Herr Präsident, meine Damen und Herren!
In einem haben meine Vorredner recht. Es gibt noch keine abgeschlossene
Position in der LINKEN zu Privatschulen.
(Zurufe von der CDU)
Wir arbeiten aber daran. In einem Jahr ist noch nicht alles geschafft.
(Zurufe von der CDU)
Herr Irmer, ich kann Ihnen an dieser Stelle aber ausführlich
darstellen, welche grundsätzliche und differenzierte
Position meine Fraktion zum Thema Privatschulen hat.
Ich nehme an – das geht vor allen Dingen an die Kolleginnen
und Kollegen auf meiner rechten Seite –, dass Sie,
wie auch in der Debatte um den Unterricht zum DDRSystem,
Ihre Klischees über DIE LINKE nicht in Gänze
bedient bekommen. Sie wissen doch sicherlich, warum
„das Recht zur Errichtung von privaten Schulen“ in Art. 7
Abs. 4 Grundgesetz ausdrücklich gewährleistet wurde.
(Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))
Der Sinn bestand nicht darin, Anlagemöglichkeiten für
überschüssiges Kapital im Bildungswesen zu schaffen.
Dieser Art. 7 gehört zu den Grund- und Menschenrechten.
(Mark Weinmeister (CDU):Was heißt „überschüssiges
Kapital im Bildungswesen“? Das müssen Sie erklären!)
– Lassen Sie mich doch bitte einmal reden. – Er resultiert
aus den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus, in
dem die Schulen gleichgeschaltet waren.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU):Wie in der Ostzone! –
Gegenruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD): Das
passt bei jedem Thema!)
Der Sinn bestand und besteht darin, die Freiheit der Bildung
vor staatlicher Überreglementierung zu schützen.
Daher wird das Bestandsrecht von Schulen und Kindertageseinrichtungen
in freier Trägerschaft grundgesetzlich
garantiert. Daran wird auch DIE LINKE nicht rütteln.
(Zurufe von der CDU: Oh!)
Was ist zum Thema Privatschulen aus bildungspolitischer
Sicht zu sagen? Als Erstes: Mein von der CDU im Antrag
zitierter Satzanfang: „Ich bin gegen Privatschulen“, bedeutet
nicht, dass ich in Gegnerschaft zu einzelnen Schulgemeinschaften,
ihrer Lehrer-, Eltern- sowie Schülerschaft stehe.
(Zurufe von der CDU)
Im Gegenteil, sehr viele Schulen in freier Trägerschaft mit
ihrer aktiven Lehrer- und Elternschaft leisten eine unglaublich
engagierte und gute Arbeit.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU):Warum sind Sie denn
dann dagegen?)
Frau Habermann hat schon darauf hingewiesen, sie sind
sogar Vorbild, indem sie zumindest in Teilen zeigen, was in
der Pädagogik alles möglich ist. Zum Beispiel ist gemeinsames
Lernen bis zur 10. Klasse möglich. Verzicht auf
Nichtversetzung ist möglich.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU):Warum sind Sie dann dagegen?)
Verzicht auf Noten ist möglich. Mehrsprachigkeit der
Schülerinnen und Schüler als Ressource aufzugreifen ist
möglich. Ganztägiger rhythmisierter Unterricht ist möglich.
Sie wissen, ich erzähle überall von der ganz hervorragenden
evangelischen Ganztagsgrundschule, in die mein
Sohn gegangen ist.
Vizepräsident Hermann Schaus:
Frau Cárdenas, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abg.
Henzler?
Barbara Cárdenas (DIE LINKE):
Ich möchte erst zu Ende ausführen. – Integrativer, nicht
aussondernder und zugleich an den Bedürfnissen behinderter
und teilleistungsgestörter Kinder orientierter
Unterricht ist möglich.Team-Teaching – Frau Habermann
hat es gesagt, Sie auch, Frau Henzler – als Prinzip für die
Kooperation unter den Lehrerinnen und Lehrern ist möglich.
Individualisierende und kooperative Unterrichtsformen
sind möglich. Verantwortliche Mitwirkung von Eltern
ist möglich. Ergo, eine gute Pädagogik ist möglich.
Der eine oder andere Punkt wird natürlich auch an öffentlichen
Schulen längst umgesetzt. Bitte verstehen Sie
mich nicht falsch.
In diesem Sinne haben manche dieser Schulen in freier
Trägerschaft durchaus eine Vorbildfunktion. Sie zeigen,
was an Entwicklung von unten möglich ist.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Wer hat denn keine
Vorbildfunktion?)
– Sie wollen nur bestimmte Sachen hören, Herr Irmer.
(Beifall bei der LINKEN – Hans-Jürgen Irmer
(CDU):Wir wollen eine konkrete Antwort! – Zuruf
des Abg. Axel Wintermeyer (CDU))
– Meine Güte, fürchterlich. Bitte hören Sie zu, was ich
sage. Das ist sehr konkret.Aber Sie wollen nur bestimmte
Sachen hören, und die werden Sie sicherlich nicht in der
Form hören, wie Sie es möchten.
(Axel Wintermeyer (CDU): Noch nicht!)
In diesem Sinne haben manche dieser Schulen in freier
Trägerschaft durchaus eine Vorbildfunktion. Sie zeigen,
was an Entwicklung von unten möglich ist – viele Schulgründungen
gehen aus privaten Elterninitiativen hervor –,
was an pädagogischer Innovation in Hessen und Deutschland
tatsächlich möglich ist. Damit haben sie eine große Bedeutung.
Aber ich bin gegen Privatschulen, wenn sie mit Gewinnabsicht
eingerichtet werden oder wenn sie die soziale
Spaltung der Gesellschaft fördern, statt sie zu bekämpfen.
Diese Ausführungen von mir am 04.09. haben Sie von der
CDU natürlich nicht mehr zitiert.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das haben Sie auch
nicht gesagt!)
– Das habe ich wohl gesagt. – Das Grundgesetz sagt in
Art. 7 Abs. 4 dazu:
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn ... eine Sonderung
der Schüler nach den Besitzverhältnissen
der Eltern nicht gefördert wird.
Das bedeutet umgekehrt, Schulen in freier Trägerschaft,
die über sozial selektierende Zugangsmechanismen verfügen,
sind nicht zugelassen. Ich zitiere aus dem letzten
diesbezüglichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Die Privatschule muss allgemein zugänglich sein,
zwar nicht in dem Sinne, dass sie wie die öffentliche
Schule jeden Schüler bei Erfüllung allgemeiner
Voraussetzungen aufnehmen muss, wohl aber in
dem Sinne, dass sie grundsätzlich ohne Rücksicht
auf deren Wirtschaftslage besucht werden kann.
Festzuhalten bleibt, dass Art. 7 Abs. 4 Satz 3 des Grundgesetzes
als verbindliche Verfassungsnorm dazu zwingt, die
Ersatzschulgenehmigung zu versagen oder aufzuheben,
wenn überhöhte Schulgelder eine Sonderung
der Schüler nach den Besitzverhältnissen der
Eltern auch nur fördern würden.
Ich kann daher nur fragen: Wie anders denn als Verfassungsbruch
im Bereich der Grundrechte soll es zu bezeichnen
sein, wenn die Landesregierung beispielsweise
der offen profitorientiert arbeitenden Phorms-Schule in
Frankfurt, die von der Phorms Management Aktiengesellschaft
betrieben wird und Schulgelder zwischen 230 und 990
monatlich erhebt, die Zulassung erteilt? Wohlgemerkt,
das ist eine Schule, die Schulgelder von mindestens
230 und damit in einer Höhe erhebt, die den Hartz-
IV-Regelsatz von Kindern deutlich übersteigt, womit genau
das forciert wird, was das Grundgesetz verbietet: eine
Standes- und Plutokratenschule.
(Beifall bei der LINKEN – Hans-Jürgen Irmer
(CDU): Nicht zu fassen!)
Hier muss der Landtag endlich initiativ werden, um die
Verfassung zu schützen. Mit Bildungsansprüchen dürfen
nicht länger Geschäfte gemacht werden.Auch Träger von
als gemeinnützig anerkannten Ersatzschulen wie die
AGFS, also die Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier
Trägerschaft, beginnen, sich übrigens inzwischen von der
Profitmacherei in gewinnorientiert arbeitenden Privatschulen
zu distanzieren. Dies zeigt auch die heutige Pressemitteilung
der Waldorfschulen. Ich bedanke mich ausdrücklich
bei Herrn Handwerk, dass er dies dort so deutlich
formuliert hat.
Wir dürfen hier nichts verwischen, indem wir nur allgemein
von Privatschulen reden, wie es in dem Antrag der
FDP der Fall ist, und alle über den gleichen Leisten brechen.
Daher werden wir im Ausschuss darauf hinwirken,
zu anderen, differenzierteren Begrifflichkeiten zu kommen.
(Mark Weinmeister (CDU): Und die wären?)
Auf der Tagung der GEW in der letzten Woche zur
Grundschule, zu der Sie, Herr Kollege Irmer, wie Frau Habermann
schon gesagt hat, als einziger bildungspolitischer
Sprecher nicht erschienen sind – Herr Irmer, ich habe mir
überlegt, dass ich Ihnen nächstens anbiete, Sie in meinem
kleinen roten Mini mitzunehmen, damit Sie auch wirklich
einen Parkplatz bekommen – –
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Ich wusste gar nicht,
dass Sie Sehnsucht nach mir haben! Aber ich fahre
lieber selbst, da weiß ich, wo ich hinkomme!)
Auf dieser GEW-Tagung äußerte sich auch eine Lehrerin
folgendermaßen. Sie bekannte, zu einer privaten Schule
gewechselt zu sein, weil das öffentliche Schulwesen ihrer
Meinung nach seinem Bildungsauftrag inzwischen nicht
mehr gerecht wird. Sie bekam dafür viel Beifall von den
anwesenden Lehrerinnen und Lehrern.
Genau das ist der Knackpunkt. Im Augenblick profitieren
private Schulen vom desolaten Zustand des öffentlichen
Schulwesens. Sie profitieren davon, dass die Klassen viel
zu groß sind, dass keine Stunden für individuelle Förderung
zur Verfügung stehen, dass Kinder mit schlechten
Noten sitzen bleiben oder abgeschult werden.
Wir sagen, Bildung ist ein Menschenrecht. Auf ein Menschenrecht
müssen alle gleichermaßen zugreifen können.
Das geht nicht, wenn Schulgeld gezahlt werden muss, d. h.
nur Eltern, die es sich leisten können, dem desolaten öffentlichen
Schulwesen den Rücken kehren und sich eine
Schule für ihr Kind auswählen können, die ihrer Vorstellung
von guter Bildung entspricht.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU):Wieso ist das öffentliche
Schulwesen desolat? Das ist eine Diffamierung
aller GEW-Lehrer!)
– Ich habe die GEW-Lehrer nicht diffamiert. – Die Konsequenz
ist: Je schlechter die Rahmenbedingungen in öffentlichen
Schulen werden, je mehr das Schulsystem kaputtgespart
wird, umso mehr boomen die Privatschulen –
wir haben gehört, es gibt einen Zuwachs von 3,2 % –,
umso eher schicken Eltern, die es sich leisten können, ihre
Kinder auf private Schulen. Manche verschulden sich sogar dafür.
So weit ist der Boom erklärbar. Mit diesem Boom der Privatschulen
wird aber wiederum das öffentliche Schulwesen
direkt geschwächt. Extreme Konsequenzen sehen wir
übrigens in den ostdeutschen Ländern. Öffentliche Schulen
haben nicht die Lobby, über die Privatschulen manchmal
verfügen. Öffentliche Schulen suchen händeringend
nach Eltern, die bereit sind, als Elternvertreter Verantwortung
zu übernehmen, nach Sponsoren, die besondere
Vorhaben der Schulen finanzieren, dies umso mehr, wenn
es sich um Schulen in strukturschwachen Gebieten handelt.
Zur Verdeutlichung möchte ich Ihnen wieder einmal von
Dietzenbach erzählen, der liebenswerten, aber von vielen
sozialen Problemen geschüttelten Kommune im Kreis Offenbach,
in der ich lebe. Nach einer Waldorfschule mit
Kindergarten will sich nun auch eine Montessori-Grundschule
plus Kindergarten bei uns ansiedeln. Der CDUBürgermeister
begrüßte die Ansiedlung und stellte der
Schule einen hohen zinsfreien Kredit zur Verfügung. Ich
persönlich schätze die pädagogischen Leitideen von Maria
Montessori sehr. Aber diese Ansiedlung wird die Spaltung
der Schullandschaft in Dietzenbach weiter vorantreiben.
(Zurufe von der CDU: Ei, ei, ei!)
Wir haben jetzt schon Grundschulen, in denen über 90%
der Kinder einen Migrationshintergrund haben oder aus
bildungsfernen Familien kommen.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das wollen Sie doch
politisch! – Florian Rentsch (FDP): Es ist doch
nicht Ihre Entscheidung, wo die Eltern ihre Kinder
hingeben!)
Dadurch ist für die Mehrzahl der Kinder deutlich mehr individuelle
Förderung nötig, um ihnen die gleichen Chancen
zu sichern. Die sieben öffentlichen Grundschulen befürchten
mit Recht, dass die sowieso schon fragile soziale
Mischung in der Schülerschaft noch homogener wird, dass
z. B. gut situierte, bildungsnahe Familien sich aus den öffentlichen
Schulen weiter zurückziehen und in die neuen
privaten Schulen gehen. Die Spaltung in arme und reiche
Wohnviertel wird weiter vorangetrieben. Das müssten
auch Sie ernst nehmen. Damit entwickeln sich auch die
Bildungschancen der Kinder auseinander.
Aber in Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes steht etwas ganz
anderes, nämlich dass die Genehmigung nur dann zu erteilen
ist, wenn „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen
... nicht gefördert wird“. Dieses wichtige
Prinzip ist unseres Erachtens bei Weitem nicht erfüllt. Es
gibt zwar eine ganze Reihe von Privatschulen, die einen
kleinen Teil der Plätze für Schülerinnen und Schüler vorsehen,
die ein reduziertes Schulgeld zu zahlen haben oder
denen ein Stipendium gewährt wird.Aber das führt leider
immer noch nicht dazu, dass unsere Gesellschaft in den
Privatschulen abgebildet werden würde. Das wird von vielen
Schulen in privater Trägerschaft selbst so gesehen und
von vielen auch gar nicht angestrebt. Manche Privatschulen
umgeben sich lieber mit elitärem Flair.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Haben Sie etwas gegen Eliten?)
Warum können wir eigentlich eine so starke Hinwendung
zu den Privatschulen verzeichnen? Eltern entscheiden
sich doch nicht für eine Privatschule, die sie auch noch viel
Geld kostet, weil sie privat geführte Schulen besser finden,
sondern weil dort bessere Bedingungen angeboten
werden. Das ist nachvollziehbar. Aber wir wollen keine
schleichende Privatisierung des gesamten Bildungswesens.
Daher können wir nicht zustimmen, den Privatschulen
bessere Bedingungen zu geben.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Aha!)
Besonders unter den Bedingungen knapper Kassen müssen
alle verfügbaren zusätzlichen Mittel in das öffentliche
Bildungswesen fließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist ein gutes Zeichen, wenn, wie gestern im Familienausschuss
des Bundestages geschehen, abgelehnt wird,
schon in einem Bundesgesetz die Förderung gewinnorientierter
Anbieter vorzusehen. Hessen sollte ein Zeichen
dahin gehend setzen, dass es dem sogenannten
Trend, wie er von von der Leyen für den Kitabereich konstatiert
wurde, auch privat-gewerbliche Anbieter finanziell
zu fördern, eindeutig entgegentritt.
(Beifall bei der LINKEN)
Hessen sollte, wie schon vier andere Bundesländer vor
ihm, grundsätzlich im Bildungsbereich privat-gewerbliche
Träger aus der Förderung ausschließen.
Die Position unserer Fraktion fasse ich wie folgt zusammen:
Erstens. Es ist wichtig, zwischen Privatschulen, die als gemeinnützig
anerkannt sind, und solchen mit Gewinnabsicht
zu unterscheiden. Letztere müssen in ihrem Einfluss
auf das öffentliche Bildungswesen entschieden zurückgedrängt werden.
Zweitens. Schulen in privater Trägerschaft dürfen sich
nicht in Konkurrenz zum öffentlichen Bildungssystem
stellen oder dieses schwächen.
Drittens. Auf allen Ebenen, also auf Landes-, Kreis- und
kommunaler Ebene, muss geprüft werden, ob die Einrichtung
von Schulen in freier Trägerschaft das Gleichgewicht
im derzeitigen öffentlichen Schulsystem eher stört oder
tatsächlich eine sinnvolle Ergänzung darstellt.
Viertens. Privatschulen können einen wichtigen Beitrag
zur innovativen Veränderung im Bildungssystem leisten.
Sie sind darüber hinaus vor allem dort wichtig, wo sie inhaltlich
ein ergänzendes Angebot zum öffentlichen Bildungswesen anbieten.
Fünftens. Der Landtag hat in erster Linie die Qualität des
öffentlichen Bildungssystems im Land zu garantieren
oder, zurzeit richtiger, herzustellen. Und er hat die Mittel
dafür bereitzustellen. Das ist unsere vorrangige gemeinsame Aufgabe.
Frau Kollegin Henzler, aufgrund dieser grundsätzlichen
Positionen unterstützen wir den Antrag der FDP, eine Anhörung
durchzuführen.Wir möchten aber dann im Ausschuss
darauf drängen, zu präzisieren, welche Art von Privatschulen
der Landtag zu unterstützen gedenkt. – Ich
danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN – Hans-Jürgen Irmer
(CDU):Viel erzählt und vorgelesen, aber nicht konkret
geworden!)