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Änderung der Verordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!

 

Um die vorliegenden Anträge richtig einschätzen zu können,

möchte ich folgende Überlegungen vorausschicken.

Während weltweit die Zahl der Flüchtlinge wächst, klopfen

an die deutschen Türen immer weniger Hilfesuchende.

Vor sechs Jahren waren es noch 90.000, jetzt sind

es nur noch 20.000 – sei es, weil ihnen wegen der Abschottung

die Einreise nicht mehr gelingt, sei es, weil sie die

deutsche Anerkennungsquote für Asylsuchende kennen

und fürchten.

Fakt ist:Wir lassen immer weniger Flüchtlinge zu uns herein

und schieben die noch vorhandenen verstärkt ab, und

das mit System.

Ich möchte Ihnen ganz kurz aus meinem Wahlkreis erzählen.

Wir haben einen CDU-Landrat, der in der Presse

„Landrat Gnadenlos“ genannt wird. Der feiert die Erfolge

einer von ihm eingesetzten Arbeitsgemeinschaft, die

es geschafft hat, in kurzer Zeit mit zumindest unüblichen

Mitteln viele geduldete Menschen, deren Petitionen abgelehnt

worden waren, „abschiebbar“ zu machen – auch das

ist ein Ausdruck der Presse.

Hinter diesen ca. 150 Menschen stecken Einzelschicksale,

verworrene Biografien, die in einem starren Begutachtungssystem

nicht ausreichend gewürdigt wurden und

werden können.

Damit komme ich zu den Anträgen. SPD sowie CDU und

FDP sind sich einig, dass sich die Zusammensetzung der

Härtefallkommission ändern soll.

Die Fraktion DIE LINKE begrüßt diese Öffnung der

Härtefallkommission hin zu den nicht staatlichen Organisationen,

die seit Jahren als Vertreter von Menschen ohne

legalen Aufenthalt aktiv sind. Erst dadurch kann die Härtefallkommission

unseres Erachtens zu Recht als eigenständige

Kommission betrachtet werden. Bisher haben

die Mitglieder des Petitionsausschusses ein weiteres Mal

abgestimmt – selbst wenn der Berichterstatter gewechselt

hat.

Diese Kommission besteht noch nicht lange. Sie ist in gewisser

Weise das Feigenblatt des Zuwanderungsgesetzes.

Sie ermöglicht im Einzelfall die Aufenthaltsgewährung

aus humanitären Gründen. Die Zusammensetzung dieser

Kommission ist für die Praxis der Einzelfallentscheidungen

sehr entscheidend. In fast allen Bundesländern existieren

diese Kommissionen, aber die Zusammensetzung

ist sehr unterschiedlich. Dazu hat Frau Kollegin Öztürk

schon einiges gesagt. Daher werde ich dies nicht weiter

ausführen.

Die SPD macht ganz konkrete Vorschläge, wer in die Härtefallkommission

berufen wird und wer vor allen Dingen

mitentscheiden können soll. Das sind: Vertreter von externen

Organisationen, fünf Abgeordnete, je ein Vertreter

des Innenministeriums sowie ein Vertreter der Kommunalen

Spitzenverbände.Wir würden uns eine paritätische

Besetzung der Härtefallkommission mit staatlichen und

nicht staatlichen Organisationen wünschen. Daher würden

wir auch gern Amnesty International in der Härtefallkommission

sehen, wie dies auch in einigen anderen

Bundesländern der Fall ist. Da der Innenminister immer

das letzte Wort hat, ist und bleibt die Härtefallkommission

ein Tiger, der zwar laut brüllen kann, aber letztlich zahnlos

ist.

(Minister Volker Bouffier: Das ist auch gut so!)

Allerdings hat es zumindest einen symbolischen Wert, wie

viele positive Empfehlungen von der Härtefallkommission

ausgesprochen werden. Ich möchte daher meine Erwartung

anschließen: Der Minister solle die Kommission

bitte ernst nehmen und sich an ihre Empfehlungen gebunden

fühlen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zum zweiten Teil des Antrags der SPD. Die SPD will einen

wichtigen Ausschlussgrund, nämlich den, dass der Lebensunterhalt

nicht selbst bestritten werden kann, zu einer

Kannbestimmung machen, um damit eine Einzelfallbetrachtung

zu ermöglichen. Dies findet unsere Zustimmung.

Wir sind allerdings der Ansicht, dass sich die Härtefallkommission

immer mit dem konkreten Einzelfall

befassen sollte und es daher keine Ausschlussgründe geben

sollte, die bereits vor einer solchen Einzelfallprüfung

greifen.

Daher denken wir, dass es generell sinnvoll ist, für die

Ausschlussgründe ein „in der Regel“ zu ergänzen, also

eine Formulierung zu wählen wie: „Eine Behandlung als

Härtefall ist in der Regel ausgeschlossen, wenn ...“. Damit

wäre es unseres Erachtens tatsächlich möglich – wie es gefordert

worden ist –, der Einzelfallbetrachtung Vorrang zu

geben und das starre Schema im Härtefall verlassen zu

dürfen.

Ergo stimmt DIE LINKE dem Antrag der SPD ausdrücklich

zu, sieht aber noch weiteren Änderungsbedarf,

damit die Einzelschicksale tatsächlich als solche behandelt

werden können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)