Barbara Cárdenas-Alfonso (Linke): "Disqualifikation des Lehrerberufs“

Cárdenas behauptet, dass die Ausbildung der Lehrer an den Universitäten durch die Möglichkeit des Quereinstiegs unattraktiv werden könnte. Stattdessen sollte die Regierung dafür Sorge tragen, diesen Berufsstand attraktiver zu machen.

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Lehrerbildungsgesetz reformieren – schnelle Lösung für die zweite Ausbildungsphase schaffen

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!

Die Regierungsfraktionen sind angetreten, das Schulgesetz und

das Lehrerbildungsgesetz zu novellieren. Es gibt wohl vier

Motive für die beiden vorgestellten Gesetzesänderungen,

zu denen ich im Einzelnen etwas sagen möchte. In Anbetracht

der fortgeschrittenen Zeit werde ich aber die zehn

Minuten nicht nutzen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Erstens. Die Nachbesserungsnotwendigkeit im verkürzten

gymnasialen Bildungsgang werten wir als Beleg für

die verfehlte G-8-Politik sowie den Bildungsabbau.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Elternbund sprach in der Anhörung von „Flickwerk“

und empfahl, zu einer sechsjährigen Mittelstufe zurückzukehren.

Auch der Philologenverband stellte fest, dass es

sich bei G 8 im Allgemeinen sowie im vorgelegten Gesetzentwurf

im Besonderen um Bildungsabbau handele.

Konsequenz der Abschaffung des Wahlpflichtunterrichts

werde sein, dass die Zahl der Schüler und Schülerinnen,

die eine dritte Fremdsprache erlernen, deutlich zurückgehen

wird, woraus der Philologenverband sogar den

Schluss zieht, dass die angezielte Steigerung der Konkurrenzfähigkeit

der deutschen Abiturienten auf dem globalisierten

Arbeitsmarkt nicht erreicht werden kann.

Zweitens. Zum Schulvorbereitungsjahr. Für die Stärkung

und Weiterentwicklung der Kompetenzen der Kinder in

sozialer, emotionaler, sprachlicher und kognitiver Hinsicht

und auch für die Verbesserungen der fein- und grobmotorischen

Kompetenz sind wir unbedingt. Diese aber

ist schon heute Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsplans

und damit Aufgabe der Kindertageseinrichtungen

über die ganzen drei Jahre sowie Aufgabe einer effektiven

Zusammenarbeit von Kita und Grundschule, die

wir allerdings noch nicht ausreichend ausgestattet sehen.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre es

aber eine zielführendere Maßnahme im Sinne der Entwicklung

unserer Kinder gewesen, eine Professionalisierung

des bestehenden Angebots zu unterstützen und auch

eine bessere Ausstattung der Kindertageseinrichtungen –

das werden wir immer wieder in den Vordergrund stellen

– zu ermöglichen.

Zum Raumproblem weist der Hessische Städtetag zu

Recht darauf hin, dass das geplante Schulvorbereitungsjahr

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

an Raumkapazitätsgrenzen stoßen wird, und zwar in

Schulen wie auch in Kitas, wo der vorgeschriebene Ausbau

bei den U-3-Plätzen die Situation noch verschärfen

wird.

Drittens. Lassen Sie mich zur Regelung des Quereinstiegs

exemplarisch die Argumentation des Zentrums für Lehrerbildung

Darmstadt vorbringen, die verlangt, dass eine

mindere Qualifikation, die eine gegenüber der universitären

Ausbildung nur vergleichbare Ausbildung meint, auf

jeden Fall der Sonderfall bleiben muss. Sie befürchten in

der Konsequenz, dass die Lehrerbildung an der Universität

durch subjektiv attraktive Abkürzungen ausgetrocknet

und somit zur Disposition gestellt werden könnte.

Nahezu alle Anzuhörenden sind sich darin einig, dass Ihre

Gesetzesnovelle der Einstieg in die Dequalifizierung des

Lehrerberufs ist.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten

der SPD)

Statt dieses Gesetzentwurfes sollten Sie unserer Meinung

nach endlich darangehen, den Berufsstand attraktiver zu

machen. Bloße Werbekampagnen und Absichtserklärungen

helfen da nicht. Allerdings erscheint es Ihnen nicht

besonders nötig, den 1.281 Lehramtsstudierenden, die soeben

ihr erstes Staatsexamen absolviert haben – das sind

immerhin 47,34 % des aktuellen Jahrgangs –, überhaupt

einen Referendariatsplatz zu verschaffen. Dies ist ein

Skandal ersten Ranges, den die GEW in der vorletzten

Woche inkriminiert hat. Es ist kein Wunder, dass in Hessen

Lehrermangel herrscht, wenn das Land diesen Mangel

sogar in den sogenannten Mangelfächern wie Mathe

selbst produziert.

Viertens. Die Notentabelle haben Sie verschlimmbessert.

Das war handwerklich so unsauber, dass Sie selbst bereits

nachsteuern mussten.

Jetzt komme ich zu dem wirklichen Desaster, das auch die

Redner vor mir schon angesprochen haben. Denn der Gesetzentwurf

zur Änderung des Schulgesetzes sieht vor,

dass neue integrierte Gesamtschulen künftig mindestens

drei Parallelklassen pro Jahrgangsstufe haben müssen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Ist das neu?)

Diese Hürde wurde erst im vergangenen Jahr durch den

Landtag abgeschafft. Die Begründung ihrer Wiedereinführung

ist abenteuerlich und zeigt, dass das System der

IGSen gar nicht verstanden ist,

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten

der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-

NEN)

wie peinlicherweise wohl auch die Aussagen des Herrn

Staatssekretärs Brockmann in der letzten Sitzung des Kulturpolitischen

Ausschusses deutlich gemacht haben müssen.

Da muss dem Ausschuss gegenüber tatsächlich vertreten

worden sein

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sie waren doch gar

nicht da!)

– entschuldigen Sie bitte die zahlreichen Konjunktive; ich

leitete zeitgleich die Sitzung des Petitionsausschusses und

habe mir nur berichten lassen müssen –,

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Manchmal ist das

bei kleinen Fraktionen so!)

dass integrierte Gesamtschulen deshalb dreizügig sein

müssten, damit sie die drei verschiedenen Abschlussarten

überhaupt nebeneinander anbieten könnten. Die GEW

hatte also recht, als sie in der Anhörung vermutete, dass

damit wohl die Dreigliedrigkeit unseres Schulsystems

widergespiegelt werden solle, weil man, fachlich erschreckend

schlecht informiert, davon ausgehe, eine IGS benötige

drei Parallelklassen, um nach Haupt-, Real- und

Gymnasialschülern differenzieren zu können. Ich dachte,

inzwischen hätten Sie sich kundig gemacht, dass das nicht

der Fall ist. Aber die heutige Aussage von Herrn Herr hat

mich genau des Gegenteils belehrt.

Weiterhin meinen Sie, dass es ein großartiger Unterschied

zwischen Haupt- und Realschulen und zweizügigen IGSen

sei, und das ist nicht der Fall.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wissen, dass die IGSen mit ihrem besonderen pädagogischen

Ansatz zum gemeinsamen Lernen es gerade

Schülern unterschiedlicher Leistungsstärken ermöglichen,

den ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss

zu erwerben, ohne hierzu voneinander getrennt

unterrichtet werden zu müssen. Wir teilen die Befürchtung

der GEW und der anderen in der Anhörung, dass die

Landesregierung versucht, die Schulform IGS an den

Rand zu drängen, indem sie der Einrichtung neuer integrierter

Gesamtschulen rechtliche und organisatorische

Hindernisse in den Weg legt.

Wie wir schon mehrfach erfahren mussten, offenbart dieses

Gebaren sehr deutlich, was von Ihrem Projekt der

selbstständigen Schule zu halten ist. Diese Schulen sollen

selbstständig werden bezüglich der Verwaltung ihrer aus

anhaltender finanzieller Unterversorgung resultierenden

Mängel, sich aber keinesfalls entscheiden können dürfen,

sinnvolle pädagogische Konzepte einzuführen, z. B.Noten

teilweise abzuschaffen – hier verweise ich auf ein Interview

der Frau Kultusministerin in der „FR“ vom 19. Mai

dieses Jahres –, geschweige denn, sich von der Gliedrigkeit

und Selektivität des Schulsystems wegzuentwickeln.

Hier möchte ich mit Ihrer Erlaubnis doch einmal den Elternbund

zitieren:

Das neue Paradigma der eigenständigen Schule

wird ad absurdum geführt, wenn per Gesetz festgelegt

werden soll, dass mindestens eine Dreizügigkeit

erforderlich sei, um eine sinnvolle … Konzeption

zu ermöglichen.

Auch wir halten es für erforderlich, alles zu tun, damit

diese Regelung nicht in das Gesetz übernommen wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir können also beiden Gesetzesvorhaben nicht zustimmen.

Dem Antrag der SPD-Fraktion zu einer grundlegenden

Reform des Lehrerbildungsgesetzes, vor allem seinem

kritischen Hinterfragen der Bachelor- und Masterstruktur,

können wir grundsätzlich zustimmen. Klar muss

jedoch sein, dass Lehrerin oder Lehrer ausschließlich werden

kann, wer mindestens, so es diesen in der Lehrerausbildung

überhaupt geben soll, über einen Masterabschluss

verfügt. Klar muss sein, dass eine unscharfe Formulierung

wie das Wörtchen „jetzt“ im Antrag nicht bedeuten darf,

dass das entsprechende Gesetz erst in der 20. oder 21. Legislaturperiode

in Kraft treten kann.

Natürlich unterstützen wir den Antrag der SPD auf eine

dritte Lesung. Dazu hat auch Herr Wagner etwas gesagt,

was wir ebenfalls unterstreichen können.

Frau Henzler, Herr Wagner sprach davon, dass es keine liberale

Schulpolitik sei, die Sie machen. Ich denke, es ist

noch nicht einmal eine konservative Schulpolitik, die Sie

machen; es ist nur eine schlechte Schulpolitik, die Sie machen.

– Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten

der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)