03.06.2008 Fragestunde: Rassismus in Lehrplänen

In welcher Weise ist das Thema Rassismus und Alltagsrassismus in den Lehrplänen von Mittel- und Oberstufen der verschiedenen Schulformen enthalten?

Jürgen Banzer, Minister der Justiz, zugleich mit der Leitung

des Kultusministeriums beauftragt:

Herr Präsident! Frau Abgeordnete, der Themenkomplex

Rassismus bzw. Alltagsrassismus wird von einer Vielzahl

von Themen, die in den Lehrplänen der hessischen Schulen

aller Schularten vorgegeben werden, berührt. In erster

Linie ist die Behandlung des Nationalsozialismus zu nennen.

Dieser ist in allen Bildungsgängen in den Lehrplänen

gleichermaßen verbindlich enthalten.Weiterhin wird beispielsweise

im Bildungsgang Hauptschule in der 6. Klasse

im Fach evangelischer bzw. katholischer Religionsunterricht

bereits folgendes Thema behandelt: „Leben in einer

multikulturellen Gesellschaft“ bzw. „Mein Recht und das

Recht der anderen“.

In Klasse 10 ist in dem Lehrplan des Fachs Geschichte neben

dem Nationalsozialismus das Thema „Konflikte sowie

Toleranz“ vorgegeben; und im Fach Politik und Wirtschaft

ist das Thema „Extremismus und Gewalt“ verbindlich zu

behandelt. Im Bildungsgang Realschule sind die bereits

genannten Themen ebenfalls im Unterrichtsfach Religion

verbindlich zu behandeln. In Klasse 8 kommt im Unterrichtsfach

Geschichte das Thema „Umgang mit Fremden

und Andersdenkenden“ hinzu. In Klasse 10 wird im

Unterrichtsfach Politik und Wirtschaft beispielsweise das

Thema „Gleichberechtigung“ unterrichtet.

Im Bildungsgang Gymnasium sind beispielsweise – neben

den bereits genannten Bereichen – im Fach Politik und

Wirtschaft Kenntnisse der Problemfelder „Nationalsozialismus

sowie Fundamentalismus als Gefahren der Friedensordnung“

als Abschlussprofil der Sekundarstufe II zu

nennen. Darüber hinaus bieten sich im Schulalltag zahlreiche

Gelegenheiten, den allgemeinen Erziehungsauftrag

des Hessischen Schulgesetzes, insbesondere § 2

Abs. 2, folgend, für Toleranz und gegen Rassismus zu wirken.