Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte erst noch eine kleine Anmerkung zu
Herrn Irmer machen. Herr Irmer, ich finde es sehr nett,
dass Sie uns immer im Fokus Ihrer Aufmerksamkeit haben.
Aber auch hier hat Ihre Wahrnehmung Sie wieder
einmal getäuscht: Wir sind mit unserem Gesetzentwurf
heute nicht das Thema. Okay.
(Michael Boddenberg (CDU): War es das schon?
Das war ja nicht toll!)
Wir werden dem Änderungsantrag von SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN zu der Beschlussempfehlung nun
in Gänze zustimmen.Thema des kurzfristig in der Sitzung
des Kulturpolitischen Ausschusses eingebrachten Änderungsantrags
war vor allem die Querversetzung.
Wir haben es in der ersten Lesung begrüßt, dass die Querversetzung
im Gesetzentwurf der SPD gestrichen werden
sollte.Wir sehen die Querversetzung nämlich als ein Instrument
an, das dem integrativen Charakter des Schulwesens
entgegensteht. Damit können Kinder, die in eine
Schulform angeblich nicht passen, gegen den Willen der
Eltern herabgestuft, also in die jeweils niedrigere Schulform
verwiesen werden. Dies entlastet die Schulen insofern,
als sie ihren Unterricht nicht so stark binnendifferenzieren
müssen, dass sie das betreffende Kind mitnehmen
können.
DIE LINKE will – und hat es immer gewollt –, dass sich
die Schule an die Fähigkeiten und Schwierigkeiten der
Kinder anpasst anstatt umgekehrt. Dafür braucht sie
allerdings deutlich mehr Unterstützung als bisher: z. B.
Unterstützung in Form von kleineren Klassen, zusätzlichen
Fachkräften, von Psychologie und Sozialarbeit,
aber auch von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen,
die durch eine individuelle Förderung des betreffenden
Kinds wieder für den Anschluss sorgen können.
DIE LINKE will diese Anpassung nicht von den Kindern
verlangen, und sie will die nicht Angepassten bzw. die
nicht Anpassungsfähigen nicht herabstufen oder aussondern
lassen. Insofern ist für uns die Querversetzung ein
Instrument – das gilt auch für BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, die die Möglichkeit der Wahl zwischen G 8 und G 9
propagieren – eines sich immer weiter aufgliedernden und
sich ausdifferenzierenden Schulsystems. So weit, so gut.
Wir haben uns trotzdem entschieden, dem Gesetzentwurf
mit seinen Änderungen – auch inklusive des geänderten
Passus zur Querversetzung – zuzustimmen, weil sich in
diesem Bereich kleine Verbesserungen abzeichnen.
Als Fortschritt gegenüber der alten Fassung ist zu sehen,
dass erstens die Möglichkeit der Querversetzung nicht
schon im ersten Halbjahr der Klasse 5 greifen kann, zweitens
die Querversetzung als Ausnahme formuliert wird –
wobei nicht ganz klar ist, wie dies umgesetzt wird –, drittens
die Eltern zumindest angehört werden sollen und
viertens nach der 6. Klasse keine Querversetzung mehr
möglich sein soll.
Mit Bedauern haben wir festgestellt, dass der Passus mit
der Grundschulempfehlung herausgefallen ist. Da, wo
eine Abstufung geplant ist, können Grundschulen aufgrund
ihrer langjährigen Erfahrung mit dem Kind unseres
Erachtens durchaus wertvolle Hinweise geben. Unserer
Einschätzung nach hätte man die Grundschulen zumindest
anhören sollen.
Nun gut, wir haben abgewägt und uns die Sache nicht
leicht gemacht. Da die vorgesehenen Änderungen gegenüber
dem vorherigen Status, als die Möglichkeit der Querversetzung
noch unhinterfragt im Schulgesetz stand, zumindest
als eine Verbesserung anzusehen sind, werden wir
nun auch dem Passus mit der Querversetzung zustimmen.
Bei dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN werden wir uns wie auch schon nach der ersten Lesung
im Ausschuss verhalten. Wir unterstützen, dass im
Schulsystem wieder die Durchlässigkeit als Maxime gesetzt
wird, auch wenn das bisher nur ein Appell ist.
Bei dem Passus, wonach eine Wahl zwischen G 8 und G 9
ermöglicht wird, werden wir uns enthalten.Wir begrüßen
es zwar, dass die Schulen wieder zu G 9 zurückkehren
können, sehen es aber nicht als sinnvoll an, dass die Eltern
über die Resilienz ihrer neun- bis zehnjährigen Kinder in
den kommenden acht bis neun Schuljahre urteilen müssen,
um zu entscheiden, ob das Kind G 9 oder doch G 8 besucht.
„Resilienz“ verstehe ich – Zitat – als „die Fähigkeit,
auf die Anforderung wechselnder Situationen flexibel zu
reagieren und auch stressreiche, frustrierende oder sonst
wie schwierige Lebenssituationen zu meistern“.
Eine solche schwierige Lebenssituation ist meines Wissens
bei vielen Jugendlichen die Pubertät. Auch aus diesem
Grund haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt,
nach dem alle Kinder eine sechsjährige, voll durchlässige
Mittelstufe besuchen und gegebenenfalls in der Oberstufe
die Restzeit verkürzen. Darüber wird noch zu sprechen
sein. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN)