25.09.2008 Durchführung einer Anhörung zur Situation der Privatschulen in Hessen

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

 

In einem haben meine Vorredner recht. Es gibt noch keine abgeschlossene

Position in der LINKEN zu Privatschulen.

(Zurufe von der CDU)

Wir arbeiten aber daran. In einem Jahr ist noch nicht alles geschafft.

(Zurufe von der CDU)

Herr Irmer, ich kann Ihnen an dieser Stelle aber ausführlich

darstellen, welche grundsätzliche und differenzierte

Position meine Fraktion zum Thema Privatschulen hat.

Ich nehme an – das geht vor allen Dingen an die Kolleginnen

und Kollegen auf meiner rechten Seite –, dass Sie,

wie auch in der Debatte um den Unterricht zum DDRSystem,

Ihre Klischees über DIE LINKE nicht in Gänze

bedient bekommen. Sie wissen doch sicherlich, warum

„das Recht zur Errichtung von privaten Schulen“ in Art. 7

Abs. 4 Grundgesetz ausdrücklich gewährleistet wurde.

(Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

Der Sinn bestand nicht darin, Anlagemöglichkeiten für

überschüssiges Kapital im Bildungswesen zu schaffen.

Dieser Art. 7 gehört zu den Grund- und Menschenrechten.

(Mark Weinmeister (CDU):Was heißt „überschüssiges

Kapital im Bildungswesen“? Das müssen Sie erklären!)

– Lassen Sie mich doch bitte einmal reden. – Er resultiert

aus den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus, in

dem die Schulen gleichgeschaltet waren.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU):Wie in der Ostzone! –

Gegenruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD): Das

passt bei jedem Thema!)

Der Sinn bestand und besteht darin, die Freiheit der Bildung

vor staatlicher Überreglementierung zu schützen.

Daher wird das Bestandsrecht von Schulen und Kindertageseinrichtungen

in freier Trägerschaft grundgesetzlich

garantiert. Daran wird auch DIE LINKE nicht rütteln.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Was ist zum Thema Privatschulen aus bildungspolitischer

Sicht zu sagen? Als Erstes: Mein von der CDU im Antrag

zitierter Satzanfang: „Ich bin gegen Privatschulen“, bedeutet

nicht, dass ich in Gegnerschaft zu einzelnen Schulgemeinschaften,

ihrer Lehrer-, Eltern- sowie Schülerschaft stehe.

(Zurufe von der CDU)

Im Gegenteil, sehr viele Schulen in freier Trägerschaft mit

ihrer aktiven Lehrer- und Elternschaft leisten eine unglaublich

engagierte und gute Arbeit.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU):Warum sind Sie denn

dann dagegen?)

Frau Habermann hat schon darauf hingewiesen, sie sind

sogar Vorbild, indem sie zumindest in Teilen zeigen, was in

der Pädagogik alles möglich ist. Zum Beispiel ist gemeinsames

Lernen bis zur 10. Klasse möglich. Verzicht auf

Nichtversetzung ist möglich.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU):Warum sind Sie dann dagegen?)

Verzicht auf Noten ist möglich. Mehrsprachigkeit der

Schülerinnen und Schüler als Ressource aufzugreifen ist

möglich. Ganztägiger rhythmisierter Unterricht ist möglich.

Sie wissen, ich erzähle überall von der ganz hervorragenden

evangelischen Ganztagsgrundschule, in die mein

Sohn gegangen ist.

Vizepräsident Hermann Schaus:

Frau Cárdenas, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abg.

Henzler?

Barbara Cárdenas (DIE LINKE):

Ich möchte erst zu Ende ausführen. – Integrativer, nicht

aussondernder und zugleich an den Bedürfnissen behinderter

und teilleistungsgestörter Kinder orientierter

Unterricht ist möglich.Team-Teaching – Frau Habermann

hat es gesagt, Sie auch, Frau Henzler – als Prinzip für die

Kooperation unter den Lehrerinnen und Lehrern ist möglich.

Individualisierende und kooperative Unterrichtsformen

sind möglich. Verantwortliche Mitwirkung von Eltern

ist möglich. Ergo, eine gute Pädagogik ist möglich.

Der eine oder andere Punkt wird natürlich auch an öffentlichen

Schulen längst umgesetzt. Bitte verstehen Sie

mich nicht falsch.

In diesem Sinne haben manche dieser Schulen in freier

Trägerschaft durchaus eine Vorbildfunktion. Sie zeigen,

was an Entwicklung von unten möglich ist.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Wer hat denn keine

Vorbildfunktion?)

– Sie wollen nur bestimmte Sachen hören, Herr Irmer.

(Beifall bei der LINKEN – Hans-Jürgen Irmer

(CDU):Wir wollen eine konkrete Antwort! – Zuruf

des Abg. Axel Wintermeyer (CDU))

– Meine Güte, fürchterlich. Bitte hören Sie zu, was ich

sage. Das ist sehr konkret.Aber Sie wollen nur bestimmte

Sachen hören, und die werden Sie sicherlich nicht in der

Form hören, wie Sie es möchten.

(Axel Wintermeyer (CDU): Noch nicht!)

In diesem Sinne haben manche dieser Schulen in freier

Trägerschaft durchaus eine Vorbildfunktion. Sie zeigen,

was an Entwicklung von unten möglich ist – viele Schulgründungen

gehen aus privaten Elterninitiativen hervor –,

was an pädagogischer Innovation in Hessen und Deutschland

tatsächlich möglich ist. Damit haben sie eine große Bedeutung.

Aber ich bin gegen Privatschulen, wenn sie mit Gewinnabsicht

eingerichtet werden oder wenn sie die soziale

Spaltung der Gesellschaft fördern, statt sie zu bekämpfen.

Diese Ausführungen von mir am 04.09. haben Sie von der

CDU natürlich nicht mehr zitiert.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das haben Sie auch

nicht gesagt!)

– Das habe ich wohl gesagt. – Das Grundgesetz sagt in

Art. 7 Abs. 4 dazu:

Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn ... eine Sonderung

der Schüler nach den Besitzverhältnissen

der Eltern nicht gefördert wird.

Das bedeutet umgekehrt, Schulen in freier Trägerschaft,

die über sozial selektierende Zugangsmechanismen verfügen,

sind nicht zugelassen. Ich zitiere aus dem letzten

diesbezüglichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

Die Privatschule muss allgemein zugänglich sein,

zwar nicht in dem Sinne, dass sie wie die öffentliche

Schule jeden Schüler bei Erfüllung allgemeiner

Voraussetzungen aufnehmen muss, wohl aber in

dem Sinne, dass sie grundsätzlich ohne Rücksicht

auf deren Wirtschaftslage besucht werden kann.

Festzuhalten bleibt, dass Art. 7 Abs. 4 Satz 3 des Grundgesetzes

als verbindliche Verfassungsnorm dazu zwingt, die

Ersatzschulgenehmigung zu versagen oder aufzuheben,

wenn überhöhte Schulgelder eine Sonderung

der Schüler nach den Besitzverhältnissen der

Eltern auch nur fördern würden.

Ich kann daher nur fragen: Wie anders denn als Verfassungsbruch

im Bereich der Grundrechte soll es zu bezeichnen

sein, wenn die Landesregierung beispielsweise

der offen profitorientiert arbeitenden Phorms-Schule in

Frankfurt, die von der Phorms Management Aktiengesellschaft

betrieben wird und Schulgelder zwischen 230 und 990 

monatlich erhebt, die Zulassung erteilt? Wohlgemerkt,

das ist eine Schule, die Schulgelder von mindestens

230 und damit in einer Höhe erhebt, die den Hartz-

IV-Regelsatz von Kindern deutlich übersteigt, womit genau

das forciert wird, was das Grundgesetz verbietet: eine

Standes- und Plutokratenschule.

(Beifall bei der LINKEN – Hans-Jürgen Irmer

(CDU): Nicht zu fassen!)

Hier muss der Landtag endlich initiativ werden, um die

Verfassung zu schützen. Mit Bildungsansprüchen dürfen

nicht länger Geschäfte gemacht werden.Auch Träger von

als gemeinnützig anerkannten Ersatzschulen wie die

AGFS, also die Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier

Trägerschaft, beginnen, sich übrigens inzwischen von der

Profitmacherei in gewinnorientiert arbeitenden Privatschulen

zu distanzieren. Dies zeigt auch die heutige Pressemitteilung

der Waldorfschulen. Ich bedanke mich ausdrücklich

bei Herrn Handwerk, dass er dies dort so deutlich

formuliert hat.

Wir dürfen hier nichts verwischen, indem wir nur allgemein

von Privatschulen reden, wie es in dem Antrag der

FDP der Fall ist, und alle über den gleichen Leisten brechen.

Daher werden wir im Ausschuss darauf hinwirken,

zu anderen, differenzierteren Begrifflichkeiten zu kommen.

(Mark Weinmeister (CDU): Und die wären?)

Auf der Tagung der GEW in der letzten Woche zur

Grundschule, zu der Sie, Herr Kollege Irmer, wie Frau Habermann

schon gesagt hat, als einziger bildungspolitischer

Sprecher nicht erschienen sind – Herr Irmer, ich habe mir

überlegt, dass ich Ihnen nächstens anbiete, Sie in meinem

kleinen roten Mini mitzunehmen, damit Sie auch wirklich

einen Parkplatz bekommen – –

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Ich wusste gar nicht,

dass Sie Sehnsucht nach mir haben! Aber ich fahre

lieber selbst, da weiß ich, wo ich hinkomme!)

Auf dieser GEW-Tagung äußerte sich auch eine Lehrerin

folgendermaßen. Sie bekannte, zu einer privaten Schule

gewechselt zu sein, weil das öffentliche Schulwesen ihrer

Meinung nach seinem Bildungsauftrag inzwischen nicht

mehr gerecht wird. Sie bekam dafür viel Beifall von den

anwesenden Lehrerinnen und Lehrern.

Genau das ist der Knackpunkt. Im Augenblick profitieren

private Schulen vom desolaten Zustand des öffentlichen

Schulwesens. Sie profitieren davon, dass die Klassen viel

zu groß sind, dass keine Stunden für individuelle Förderung

zur Verfügung stehen, dass Kinder mit schlechten

Noten sitzen bleiben oder abgeschult werden.

Wir sagen, Bildung ist ein Menschenrecht. Auf ein Menschenrecht

müssen alle gleichermaßen zugreifen können.

Das geht nicht, wenn Schulgeld gezahlt werden muss, d. h.

nur Eltern, die es sich leisten können, dem desolaten öffentlichen

Schulwesen den Rücken kehren und sich eine

Schule für ihr Kind auswählen können, die ihrer Vorstellung

von guter Bildung entspricht.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU):Wieso ist das öffentliche

Schulwesen desolat? Das ist eine Diffamierung

aller GEW-Lehrer!)

– Ich habe die GEW-Lehrer nicht diffamiert. – Die Konsequenz

ist: Je schlechter die Rahmenbedingungen in öffentlichen

Schulen werden, je mehr das Schulsystem kaputtgespart

wird, umso mehr boomen die Privatschulen –

wir haben gehört, es gibt einen Zuwachs von 3,2 % –,

umso eher schicken Eltern, die es sich leisten können, ihre

Kinder auf private Schulen. Manche verschulden sich sogar dafür.

So weit ist der Boom erklärbar. Mit diesem Boom der Privatschulen

wird aber wiederum das öffentliche Schulwesen

direkt geschwächt. Extreme Konsequenzen sehen wir

übrigens in den ostdeutschen Ländern. Öffentliche Schulen

haben nicht die Lobby, über die Privatschulen manchmal

verfügen. Öffentliche Schulen suchen händeringend

nach Eltern, die bereit sind, als Elternvertreter Verantwortung

zu übernehmen, nach Sponsoren, die besondere

Vorhaben der Schulen finanzieren, dies umso mehr, wenn

es sich um Schulen in strukturschwachen Gebieten handelt.

Zur Verdeutlichung möchte ich Ihnen wieder einmal von

Dietzenbach erzählen, der liebenswerten, aber von vielen

sozialen Problemen geschüttelten Kommune im Kreis Offenbach,

in der ich lebe. Nach einer Waldorfschule mit

Kindergarten will sich nun auch eine Montessori-Grundschule

plus Kindergarten bei uns ansiedeln. Der CDUBürgermeister

begrüßte die Ansiedlung und stellte der

Schule einen hohen zinsfreien Kredit zur Verfügung. Ich

persönlich schätze die pädagogischen Leitideen von Maria

Montessori sehr. Aber diese Ansiedlung wird die Spaltung

der Schullandschaft in Dietzenbach weiter vorantreiben.

(Zurufe von der CDU: Ei, ei, ei!)

Wir haben jetzt schon Grundschulen, in denen über 90%

der Kinder einen Migrationshintergrund haben oder aus

bildungsfernen Familien kommen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das wollen Sie doch

politisch! – Florian Rentsch (FDP): Es ist doch

nicht Ihre Entscheidung, wo die Eltern ihre Kinder

hingeben!)

Dadurch ist für die Mehrzahl der Kinder deutlich mehr individuelle

Förderung nötig, um ihnen die gleichen Chancen

zu sichern. Die sieben öffentlichen Grundschulen befürchten

mit Recht, dass die sowieso schon fragile soziale

Mischung in der Schülerschaft noch homogener wird, dass

z. B. gut situierte, bildungsnahe Familien sich aus den öffentlichen

Schulen weiter zurückziehen und in die neuen

privaten Schulen gehen. Die Spaltung in arme und reiche

Wohnviertel wird weiter vorangetrieben. Das müssten

auch Sie ernst nehmen. Damit entwickeln sich auch die

Bildungschancen der Kinder auseinander.

Aber in Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes steht etwas ganz

anderes, nämlich dass die Genehmigung nur dann zu erteilen

ist, wenn „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen

... nicht gefördert wird“. Dieses wichtige

Prinzip ist unseres Erachtens bei Weitem nicht erfüllt. Es

gibt zwar eine ganze Reihe von Privatschulen, die einen

kleinen Teil der Plätze für Schülerinnen und Schüler vorsehen,

die ein reduziertes Schulgeld zu zahlen haben oder

denen ein Stipendium gewährt wird.Aber das führt leider

immer noch nicht dazu, dass unsere Gesellschaft in den

Privatschulen abgebildet werden würde. Das wird von vielen

Schulen in privater Trägerschaft selbst so gesehen und

von vielen auch gar nicht angestrebt. Manche Privatschulen

umgeben sich lieber mit elitärem Flair.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Haben Sie etwas gegen Eliten?)

Warum können wir eigentlich eine so starke Hinwendung

zu den Privatschulen verzeichnen? Eltern entscheiden

sich doch nicht für eine Privatschule, die sie auch noch viel

Geld kostet, weil sie privat geführte Schulen besser finden,

sondern weil dort bessere Bedingungen angeboten

werden. Das ist nachvollziehbar. Aber wir wollen keine

schleichende Privatisierung des gesamten Bildungswesens.

Daher können wir nicht zustimmen, den Privatschulen

bessere Bedingungen zu geben.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Aha!)

Besonders unter den Bedingungen knapper Kassen müssen

alle verfügbaren zusätzlichen Mittel in das öffentliche

Bildungswesen fließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist ein gutes Zeichen, wenn, wie gestern im Familienausschuss

des Bundestages geschehen, abgelehnt wird,

schon in einem Bundesgesetz die Förderung gewinnorientierter

Anbieter vorzusehen. Hessen sollte ein Zeichen

dahin gehend setzen, dass es dem sogenannten

Trend, wie er von von der Leyen für den Kitabereich konstatiert

wurde, auch privat-gewerbliche Anbieter finanziell

zu fördern, eindeutig entgegentritt.

(Beifall bei der LINKEN)

Hessen sollte, wie schon vier andere Bundesländer vor

ihm, grundsätzlich im Bildungsbereich privat-gewerbliche

Träger aus der Förderung ausschließen.

Die Position unserer Fraktion fasse ich wie folgt zusammen:

Erstens. Es ist wichtig, zwischen Privatschulen, die als gemeinnützig

anerkannt sind, und solchen mit Gewinnabsicht

zu unterscheiden. Letztere müssen in ihrem Einfluss

auf das öffentliche Bildungswesen entschieden zurückgedrängt werden.

Zweitens. Schulen in privater Trägerschaft dürfen sich

nicht in Konkurrenz zum öffentlichen Bildungssystem

stellen oder dieses schwächen.

Drittens. Auf allen Ebenen, also auf Landes-, Kreis- und

kommunaler Ebene, muss geprüft werden, ob die Einrichtung

von Schulen in freier Trägerschaft das Gleichgewicht

im derzeitigen öffentlichen Schulsystem eher stört oder

tatsächlich eine sinnvolle Ergänzung darstellt.

Viertens. Privatschulen können einen wichtigen Beitrag

zur innovativen Veränderung im Bildungssystem leisten.

Sie sind darüber hinaus vor allem dort wichtig, wo sie inhaltlich

ein ergänzendes Angebot zum öffentlichen Bildungswesen anbieten.

Fünftens. Der Landtag hat in erster Linie die Qualität des

öffentlichen Bildungssystems im Land zu garantieren

oder, zurzeit richtiger, herzustellen. Und er hat die Mittel

dafür bereitzustellen. Das ist unsere vorrangige gemeinsame Aufgabe.

Frau Kollegin Henzler, aufgrund dieser grundsätzlichen

Positionen unterstützen wir den Antrag der FDP, eine Anhörung

durchzuführen.Wir möchten aber dann im Ausschuss

darauf drängen, zu präzisieren, welche Art von Privatschulen

der Landtag zu unterstützen gedenkt. – Ich

danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN – Hans-Jürgen Irmer

(CDU):Viel erzählt und vorgelesen, aber nicht konkret

geworden!)