UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Das war toll ausgesprochen: auf der ersten Silbe betont.

(Horst Klee (CDU): Olé!)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich begrüße den Antrag der Regierungsfraktionen

durchaus in Teilen, da er, wenn man ihn gutwillig interpretiert,

bedeutet, dass auch in Hessen endlich Bewegung

in die Integrationsdebatte kommt.Vor allem freuen mich

Begriffe wie „Diskriminierung unterbinden“ oder „umgehend

umsetzen“; denn ich weiß, wie viele in diesem Land

sehnsüchtig darauf warten, dass der Ratifizierung auch

Taten folgen.

Nicht so sehr freut mich, dass Sie als Ziel der UN-Konvention

lediglich nennen – Zitat –, „die Chancengleichheit

behinderter Menschen zu fördern“. Ich muss Ihnen klar

sagen: Das reicht nicht. Die UN-Konvention geht weiter;

denn sie besagt, dass die Chancengerechtigkeit behinderter

Menschen „zu gewährleisten“ ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Unser Vorschlag wäre, die Formulierung durch die aus der

UN-Konvention selbst zu ersetzen. Aber das können wir

sicherlich noch im Ausschuss besprechen.

Auch bezogen auf die beiden unter Punkt 2 genannten

Gesetze und ihre Umsetzung besteht in Hessen noch erheblicher

Handlungsbedarf. Nach wie vor sind die Kommunen

in Hessen nicht zur Herstellung von Barrierefreiheit

verpflichtet. Die Angst davor, die Zeche zahlen zu

müssen, ist so groß, dass auf eine gesetzliche Regelung

vorsichtshalber verzichtet wird. Das hat Herr Kollege Utter

im Zusammenhang mit Konnexität gemeint.

Der Versuch, allein über Zielvereinbarungen Barrierefreiheit

herzustellen, funktioniert offensichtlich nicht.

Verbindlichere Vereinbarungen bzw. gesetzliche Regelungen

sind für die Kommunen notwendig. Unser gemeinsames

Ziel muss es sein, eine Separierung auf allen Ebenen

– im öffentlichen Leben, in der Schule, aber auch im Arbeitsleben

– zu verhindern und bestehende Separierungen

abzubauen.

Auch bei den Werkstätten muss sich etwas ändern. Ausschließlich

auf die Arbeit in Werkstätten angewiesen zu

sein entspricht nicht dem Grundsatz der Inklusion, selbst

nicht dem der Integration.Vielleicht sind wir uns darin sogar

einig.

Zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Punkt 1

dieses Antrags ist unbedingt zu unterstützen. Ich habe,

noch unter dem Eindruck der ersten nationalen Konferenz

des Bundesministers Scholz in Berlin, bei der Diskussion

über den Haushaltsentwurf im März dargestellt,

dass es bestimmte, zwingend herzustellende Bedingungen

für die Umsetzung gibt: Gesetze müssen angepasst werden.

Im Schulgesetz muss der Vorrang der inklusiven Bindung

festgehalten werden. Das Lehrerbildungsgesetz

muss sicherstellen, dass allen Regelschulpädagogen, auch

denen der Sekundarstufenschulen, grundlegende sonderpädagogische

Kenntnisse und ein ausreichendes Handwerkszeug

vermittelt werden, um zieldifferent zu unterrichten.

(Beifall bei der LINKEN)

Das gilt für die Ausbildung der Lehrer wie auch für die

Fort- und Weiterbildung – Letztere am sinnigsten über sogenannte

SCHILFs, also über schulinterne Lehrerfortbildungen

–, damit eine Schule auch über ein gemeinsames

Leitbild nämlich Inklusion, sowie über von allen geteiltes

Wissen und Handwerkszeug verfügt.

Ich sehe auch deshalb dringenden Handlungsbedarf, weil

die verunsicherten Sonderpädagogen und Förderschulen,

die sich durch die Konvention fälschlicherweise marginalisiert,

an den Rand gedrängt fühlen, dringend der Versicherung

bedürfen, dass gerade jetzt ihre besonderen

Kompetenzen gefragt sind und auch in Zukunft stark gefragt

sein werden. Es wird nicht weniger Kinder geben, die

der Unterstützung der Sonderpädagogen bedürfen. Es

wird aber andere Förderorte und andere Settings geben

müssen, damit gemeinsames Lernen wirklich wieder im

Vordergrund stehen kann.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Henzler, Sie sollten schnellstens entsprechende Änderungsvorschläge

zu den beiden Gesetzen vorlegen.

Dazu hatte ich bereits vor Wochen aufgefordert, und dazu

fordert Sie auch dieser Antrag auf. Sie können sich da

auch an anderen Bundesländern orientieren. Das dürfte

meiner Ansicht nach kein großes Ding sein, sodass wir tatsächlich

umgehend, sobald wir die Gesetzesänderung vorliegen

haben, eine Anhörung beschließen und terminieren

können, in der der gesetzgeberische Handlungsbedarf

sowie Fragen der Umsetzung, sprich: der Anpassung der

faktischen Situation an die neuen Erfordernisse, besprochen

werden können.

Vielleicht überlegen Sie auch, zusätzlich so etwas wie einen

runden Tisch einzurichten. Das würden wir als

LINKE gern dann unterstützen, wenn es sich nicht um

eine Verzögerungstaktik handelt, sondern um die Umsetzung

der Verpflichtung, die sich ergebenden notwendigen

Änderungen unter Mitwirkung aller Beteiligten, also

auch der Behindertenorganisationen, vorzunehmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Darüber hinaus brauchen wir, so ist jedenfalls meine Meinung,

zeitnah viele Aktionspläne, viele runde Tische, auf

kommunaler und auf Kreisebene. Dieser Impuls sollte

ebenfalls vom Ministerium ausgehen, und entsprechende

Bemühungen auf diesen Ebenen sollten vom Ministerium

unterstützt werden.

Frau Henzler, ich weiß, Sie haben im Augenblick viele

Baustellen zu beackern und viele Brandherde zu löschen

und zu befrieden. Aber diese Baustelle hier schleifen zu

lassen würde sich meiner Meinung nach rächen.

Zu Punkt 2 des GRÜNEN-Antrags. Vor einem Wunschund

Wahlrecht der Eltern möchten wir LINKEN überhaupt

erst gewährleistet wissen, dass die Eltern unabhängig

beraten werden, welche Schule für ihr Kind die richtige

ist.Viele Eltern berichten uns, dass sie sich bei der Beantragung

eines gemeinsamen Unterrichts für ihr Kind

vom Staatlichen Schulamt oder von anderen schulischen

Stellen nicht unabhängig beraten fühlen. Zum Teil berichten

sie sogar, dass ihnen von einem gemeinsamen Unterricht

offen abgeraten wurde. Diese Forderung nach einer

unabhängigen Beratung war übrigens eine zentrale Forderung

der Elternverbände auf der ersten nationalen

Konferenz in Berlin, der meines Wissens dort nicht widersprochen

wurde. Erst nach Sicherstellung dieser unabhängigen

Beratung können wir über den Sinn eines Wunschund

Wahlrechts der Eltern sprechen.

(Beifall bei der LINKEN)

Punkt 3 des GRÜNEN-Antrags können wir ebenfalls

unterstützen. Allerdings sehen wir es nicht so wie Herr

Mick, dass es ein Streit um Begriffe – Inklusion und Integration

– sei.Wir denken schon, dass es wichtig ist, hier zu

einer eindeutig besseren Interpretation und Umsetzung

zu kommen.Wir wissen, dass Integration immer Wiedereingliederung

und Inklusion „gar nicht erst ausgliedern“

heißt. Das ist ein diametral anderes Verständnis.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten

der SPD)

Ich hoffe, dass da nicht ein weiterer Konflikt mit der CDU

angelegt ist, die eher zu dem Integrationsbegriff tendiert.

Es liegt bereits eine Übersetzung in sogenannte leichte

Sprache vor, die auch von Behindertenorganisationen

entwickelt wurde. Sie wurde bereits auf der ersten nationalen

Konferenz verteilt. Ich kann sie Ihnen gern zur Verfügung

stellen.

Abschließend möchte ich die Bitte aussprechen, dass wir

in dieser Sache schnell und unterstützt vom ganzen Haus

vorankommen, um Diskriminierung und Separierung abzubauen.

Wir als LINKE sind auf jeden Fall dabei.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich schon

auf die Diskussion, die im Ausschuss auch zu der Großen

Anfrage der GRÜNEN stattfinden wird, zu der ich heute

nichts gesagt habe. – Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)