Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!
Um die vorliegenden Anträge richtig einschätzen zu können,
möchte ich folgende Überlegungen vorausschicken.
Während weltweit die Zahl der Flüchtlinge wächst, klopfen
an die deutschen Türen immer weniger Hilfesuchende.
Vor sechs Jahren waren es noch 90.000, jetzt sind
es nur noch 20.000 – sei es, weil ihnen wegen der Abschottung
die Einreise nicht mehr gelingt, sei es, weil sie die
deutsche Anerkennungsquote für Asylsuchende kennen
und fürchten.
Fakt ist:Wir lassen immer weniger Flüchtlinge zu uns herein
und schieben die noch vorhandenen verstärkt ab, und
das mit System.
Ich möchte Ihnen ganz kurz aus meinem Wahlkreis erzählen.
Wir haben einen CDU-Landrat, der in der Presse
„Landrat Gnadenlos“ genannt wird. Der feiert die Erfolge
einer von ihm eingesetzten Arbeitsgemeinschaft, die
es geschafft hat, in kurzer Zeit mit zumindest unüblichen
Mitteln viele geduldete Menschen, deren Petitionen abgelehnt
worden waren, „abschiebbar“ zu machen – auch das
ist ein Ausdruck der Presse.
Hinter diesen ca. 150 Menschen stecken Einzelschicksale,
verworrene Biografien, die in einem starren Begutachtungssystem
nicht ausreichend gewürdigt wurden und
werden können.
Damit komme ich zu den Anträgen. SPD sowie CDU und
FDP sind sich einig, dass sich die Zusammensetzung der
Härtefallkommission ändern soll.
Die Fraktion DIE LINKE begrüßt diese Öffnung der
Härtefallkommission hin zu den nicht staatlichen Organisationen,
die seit Jahren als Vertreter von Menschen ohne
legalen Aufenthalt aktiv sind. Erst dadurch kann die Härtefallkommission
unseres Erachtens zu Recht als eigenständige
Kommission betrachtet werden. Bisher haben
die Mitglieder des Petitionsausschusses ein weiteres Mal
abgestimmt – selbst wenn der Berichterstatter gewechselt
hat.
Diese Kommission besteht noch nicht lange. Sie ist in gewisser
Weise das Feigenblatt des Zuwanderungsgesetzes.
Sie ermöglicht im Einzelfall die Aufenthaltsgewährung
aus humanitären Gründen. Die Zusammensetzung dieser
Kommission ist für die Praxis der Einzelfallentscheidungen
sehr entscheidend. In fast allen Bundesländern existieren
diese Kommissionen, aber die Zusammensetzung
ist sehr unterschiedlich. Dazu hat Frau Kollegin Öztürk
schon einiges gesagt. Daher werde ich dies nicht weiter
ausführen.
Die SPD macht ganz konkrete Vorschläge, wer in die Härtefallkommission
berufen wird und wer vor allen Dingen
mitentscheiden können soll. Das sind: Vertreter von externen
Organisationen, fünf Abgeordnete, je ein Vertreter
des Innenministeriums sowie ein Vertreter der Kommunalen
Spitzenverbände.Wir würden uns eine paritätische
Besetzung der Härtefallkommission mit staatlichen und
nicht staatlichen Organisationen wünschen. Daher würden
wir auch gern Amnesty International in der Härtefallkommission
sehen, wie dies auch in einigen anderen
Bundesländern der Fall ist. Da der Innenminister immer
das letzte Wort hat, ist und bleibt die Härtefallkommission
ein Tiger, der zwar laut brüllen kann, aber letztlich zahnlos
ist.
(Minister Volker Bouffier: Das ist auch gut so!)
Allerdings hat es zumindest einen symbolischen Wert, wie
viele positive Empfehlungen von der Härtefallkommission
ausgesprochen werden. Ich möchte daher meine Erwartung
anschließen: Der Minister solle die Kommission
bitte ernst nehmen und sich an ihre Empfehlungen gebunden
fühlen.
(Beifall bei der LINKEN)
Zum zweiten Teil des Antrags der SPD. Die SPD will einen
wichtigen Ausschlussgrund, nämlich den, dass der Lebensunterhalt
nicht selbst bestritten werden kann, zu einer
Kannbestimmung machen, um damit eine Einzelfallbetrachtung
zu ermöglichen. Dies findet unsere Zustimmung.
Wir sind allerdings der Ansicht, dass sich die Härtefallkommission
immer mit dem konkreten Einzelfall
befassen sollte und es daher keine Ausschlussgründe geben
sollte, die bereits vor einer solchen Einzelfallprüfung
greifen.
Daher denken wir, dass es generell sinnvoll ist, für die
Ausschlussgründe ein „in der Regel“ zu ergänzen, also
eine Formulierung zu wählen wie: „Eine Behandlung als
Härtefall ist in der Regel ausgeschlossen, wenn ...“. Damit
wäre es unseres Erachtens tatsächlich möglich – wie es gefordert
worden ist –, der Einzelfallbetrachtung Vorrang zu
geben und das starre Schema im Härtefall verlassen zu
dürfen.
Ergo stimmt DIE LINKE dem Antrag der SPD ausdrücklich
zu, sieht aber noch weiteren Änderungsbedarf,
damit die Einzelschicksale tatsächlich als solche behandelt
werden können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN)