In welcher Weise ist das Thema Rassismus und Alltagsrassismus in den Lehrplänen von Mittel- und Oberstufen der verschiedenen Schulformen enthalten?
Jürgen Banzer, Minister der Justiz, zugleich mit der Leitung
des Kultusministeriums beauftragt:
Herr Präsident! Frau Abgeordnete, der Themenkomplex
Rassismus bzw. Alltagsrassismus wird von einer Vielzahl
von Themen, die in den Lehrplänen der hessischen Schulen
aller Schularten vorgegeben werden, berührt. In erster
Linie ist die Behandlung des Nationalsozialismus zu nennen.
Dieser ist in allen Bildungsgängen in den Lehrplänen
gleichermaßen verbindlich enthalten.Weiterhin wird beispielsweise
im Bildungsgang Hauptschule in der 6. Klasse
im Fach evangelischer bzw. katholischer Religionsunterricht
bereits folgendes Thema behandelt: „Leben in einer
multikulturellen Gesellschaft“ bzw. „Mein Recht und das
Recht der anderen“.
In Klasse 10 ist in dem Lehrplan des Fachs Geschichte neben
dem Nationalsozialismus das Thema „Konflikte sowie
Toleranz“ vorgegeben; und im Fach Politik und Wirtschaft
ist das Thema „Extremismus und Gewalt“ verbindlich zu
behandelt. Im Bildungsgang Realschule sind die bereits
genannten Themen ebenfalls im Unterrichtsfach Religion
verbindlich zu behandeln. In Klasse 8 kommt im Unterrichtsfach
Geschichte das Thema „Umgang mit Fremden
und Andersdenkenden“ hinzu. In Klasse 10 wird im
Unterrichtsfach Politik und Wirtschaft beispielsweise das
Thema „Gleichberechtigung“ unterrichtet.
Im Bildungsgang Gymnasium sind beispielsweise – neben
den bereits genannten Bereichen – im Fach Politik und
Wirtschaft Kenntnisse der Problemfelder „Nationalsozialismus
sowie Fundamentalismus als Gefahren der Friedensordnung“
als Abschlussprofil der Sekundarstufe II zu
nennen. Darüber hinaus bieten sich im Schulalltag zahlreiche
Gelegenheiten, den allgemeinen Erziehungsauftrag
des Hessischen Schulgesetzes, insbesondere § 2
Abs. 2, folgend, für Toleranz und gegen Rassismus zu wirken.