Das war toll ausgesprochen: auf der ersten Silbe betont.
(Horst Klee (CDU): Olé!)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich begrüße den Antrag der Regierungsfraktionen
durchaus in Teilen, da er, wenn man ihn gutwillig interpretiert,
bedeutet, dass auch in Hessen endlich Bewegung
in die Integrationsdebatte kommt.Vor allem freuen mich
Begriffe wie „Diskriminierung unterbinden“ oder „umgehend
umsetzen“; denn ich weiß, wie viele in diesem Land
sehnsüchtig darauf warten, dass der Ratifizierung auch
Taten folgen.
Nicht so sehr freut mich, dass Sie als Ziel der UN-Konvention
lediglich nennen – Zitat –, „die Chancengleichheit
behinderter Menschen zu fördern“. Ich muss Ihnen klar
sagen: Das reicht nicht. Die UN-Konvention geht weiter;
denn sie besagt, dass die Chancengerechtigkeit behinderter
Menschen „zu gewährleisten“ ist.
(Beifall bei der LINKEN)
Unser Vorschlag wäre, die Formulierung durch die aus der
UN-Konvention selbst zu ersetzen. Aber das können wir
sicherlich noch im Ausschuss besprechen.
Auch bezogen auf die beiden unter Punkt 2 genannten
Gesetze und ihre Umsetzung besteht in Hessen noch erheblicher
Handlungsbedarf. Nach wie vor sind die Kommunen
in Hessen nicht zur Herstellung von Barrierefreiheit
verpflichtet. Die Angst davor, die Zeche zahlen zu
müssen, ist so groß, dass auf eine gesetzliche Regelung
vorsichtshalber verzichtet wird. Das hat Herr Kollege Utter
im Zusammenhang mit Konnexität gemeint.
Der Versuch, allein über Zielvereinbarungen Barrierefreiheit
herzustellen, funktioniert offensichtlich nicht.
Verbindlichere Vereinbarungen bzw. gesetzliche Regelungen
sind für die Kommunen notwendig. Unser gemeinsames
Ziel muss es sein, eine Separierung auf allen Ebenen
– im öffentlichen Leben, in der Schule, aber auch im Arbeitsleben
– zu verhindern und bestehende Separierungen
abzubauen.
Auch bei den Werkstätten muss sich etwas ändern. Ausschließlich
auf die Arbeit in Werkstätten angewiesen zu
sein entspricht nicht dem Grundsatz der Inklusion, selbst
nicht dem der Integration.Vielleicht sind wir uns darin sogar
einig.
Zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Punkt 1
dieses Antrags ist unbedingt zu unterstützen. Ich habe,
noch unter dem Eindruck der ersten nationalen Konferenz
des Bundesministers Scholz in Berlin, bei der Diskussion
über den Haushaltsentwurf im März dargestellt,
dass es bestimmte, zwingend herzustellende Bedingungen
für die Umsetzung gibt: Gesetze müssen angepasst werden.
Im Schulgesetz muss der Vorrang der inklusiven Bindung
festgehalten werden. Das Lehrerbildungsgesetz
muss sicherstellen, dass allen Regelschulpädagogen, auch
denen der Sekundarstufenschulen, grundlegende sonderpädagogische
Kenntnisse und ein ausreichendes Handwerkszeug
vermittelt werden, um zieldifferent zu unterrichten.
(Beifall bei der LINKEN)
Das gilt für die Ausbildung der Lehrer wie auch für die
Fort- und Weiterbildung – Letztere am sinnigsten über sogenannte
SCHILFs, also über schulinterne Lehrerfortbildungen
–, damit eine Schule auch über ein gemeinsames
Leitbild nämlich Inklusion, sowie über von allen geteiltes
Wissen und Handwerkszeug verfügt.
Ich sehe auch deshalb dringenden Handlungsbedarf, weil
die verunsicherten Sonderpädagogen und Förderschulen,
die sich durch die Konvention fälschlicherweise marginalisiert,
an den Rand gedrängt fühlen, dringend der Versicherung
bedürfen, dass gerade jetzt ihre besonderen
Kompetenzen gefragt sind und auch in Zukunft stark gefragt
sein werden. Es wird nicht weniger Kinder geben, die
der Unterstützung der Sonderpädagogen bedürfen. Es
wird aber andere Förderorte und andere Settings geben
müssen, damit gemeinsames Lernen wirklich wieder im
Vordergrund stehen kann.
(Beifall bei der LINKEN)
Frau Henzler, Sie sollten schnellstens entsprechende Änderungsvorschläge
zu den beiden Gesetzen vorlegen.
Dazu hatte ich bereits vor Wochen aufgefordert, und dazu
fordert Sie auch dieser Antrag auf. Sie können sich da
auch an anderen Bundesländern orientieren. Das dürfte
meiner Ansicht nach kein großes Ding sein, sodass wir tatsächlich
umgehend, sobald wir die Gesetzesänderung vorliegen
haben, eine Anhörung beschließen und terminieren
können, in der der gesetzgeberische Handlungsbedarf
sowie Fragen der Umsetzung, sprich: der Anpassung der
faktischen Situation an die neuen Erfordernisse, besprochen
werden können.
Vielleicht überlegen Sie auch, zusätzlich so etwas wie einen
runden Tisch einzurichten. Das würden wir als
LINKE gern dann unterstützen, wenn es sich nicht um
eine Verzögerungstaktik handelt, sondern um die Umsetzung
der Verpflichtung, die sich ergebenden notwendigen
Änderungen unter Mitwirkung aller Beteiligten, also
auch der Behindertenorganisationen, vorzunehmen.
(Beifall bei der LINKEN)
Darüber hinaus brauchen wir, so ist jedenfalls meine Meinung,
zeitnah viele Aktionspläne, viele runde Tische, auf
kommunaler und auf Kreisebene. Dieser Impuls sollte
ebenfalls vom Ministerium ausgehen, und entsprechende
Bemühungen auf diesen Ebenen sollten vom Ministerium
unterstützt werden.
Frau Henzler, ich weiß, Sie haben im Augenblick viele
Baustellen zu beackern und viele Brandherde zu löschen
und zu befrieden. Aber diese Baustelle hier schleifen zu
lassen würde sich meiner Meinung nach rächen.
Zu Punkt 2 des GRÜNEN-Antrags. Vor einem Wunschund
Wahlrecht der Eltern möchten wir LINKEN überhaupt
erst gewährleistet wissen, dass die Eltern unabhängig
beraten werden, welche Schule für ihr Kind die richtige
ist.Viele Eltern berichten uns, dass sie sich bei der Beantragung
eines gemeinsamen Unterrichts für ihr Kind
vom Staatlichen Schulamt oder von anderen schulischen
Stellen nicht unabhängig beraten fühlen. Zum Teil berichten
sie sogar, dass ihnen von einem gemeinsamen Unterricht
offen abgeraten wurde. Diese Forderung nach einer
unabhängigen Beratung war übrigens eine zentrale Forderung
der Elternverbände auf der ersten nationalen
Konferenz in Berlin, der meines Wissens dort nicht widersprochen
wurde. Erst nach Sicherstellung dieser unabhängigen
Beratung können wir über den Sinn eines Wunschund
Wahlrechts der Eltern sprechen.
(Beifall bei der LINKEN)
Punkt 3 des GRÜNEN-Antrags können wir ebenfalls
unterstützen. Allerdings sehen wir es nicht so wie Herr
Mick, dass es ein Streit um Begriffe – Inklusion und Integration
– sei.Wir denken schon, dass es wichtig ist, hier zu
einer eindeutig besseren Interpretation und Umsetzung
zu kommen.Wir wissen, dass Integration immer Wiedereingliederung
und Inklusion „gar nicht erst ausgliedern“
heißt. Das ist ein diametral anderes Verständnis.
(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten
der SPD)
Ich hoffe, dass da nicht ein weiterer Konflikt mit der CDU
angelegt ist, die eher zu dem Integrationsbegriff tendiert.
Es liegt bereits eine Übersetzung in sogenannte leichte
Sprache vor, die auch von Behindertenorganisationen
entwickelt wurde. Sie wurde bereits auf der ersten nationalen
Konferenz verteilt. Ich kann sie Ihnen gern zur Verfügung
stellen.
Abschließend möchte ich die Bitte aussprechen, dass wir
in dieser Sache schnell und unterstützt vom ganzen Haus
vorankommen, um Diskriminierung und Separierung abzubauen.
Wir als LINKE sind auf jeden Fall dabei.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich schon
auf die Diskussion, die im Ausschuss auch zu der Großen
Anfrage der GRÜNEN stattfinden wird, zu der ich heute
nichts gesagt habe. – Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN)