dem Thema. Wir lehnen jede Veränderung des guten und auch in der Praxis bewährten Härtefallkommissionsgesetzes von 2008 ab, auch den etwas weichgespülteren, jetzt vorgelegten Antrag von FDP und CDU. (Beifall bei der LINKEN - Leif Blum (FDP): Sie müssen sich etwas Mühe geben, wenn Ihre Besuchergruppe da ist!) Wir sehen die weitgehende Rücknahme des bisherigen und die Wiedereinsetzung des alten Rechtes als einen weiteren Schritt im Gesamtrollback. Sie wollen das ungeschehen machen, was 2008 von vielen Seiten begrüßt wurde: Eine Öffnung des Landtags hin zu mehr Bürgernähe, zu mehr offener und fachlicher Diskussion im eigenen Haus, zu mehr Verantwortungsabgabe an die engagierten Bürgerinnen und Bürger in den Vereinen, den NGOs, also den Vertretungen unserer Bürgergesellschaft - einer Bürgergesellschaft,die die ach, so liberalen Herren der FDP immer wieder hochzuhalten vorgeben. Wir haben immer wieder kritisiert, dass Sie mit keinem Wort die einwandfrei funktionierende Arbeit der seit November 2008 arbeitenden Härtefallkommission erwähnen. - Jetzt ist es zum Teil ein bisschen passiert. Sie warten noch nicht einmal auf einen ersten Tätigkeitsbericht der Kommission. Auch Sie haben zumindest nicht bestritten, dass die im letzten Jahr eingesetzte Kommission in ihrer Zusammensetzung konstruktiv, blockfrei und dialogisch im Interesse der auf gesicherten Aufenthalt hoffenden Menschen zusammenarbeitet. (Beifall bei der LINKEN) Auch Sie haben in der öffentlichen Anhörung die überwiegend eindeutig positiven Stellungnahmen der Experten gehört. Dennoch haben Sie diese bis auf zwei kleine Änderungsvorschläge nicht aufgegriffen, auch Sie von der FDP, wovon ich besonders enttäuscht bin, weiß ich doch von einer ganzen Reihe von FDP-Mitgliedern und -Funktionsträgern, dass es ihnen sehr wichtig ist, dass Minderheitenrechte gewahrt sind und humanitäre Anliegen in unserer Gesellschaft eine Bedeutung behalten. (Zuruf des Abg. Peter Beuth (CDU)) Diese Entwicklung ist sehr bedauerlich, und man möchte angesichts dieser anhaltenden Ignoranz manches Mal schier verzweifeln. Ich habe mit vielen dieser Flüchtlingsfamilien, aber auch mit alleinstehenden, alten und kranken Frauen, die sich nicht selbst versorgen können, Kontakt und bin auch im Petitionsausschuss als Vorsitzende und als Berichterstatterin immer wieder mit dem Flüchtlingselend befasst. Sie wissen, dass der Petitionsausschuss nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten hat, individuelle Bedingungen zu berücksichtigen. Daher wäre es mir und uns allen in der Fraktion und vielen anderen hier im Hause so wichtig gewesen, den Betroffenen weiterhin eine individuelle und offene, non-restriktive Behandlung in einer Härtefallkommission, die den Namen auch verdient, anbieten zu können. - Nun, dieses Kapitel ist mit Ihrer Novellierung wohl endgültig abgeschlossen. Noch kurz zu einigen Neuregelungen. § 6a sieht vor, was in keinem anderen Bundesland vorgesehen ist: dass eine Petition eingereicht und im Ausschuss bearbeitet worden sein muss, bevor der Fall von der Härtefallkommission behandelt werden kann. Wir wissen, dass für Petitionsausschuss und Härtefallkommission jeweils andere Bedingungen für eine Berücksichtigung vorliegen müssen, und so macht eine zwingende Abfolge - erst Petitionsausschuss mit Beschluss zur Sach- und Rechtslage, dann erst Härtefallkommission - meines Erachtens keinen Sinn. Dies haben wir auch im Petitionsausschuss immer wieder erfahren müssen. Zum Quorum. Um einen Härtefall in der Kommission positiv zu entscheiden, hatte sich in der Praxis die bisherige Regelung der einfachen Mehrheit der gesetzlich bestimmten Mitglieder äußerst gut bewährt. Dazu hat Frau Öztürk schon einiges gesagt. Von den etwa 44 entschiedenen Fällen wurde fast die Hälfte der Fälle einstimmig entschieden. Die anderen Entscheidungen wurden fast ausschließlich mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Wenn Sie nun argumentieren, meine Damen und Herren, dass es somit auch gleich gesetzlich festgeschrieben werden könne - das habe ich eben so verstanden -, so liefe das meines Erachtens den Zielen der Kommission zuwider. Denn auch dann, wenn in solchen Fällen mehr als die Hälfte der Mitglieder derHärtefallkommission der Überzeugung wäre, dass man hier einen individuellen Härtefall sehen muss und dass dieser Mensch unter humanitären Aspekten unsere Unterstützung verdient, würde abgelehnt werden und wären all seine Hoffnungen umsonst. Zur Zahl der Mitglieder der Härtefallkommission. Wenn diese auf 23 ansteigen und damit übrigens die größte der Republik werden soll, dann bedeutet eine Zweidrittelmehrheit, dass mindestens 16 Menschen zur gleichen Entscheidung kommen müssen. Dazu hat Frau Öztürk schon sehr viel gesagt. Ich werde das nicht weiter ausführen. Sie scheinen zu befürchten, dass mit einfachen Mehrheiten mehr positive Entscheidungen zugunsten der Hilfesuchenden gefällt würden. Wir haben ein Gegenbeispiel - das wissen Sie vielleicht auch -: die Härtefallkommission in Nordrhein-Westfalen. Trotz Entscheidung mit einfacher Mehrheit steht diese Härtefallkommission an letzter Stelle hinsichtlich positiver Entscheidungen in Relation zu den vorgenommenen Beratungen. Ich sehe es so: Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, ist für jedes Mitglied der Kommission eine sehr sensible, individuelle und auch subjektive Entscheidung und hat vielleicht sogar mit den eigenen Lebenserfahrungen eine Menge zu tun. Diese müssen nun für eine Zweidrittelentscheidung zurechtgestutzt werden. Sie werden sehen, dass Sie damit einer holzschnittartigen Beurteilung das Wort reden. Die Wiederhereinnahme von fünf Abgeordneten und dadurch ein weiteres Aufblähen sind unserer Meinung nach nicht zielführend. Denn das Urteil, ob ein Härtefall vorliegt, hat zunächst einmal nichts mit Parteipolitik zu tun. (Holger Bellino (CDU): Das sehen wir auch so!) DIE LINKE mit dem Trick der Fraktionsstärke wieder einmal auszugrenzen bedeutet außerdem, dass Sie sich zwar für ein paar weitere Jahre nicht mit den Voten unserer Abgeordneten in der Härtefallkommission konfrontieren lassen müssen, aber es bedeutet nicht, dass Sie sich nicht mit den von uns vertretenen Positionen gerade zum Flüchtlingselend und auch zu dessen politischer Verantwortung auseinandersetzen müssen. (Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordnetendes BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Gerade diese inhaltlichen Positionen können sich in einer engagierten Arbeit in der Härtefallkommission als eine Art persönlicher Verantwortungsübernahme widerspiegeln und werden so von vielen Härtefallkommissionsmitgliedern der Kirchen und NGOs genauso konsequent wie von uns vertreten. (Beifall bei der LINKEN - Holger Bellino (CDU): Dann brauchen wir Sie ja nicht!) - Wir haben sowieso dafür plädiert, ohne Abgeordnete zu tagen. Zu den Regelausschlussgründen möchte ich Ihnen offen sagen: Was ein Härtefall ist, das regelt unseres Erachtens das Leben. Wir können Härtefälle nicht abstrakt vorausschauend formulieren; denn es geht immer um Einzelfallentscheidungen. Deshalb haben wir es als LINKE von Anfang an für falsch gehalten, Ausschlussgründe in das Gesetz aufzunehmen; denn das wird bereits durch das Bundesgesetz geregelt. Wir Hessen müssen keine zusätzliche Verschärfung hineinbringen. Hinsichtlich des vorgeschlagenen § 8a möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Die Sicherung des Lebensunterhalts sollte keinesfalls als Ausschlussgrund formuliert werden. Es spricht nichts dagegen, dass in den Fällen, in denen der Lebensunterhalt durch die Person selbst gesichert werden kann, im Einzelfall die Anordnung unter den Vorbehalt der Lebensunterhaltssicherung gestellt wird. Das sieht das Bundesgesetz auch so vor. Ich sehe aber keine Notwendigkeit, daraus einen absoluten Ausschlussgrund zu machen. Das Gesetz umzukehren und diejenigen, die das nicht können, auszuschließen, das geht so nicht. (Beifall bei der LINKEN) Wie war das bei der amtierenden Härtefallkommission? Diese hat in der Regel eine Lebensunterhaltssicherung bei den Härtefällen eingefordert. Soweit mir bekannt ist, wurde dies in den meisten Fällen erreicht. Nur in seltenen Einzelfällen wurde ein Härtefallersuchen ohne die Verknüpfung mit der Sicherung des Lebensunterhalts an das Innenministerium gerichtet. Eine solche Option für besonders schutzwürdige Personen muss es unbedingt weiter geben. Wenn das Bundesgesetz das entsprechende Gerüst vorgibt, dann ist dies in den Landesgesetzen und Landesverordnungen entsprechend umzusetzen. Sollte dies nicht geschehen, dann wird sich DIE LINKE dafür stark machen, dass hessisches Landesrecht nicht Bundesrecht bricht. (Beifall bei der LINKEN) Wir müssen schnellstens die Einrichtung eines Härtefallfonds beschließen, damit niemandem der Aufenthalt wegen der Bedingung der Lebensunterhaltssicherung verweigert werden kann. Wir dürfen Alten, Kranken und Traumatisierten nicht unseren Schutz verweigern. Deshalb müssen wir ein Modell schaffen, das dem rheinlandpfälzischen Modell ähnlich ist. - Ich bedanke mich. (Beifall bei der LINKEN)

Weitere Wortmeldung

Das Wort hat nun Frau Abg. Cárdenas. Barbara Cárdenas (DIE LINKE): Herr Innenminister, meines Erachtens haben Sie eben auf die Frage der Frau Öztürk nicht richtig geantwortet. Ich möchte sie einfach noch einmal in Form von zwei kleinen Unterfragen stellen. Erstens. Wenn die Sicherung des Lebensunterhalts wieder Voraussetzung für eine Berücksichtigung als Härtefall sein soll, werden Sie als Innenminister, als letzte Instanz, davon absehen, das Entsprechende zu fordern, wenn es um Familien geht, bei denen für die Männer oder die Frauen keine entsprechende Möglichkeit besteht, weil die Menschen in Ausbildung sind oder weil es um die anderen Fälle geht, die wir eben besprochen haben? Zweitens. Haben wir die neue Regelung für die Härtefallkommission so zu verstehen, dass das genau möglich ist, wenn sie z. B. in Ausbildung sind, dass dann davon abgesehen werden kann? Einen konkreten Fall kann ich Ihnen nennen. Wir haben im Augenblick im Petitionsausschuss einen Fall, der demnächst zur Härtefallkommission gehen könnte. Ich weiß nicht, ob das geschehen wird. Ich bin nicht Berichterstatterin. Da geht es um eine alleinerziehende Mutter mit sieben Kindern. (Peter Beuth (CDU): Worin besteht das Problem, dass Abgeordnete da mitentscheiden sollen?) Wie sieht es da aus? Einer studiert. Zwei stehen kurz vor dem Abitur. Die anderen sind in der Schule. Wenn Sie es so halten wollen, dass die Sicherung des Lebensunterhalts notwendig ist, damit diese Personen als Härtefall anerkannt werden, dann kann ich dazu nur sagen, dass diese Leute keine Chance haben. Ich möchte darauf gerne eine Antwort haben. (Beifall bei der LINKEN)