Cárdenas behauptet, dass die Ausbildung der Lehrer an den Universitäten durch die Möglichkeit des Quereinstiegs unattraktiv werden könnte. Stattdessen sollte die Regierung dafür Sorge tragen, diesen Berufsstand attraktiver zu machen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!
Die Regierungsfraktionen sind angetreten, das Schulgesetz und
das Lehrerbildungsgesetz zu novellieren. Es gibt wohl vier
Motive für die beiden vorgestellten Gesetzesänderungen,
zu denen ich im Einzelnen etwas sagen möchte. In Anbetracht
der fortgeschrittenen Zeit werde ich aber die zehn
Minuten nicht nutzen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Erstens. Die Nachbesserungsnotwendigkeit im verkürzten
gymnasialen Bildungsgang werten wir als Beleg für
die verfehlte G-8-Politik sowie den Bildungsabbau.
(Beifall bei der LINKEN)
Der Elternbund sprach in der Anhörung von „Flickwerk“
und empfahl, zu einer sechsjährigen Mittelstufe zurückzukehren.
Auch der Philologenverband stellte fest, dass es
sich bei G 8 im Allgemeinen sowie im vorgelegten Gesetzentwurf
im Besonderen um Bildungsabbau handele.
Konsequenz der Abschaffung des Wahlpflichtunterrichts
werde sein, dass die Zahl der Schüler und Schülerinnen,
die eine dritte Fremdsprache erlernen, deutlich zurückgehen
wird, woraus der Philologenverband sogar den
Schluss zieht, dass die angezielte Steigerung der Konkurrenzfähigkeit
der deutschen Abiturienten auf dem globalisierten
Arbeitsmarkt nicht erreicht werden kann.
Zweitens. Zum Schulvorbereitungsjahr. Für die Stärkung
und Weiterentwicklung der Kompetenzen der Kinder in
sozialer, emotionaler, sprachlicher und kognitiver Hinsicht
und auch für die Verbesserungen der fein- und grobmotorischen
Kompetenz sind wir unbedingt. Diese aber
ist schon heute Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsplans
und damit Aufgabe der Kindertageseinrichtungen
über die ganzen drei Jahre sowie Aufgabe einer effektiven
Zusammenarbeit von Kita und Grundschule, die
wir allerdings noch nicht ausreichend ausgestattet sehen.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre es
aber eine zielführendere Maßnahme im Sinne der Entwicklung
unserer Kinder gewesen, eine Professionalisierung
des bestehenden Angebots zu unterstützen und auch
eine bessere Ausstattung der Kindertageseinrichtungen –
das werden wir immer wieder in den Vordergrund stellen
– zu ermöglichen.
Zum Raumproblem weist der Hessische Städtetag zu
Recht darauf hin, dass das geplante Schulvorbereitungsjahr
(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
an Raumkapazitätsgrenzen stoßen wird, und zwar in
Schulen wie auch in Kitas, wo der vorgeschriebene Ausbau
bei den U-3-Plätzen die Situation noch verschärfen
wird.
Drittens. Lassen Sie mich zur Regelung des Quereinstiegs
exemplarisch die Argumentation des Zentrums für Lehrerbildung
Darmstadt vorbringen, die verlangt, dass eine
mindere Qualifikation, die eine gegenüber der universitären
Ausbildung nur vergleichbare Ausbildung meint, auf
jeden Fall der Sonderfall bleiben muss. Sie befürchten in
der Konsequenz, dass die Lehrerbildung an der Universität
durch subjektiv attraktive Abkürzungen ausgetrocknet
und somit zur Disposition gestellt werden könnte.
Nahezu alle Anzuhörenden sind sich darin einig, dass Ihre
Gesetzesnovelle der Einstieg in die Dequalifizierung des
Lehrerberufs ist.
(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten
der SPD)
Statt dieses Gesetzentwurfes sollten Sie unserer Meinung
nach endlich darangehen, den Berufsstand attraktiver zu
machen. Bloße Werbekampagnen und Absichtserklärungen
helfen da nicht. Allerdings erscheint es Ihnen nicht
besonders nötig, den 1.281 Lehramtsstudierenden, die soeben
ihr erstes Staatsexamen absolviert haben – das sind
immerhin 47,34 % des aktuellen Jahrgangs –, überhaupt
einen Referendariatsplatz zu verschaffen. Dies ist ein
Skandal ersten Ranges, den die GEW in der vorletzten
Woche inkriminiert hat. Es ist kein Wunder, dass in Hessen
Lehrermangel herrscht, wenn das Land diesen Mangel
sogar in den sogenannten Mangelfächern wie Mathe
selbst produziert.
Viertens. Die Notentabelle haben Sie verschlimmbessert.
Das war handwerklich so unsauber, dass Sie selbst bereits
nachsteuern mussten.
Jetzt komme ich zu dem wirklichen Desaster, das auch die
Redner vor mir schon angesprochen haben. Denn der Gesetzentwurf
zur Änderung des Schulgesetzes sieht vor,
dass neue integrierte Gesamtschulen künftig mindestens
drei Parallelklassen pro Jahrgangsstufe haben müssen.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Ist das neu?)
Diese Hürde wurde erst im vergangenen Jahr durch den
Landtag abgeschafft. Die Begründung ihrer Wiedereinführung
ist abenteuerlich und zeigt, dass das System der
IGSen gar nicht verstanden ist,
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten
der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN)
wie peinlicherweise wohl auch die Aussagen des Herrn
Staatssekretärs Brockmann in der letzten Sitzung des Kulturpolitischen
Ausschusses deutlich gemacht haben müssen.
Da muss dem Ausschuss gegenüber tatsächlich vertreten
worden sein
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sie waren doch gar
nicht da!)
– entschuldigen Sie bitte die zahlreichen Konjunktive; ich
leitete zeitgleich die Sitzung des Petitionsausschusses und
habe mir nur berichten lassen müssen –,
(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Manchmal ist das
bei kleinen Fraktionen so!)
dass integrierte Gesamtschulen deshalb dreizügig sein
müssten, damit sie die drei verschiedenen Abschlussarten
überhaupt nebeneinander anbieten könnten. Die GEW
hatte also recht, als sie in der Anhörung vermutete, dass
damit wohl die Dreigliedrigkeit unseres Schulsystems
widergespiegelt werden solle, weil man, fachlich erschreckend
schlecht informiert, davon ausgehe, eine IGS benötige
drei Parallelklassen, um nach Haupt-, Real- und
Gymnasialschülern differenzieren zu können. Ich dachte,
inzwischen hätten Sie sich kundig gemacht, dass das nicht
der Fall ist. Aber die heutige Aussage von Herrn Herr hat
mich genau des Gegenteils belehrt.
Weiterhin meinen Sie, dass es ein großartiger Unterschied
zwischen Haupt- und Realschulen und zweizügigen IGSen
sei, und das ist nicht der Fall.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir wissen, dass die IGSen mit ihrem besonderen pädagogischen
Ansatz zum gemeinsamen Lernen es gerade
Schülern unterschiedlicher Leistungsstärken ermöglichen,
den ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss
zu erwerben, ohne hierzu voneinander getrennt
unterrichtet werden zu müssen. Wir teilen die Befürchtung
der GEW und der anderen in der Anhörung, dass die
Landesregierung versucht, die Schulform IGS an den
Rand zu drängen, indem sie der Einrichtung neuer integrierter
Gesamtschulen rechtliche und organisatorische
Hindernisse in den Weg legt.
Wie wir schon mehrfach erfahren mussten, offenbart dieses
Gebaren sehr deutlich, was von Ihrem Projekt der
selbstständigen Schule zu halten ist. Diese Schulen sollen
selbstständig werden bezüglich der Verwaltung ihrer aus
anhaltender finanzieller Unterversorgung resultierenden
Mängel, sich aber keinesfalls entscheiden können dürfen,
sinnvolle pädagogische Konzepte einzuführen, z. B.Noten
teilweise abzuschaffen – hier verweise ich auf ein Interview
der Frau Kultusministerin in der „FR“ vom 19. Mai
dieses Jahres –, geschweige denn, sich von der Gliedrigkeit
und Selektivität des Schulsystems wegzuentwickeln.
Hier möchte ich mit Ihrer Erlaubnis doch einmal den Elternbund
zitieren:
Das neue Paradigma der eigenständigen Schule
wird ad absurdum geführt, wenn per Gesetz festgelegt
werden soll, dass mindestens eine Dreizügigkeit
erforderlich sei, um eine sinnvolle … Konzeption
zu ermöglichen.
Auch wir halten es für erforderlich, alles zu tun, damit
diese Regelung nicht in das Gesetz übernommen wird.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir können also beiden Gesetzesvorhaben nicht zustimmen.
Dem Antrag der SPD-Fraktion zu einer grundlegenden
Reform des Lehrerbildungsgesetzes, vor allem seinem
kritischen Hinterfragen der Bachelor- und Masterstruktur,
können wir grundsätzlich zustimmen. Klar muss
jedoch sein, dass Lehrerin oder Lehrer ausschließlich werden
kann, wer mindestens, so es diesen in der Lehrerausbildung
überhaupt geben soll, über einen Masterabschluss
verfügt. Klar muss sein, dass eine unscharfe Formulierung
wie das Wörtchen „jetzt“ im Antrag nicht bedeuten darf,
dass das entsprechende Gesetz erst in der 20. oder 21. Legislaturperiode
in Kraft treten kann.
Natürlich unterstützen wir den Antrag der SPD auf eine
dritte Lesung. Dazu hat auch Herr Wagner etwas gesagt,
was wir ebenfalls unterstreichen können.
Frau Henzler, Herr Wagner sprach davon, dass es keine liberale
Schulpolitik sei, die Sie machen. Ich denke, es ist
noch nicht einmal eine konservative Schulpolitik, die Sie
machen; es ist nur eine schlechte Schulpolitik, die Sie machen.
– Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten
der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)