03.06.2008 Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte erst noch eine kleine Anmerkung zu

Herrn Irmer machen. Herr Irmer, ich finde es sehr nett,

dass Sie uns immer im Fokus Ihrer Aufmerksamkeit haben.

Aber auch hier hat Ihre Wahrnehmung Sie wieder

einmal getäuscht: Wir sind mit unserem Gesetzentwurf

heute nicht das Thema. Okay.

(Michael Boddenberg (CDU): War es das schon?

Das war ja nicht toll!)

Wir werden dem Änderungsantrag von SPD und BÜNDNIS

90/DIE GRÜNEN zu der Beschlussempfehlung nun

in Gänze zustimmen.Thema des kurzfristig in der Sitzung

des Kulturpolitischen Ausschusses eingebrachten Änderungsantrags

war vor allem die Querversetzung.

Wir haben es in der ersten Lesung begrüßt, dass die Querversetzung

im Gesetzentwurf der SPD gestrichen werden

sollte.Wir sehen die Querversetzung nämlich als ein Instrument

an, das dem integrativen Charakter des Schulwesens

entgegensteht. Damit können Kinder, die in eine

Schulform angeblich nicht passen, gegen den Willen der

Eltern herabgestuft, also in die jeweils niedrigere Schulform

verwiesen werden. Dies entlastet die Schulen insofern,

als sie ihren Unterricht nicht so stark binnendifferenzieren

müssen, dass sie das betreffende Kind mitnehmen

können.

DIE LINKE will – und hat es immer gewollt –, dass sich

die Schule an die Fähigkeiten und Schwierigkeiten der

Kinder anpasst anstatt umgekehrt. Dafür braucht sie

allerdings deutlich mehr Unterstützung als bisher: z. B.

Unterstützung in Form von kleineren Klassen, zusätzlichen

Fachkräften, von Psychologie und Sozialarbeit,

aber auch von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen,

die durch eine individuelle Förderung des betreffenden

Kinds wieder für den Anschluss sorgen können.

DIE LINKE will diese Anpassung nicht von den Kindern

verlangen, und sie will die nicht Angepassten bzw. die

nicht Anpassungsfähigen nicht herabstufen oder aussondern

lassen. Insofern ist für uns die Querversetzung ein

Instrument – das gilt auch für BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-

NEN, die die Möglichkeit der Wahl zwischen G 8 und G 9

propagieren – eines sich immer weiter aufgliedernden und

sich ausdifferenzierenden Schulsystems. So weit, so gut.

Wir haben uns trotzdem entschieden, dem Gesetzentwurf

mit seinen Änderungen – auch inklusive des geänderten

Passus zur Querversetzung – zuzustimmen, weil sich in

diesem Bereich kleine Verbesserungen abzeichnen.

Als Fortschritt gegenüber der alten Fassung ist zu sehen,

dass erstens die Möglichkeit der Querversetzung nicht

schon im ersten Halbjahr der Klasse 5 greifen kann, zweitens

die Querversetzung als Ausnahme formuliert wird –

wobei nicht ganz klar ist, wie dies umgesetzt wird –, drittens

die Eltern zumindest angehört werden sollen und

viertens nach der 6. Klasse keine Querversetzung mehr

möglich sein soll.

Mit Bedauern haben wir festgestellt, dass der Passus mit

der Grundschulempfehlung herausgefallen ist. Da, wo

eine Abstufung geplant ist, können Grundschulen aufgrund

ihrer langjährigen Erfahrung mit dem Kind unseres

Erachtens durchaus wertvolle Hinweise geben. Unserer

Einschätzung nach hätte man die Grundschulen zumindest

anhören sollen.

Nun gut, wir haben abgewägt und uns die Sache nicht

leicht gemacht. Da die vorgesehenen Änderungen gegenüber

dem vorherigen Status, als die Möglichkeit der Querversetzung

noch unhinterfragt im Schulgesetz stand, zumindest

als eine Verbesserung anzusehen sind, werden wir

nun auch dem Passus mit der Querversetzung zustimmen.

Bei dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-

NEN werden wir uns wie auch schon nach der ersten Lesung

im Ausschuss verhalten. Wir unterstützen, dass im

Schulsystem wieder die Durchlässigkeit als Maxime gesetzt

wird, auch wenn das bisher nur ein Appell ist.

Bei dem Passus, wonach eine Wahl zwischen G 8 und G 9

ermöglicht wird, werden wir uns enthalten.Wir begrüßen

es zwar, dass die Schulen wieder zu G 9 zurückkehren

können, sehen es aber nicht als sinnvoll an, dass die Eltern

über die Resilienz ihrer neun- bis zehnjährigen Kinder in

den kommenden acht bis neun Schuljahre urteilen müssen,

um zu entscheiden, ob das Kind G 9 oder doch G 8 besucht.

„Resilienz“ verstehe ich – Zitat – als „die Fähigkeit,

auf die Anforderung wechselnder Situationen flexibel zu

reagieren und auch stressreiche, frustrierende oder sonst

wie schwierige Lebenssituationen zu meistern“.

Eine solche schwierige Lebenssituation ist meines Wissens

bei vielen Jugendlichen die Pubertät. Auch aus diesem

Grund haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt,

nach dem alle Kinder eine sechsjährige, voll durchlässige

Mittelstufe besuchen und gegebenenfalls in der Oberstufe

die Restzeit verkürzen. Darüber wird noch zu sprechen

sein. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)